Zusammenfassung
Das Gesetz der sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (PVG) wurde zum 1.1.1995 als elftes Buch in das Sozialgesetzbuch eingefügt. Es ergänzt neben der Sozialabsicherung der vier traditionellen Risiken des Lebens — Krankheit, Unfall, Invalidität und Arbeitslosigkeit — nunmehr auch die Pflegebedürftigkeit als allgemeines Lebensrisiko. Durch die Schaffung dieses Gesetzes ergeben sich für Dienstleistungsunternehmen in der Altenarbeit eine Vielzahl neuer organisatorischer Aufgaben. So verlangt der § 80 des PVG die Beteiligung an Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Ebenso müssen die Dienstleistungsunternehmen durch die Öffnung des Marktes verstärkt nach marktwirtschaftlichen Prinzipien arbeiten, um den Anforderungen des „Wachstumsmarktes“ Altenpflege gerecht zu bleiben sowie ihre wirtschaftliche Existenz langfristig zu sichern.
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Voigt, W. (1996). Qualitätsmanagement in der Altenpflege am Beispiel der Johannes Seniorendienste e. V.. In: Kraemer-Fieger, S., Roerkohl, A., Kölsch, R. (eds) Qualitätsmanagement in Non-Profit-Organisationen. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-07876-0_1
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