Zusammenfassung
Wenn im weiteren eine Gefährdungshaftung vorausgesetzt wird, so soll zumindest für einen Teil der Konsumenten die Haftungsbegrenzung zu einem unvollständigen Ersatz des erlittenen Schadens führen. Da sich die Schäden der Konsumenten unterscheiden, wird der Schaden dann bei Konsumenten mit relativ kleinen Schäden u. U. perfekt kompensiert, während Konsumenten mit relativ hohen Schäden einen Restschaden tragen. Auch bei den Konsumenten, die bei der Gefährdungshaftung einen Restschaden tragen, soll jedoch angenommen werden, daß sie den Schaden vollständig ignorieren, so daß Konsumenten aller Risikoklassen eine vollständige Kompensation ihres Schadens erwarten.
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Lüdeke, A. (2001). Schadensvorsorge ohne Produktdifferenzierung: Die Einheitssicherheit. In: Produkthaftungsrecht und Konsumgütersicherheit. Ökonomische Analyse des Rechts. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-07972-9_3
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Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden
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