Zusammenfassung
Unter dem Begriff der „Corporate Governance“ wird in dieser Arbeit die Organisation der Leitung und Kontrolle eines Unternehmens mit dem Ziel des Interessenausgleichs zwischen den beteiligten Anspruchsgruppen verstanden. In deutschen Quellen wird der Begriff „Corporate Governance“ in Ermangelung einer wortwörtlichen Übersetzung mit Begriffen wie: „Unternehmensverfassung“, „Spitzenorganisation“, „Strukturregelungen des Unternehmens“, „Unternehmensüberwachung“, „Spitzenverfassung“, „Unternehmensführung und -kontrolle“ usw. bezeichnet.1 Andere deutsche Begriffe für den englischen Ausdruck „Corporate Governance“ sind: Organisation der Leitung, Organisation der Unternehmensführung oder Leitungsstruktur eines Unternehmens.2 In dieser Arbeit wird durchweg der auch in der deutschen Literatur mittlerweile übliche englische Begriff „Corporate Governance“ verwendet. Dieser Begriff ist trotz seiner weiten Verbreitung noch vergleichsweise jung, er wird auch im englischsprachigen Schrifttum erst seit den 90er Jahren verwendet.3
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Witt, P. (2003). Einleitung. In: Corporate Governance-Systeme im Wettbewerb. nbf neue betriebswirtschaftliche forschung, vol 309. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-07943-9_1
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