Zusammenfassung
Auf der Grundlage des erarbeiteten konzeptionellen Rahmens zur Analyse interner Schließung geht es nun um die Reproduktion der rechtlichen Institution der Staatsbürgerschaft, um die mit ihr verbundenen Schließungskämpfe sowie das aus diesen resultierende System sozialer Ungleichheit. Im Mittelpunkt der Explikation der Strukturmomente, die auf den einzelnen Ebenen staatsbürgerlicher Rechte Schließungsstrategien ermöglichen und begrenzen, stehen die entscheidenden rechtlichen Regeln, auf die soziale Akteure sich in ihren Auseinandersetzungen beziehen müssen.1 Hierauf wird zunächst ausführlich eingegangen. Skizziert werden im Anschluß daran zum einen die um diese rechtlichen Regelungen angeordneten öffentlichen Diskurse, die Akteure als Begründungszusammenhänge zur Legitimation oder ideologischen Verschleierung ihrer Strategien führen. Die Trennung der Rechtsebenen ermöglicht, auch die mit ihnen verbundenen Diskurse weiter zu differenzieren und somit die einzelnen Ebenen genauer analysieren zu können. Zum anderen werden die entscheidenden autoritativen Ressourcen bestimmt, die als Quellen von Herrschaft die Durchsetzung von Exklusionsstrategien und damit die Überwachung und Kontrolle von Ausländern ermöglichen. Im Kontext der rechtlichen Regelungen, Diskurse und Ressourcen lassen sich beispielhaft relevante kollektive Akteure auf beiden Seiten der Schließungsgleichung identifizieren.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Literatur
Siehe Minow (1990) zu Inklusion/Exklusion auf der Grundlage von Recht; ferner Bös (1993).
Siehe Wollenschläger/Schraml (1991).
Siehe Incesu (1991).
Ferner Betretenserlaubnis (19 Abs. 3 AusIG); Transitvisum (§7 Abs.3 AuslG); Dauervisum (128 Abs.4 AuslG) und Ausnahmevisum (§58 Abs.2 AuslG).
Hinsichtlich der Einschätzung, ob die Duldung ein Aufenthaltsstatus ist oder lediglich ein Status, in dem aktuell von der Abschiebung abgesehen wird, scheinen widersprüchliche Auffassungen zu bestehen.
Ausführlich dazu siehe Wollenschläger/Schraml (1991).
Zur Differenzierung zwischen Demos und Ethnos siehe Francis (1965); Lepsius (1990a).
Zur Diskussion des Prinzips des ‘ius sanguins’ siehe die Diskussion der relvanten Begleitdiskurse in Kap. 7.3.
Vgl. allgemein zu politischen Rechten von Migranten: Layton-Henry (1990a); Miller, M.J. (1989); zur Institution der Ausländervertretungen Bommes (1992).
Dem steht auch nicht der Mindestschutz nach GG Art. 1 und 2 entgegen. Vgl. Bieback ( 1995: 105 ).
Siehe §7 Abs.2 Nr.2 AuslG; vgl. Bieback (1995: 103).
Zu den vielfältigen rechtlichen Voraussetzungen siehe Seidel (1997: 162f).
Seidel (1995: 109).
Siehe Westphal (1997: 164ff).
Vgl. allgemein zu sozialen und ökonomischen Rechten von Migranten Brubaker (1989c).
Vgl. dazu Kap. 1.4.; vor allem die Differenzierungen gruppenspezifischer Rechte bei Kymlicka (1995a) sowie Offe (1996).
Bundesverwaltungsgericht (1994); Verwaltungsgericht (1994).
Nach dem Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet vom 25. April 1951.
Diese Gruppe wird weiter differenziert nach dem Gesetz über Maßnahmen humanitärer Hilfsaktionen; dem Abkommen vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge oder nach dem Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 31. Januar 1967.
Siehe Grawert (1984); zu demographischen Aspekten der Diskussion siehe Dinkel/Lebok (1994).
Zur Diskussion um die multikulturelle Gesellschaft siehe Cohn-Bendit/Schmid (1992); Legge-wie (1993; 1994a; 1994b); Obemdörfer (1989; 1992); Ostendorf (1992; 1994); Schulte (1990); Söllner (1994). Zur Verteidigung von Abstammungsgrundsatz und homogenem Nationalstaat: Blumenwitz (1994); Faul (1994).
Vgl. Gieseck/Heilemann/Löftholz (1993).
Für einen Überblick über Arbeitsmarkttheorien siehe Lenhardt (1990a); ferner Fijalkowski (1984).
Siehe Hof (1994); Seifen (1996).
Das Ausländerzentralregister sammelt die Daten von 10 Millionen Ausländern und ist damit eine der größten Dateien Deutschlands. Eine rechtliche Grundlage besteht erst seit dem 1. Oktober 1994.
Vgl. Heyder (1994: 154).
Zur Ausweisung nach dem AuslG siehe Otte (1994a); zur Aufenthaltsbeendigung siehe Otte (1994b); zur Ausweisung von Ausländern mit verfestigtem Aufenthaltsstatus siehe Wegner (1992).
Siehe Kunkel (1991); Otte (1994a).
Author information
Authors and Affiliations
Rights and permissions
Copyright information
© 1999 Springer Fachmedien Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Mackert, J. (1999). Kampf um Zugehörigkeit — Strukturmomente der Reproduktion eines Systems sozialer Ungleichheit. In: Kampf um Zugehörigkeit. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-07982-8_8
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-07982-8_8
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-531-13361-4
Online ISBN: 978-3-663-07982-8
eBook Packages: Springer Book Archive