Zusammenfassung
Die mutualistische Grundkonstitution (Dyade) ist der Ausgangspunkt sozialwissenschaftlicher Analysen von sowohl kooperativ als auch konfliktiv strukturierten Kornmunikationsprozessen. Entsprechend analysieren wir zunächst die charakteristischen Merkmale dyadisch strukturierter polemologischer Sozialsysteme in sachlicher, sozialer, psychisch-sozialer und zeitlicher Dimension. Dabei zeigt sich, daß dyadische Konflikte hoch-integrierte Kommunikationssysteme sind, die in besonderer Art und Weise Komplexität reduzieren und steigern (thematische und strategische Offenheit). Dyadische Konflikte weisen typisch eskalierende Tendenzen auf und werden aufgrund ihres hohen destruktiven Potentials häufig vermieden (vgl. Kap. 7.1). Vor diesem Hintergrund wird die zentrale Bedeutung des Dritten für wesentliche Modifikationen struktureller und prozessualer Charakteristika dyadischer Konflikte deutlich. Während die allgemeine Konfliktforschung im Dritten vornehmlich einen Garant für die schnelle Beilegung eines Konfliktes sieht, stehen bei uns die ambivalenten Funktionen des Dritten für den Beginn, Verlauf und die Beendigung von Konflikten im Vordergrund (vgl. Kap. 7.2).
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Literatur
Es bleibt an dieser Stelle nachzutragen, daß auch Luhmann inzwischen den dritten Zug (’Gegennein’) als konstitutiv für die Etablierung eines Konflikts ansieht (vgl. Luhmann 1993a: 566). Wir halten dennoch an dem oben dargestellten Konfliktbegriff fest (vgl. Kap. 3.2), da er uns vor allem zur Analyse interaktionsfreier, konfliktionär strukturierter Kommunikationsprozesse (besonders: publizistischer Kommunikation) geeigneter erscheint.
Vgl. Luhmann 1991q: 73; ders 1991r: 86; ders. 1992c: 41–42; Schneider 1994: 216. Innerhalb der Aggressions-Forschung wird die Intentions-Attribuierung als mitentscheidend für die Affekt-Aktivierung angesehen: Wird dem Gegner bei seinem Handeln Absicht unterstellt, dann sind aggressive Reaktionen auf das gegnerische Handeln zu erwarten (vgl. Kornadt 1982: 98 ).
Watzlawick, Beavin und Jackson (1982: 57) beschreiben diesen Vorgang in Kommunikationsprozessen unter dem Begriff des ‘Interpunktions-Konflikts’: Interpunktionen sind in den Kommunikationsprozeß eingeführte Strukturen, die diesen Prozeß für die Beteiligten sinnvoll ordnen und ihnen Handeln ermöglicht. Interpunktionskonflikte ergeben sich aus widersprüchlichen Annahmen der Beteiligten über Ursache und Wirkung des Konflikts: Die Ursache des Konflikts wird im Verhalten des Gegners gesehen, während das eigene Verhalten nur als Reaktion auf das gegnerische Verhalten verstanden wird. Entsprechend beurteilt der Gegner die Situation (vgl. Watzlawick/Beavin/Jackson 1982: 93). Vgl. dazu auch Bilzer 1978: 93–95.
Zu ähnlichen Ergebnissen kommt auch Bono 1987: 130 f.
Vgl. ähnliche Befunde bei Deutsch 1976: 163 ff.; Schweer 1991: 27; Bendel 1993: 265; Kepplinger/Hartung 1993: 6.
In Verbindung damit wird dem Dritten vielfach eine besondere Rationalität bescheinigt. Gegenüber derartigen kontingenten Rationalitätsurteilen betonen wir hier die relative Unabhängigkeit des Dritten (das Unbeteiligtsein des unbeteiligten Beteiligten) von den Selbstverständlichkeiten und vermeintlichen Sachzwängen dyadischer Konflikte. Es ist diese Unabhängigkeit von den vertrauten Relationen dyadischer Konflikte, die dem Dritten eine alternative — nicht aber zugleich ‘bessere’ — Sichtweise eröffnet und die ihm gegenüber den unmittelbar Beteiligten dyadischer Konflikte eine größere Freiheit — besonders die Freiheit des Widerspruchs und der Meinungsänderung (vgl. Mill 1973: 143) — einräumt.
Vgl. auch die Kritik Afflerbachs (1993: 90) an der ausschließlich auf konfliktlösende Funktionen reduzierten Sicht des Dritten im Konflikt.
Damit ist die bekannte Differenz zwischen Reformismus, das heißt die Durchsetzung eigener Interessen innerhalb institutionalisierter (politischer oder rechtlicher) Verfahren, und Radikalismus, das heißt die Durchsetzung eigener Interessen außerhalb institutionalisierter Verfahren mit dem Ziel der grundlegenden Veränderung der Verfahrensgrundlagen, angesprochen. Diese Differenz wurde im politischen Bereich zuletzt vor allem durch den Richtungsstreit zwischen Realpolitikern und Fundamentaloppositionellen innerhalb der Partei „Die Grünen“ allgemein bekannt (vgl. Murphy/Roth 1987: 306 ff.).
Intentionales Verhalten wird von einem Beobachter als Erleben registriert, wenn und soweit seine Selektivität nicht dem sich verhaltenden System, sondern dessen Umwelt zugerechnet werden kann (vgl. Luhmann 1991q: 68 f.).
Luhmann definiert Autorität funktional als die Annahme einer fremden Entscheidung ohne Prüfung ihrer Richtigkeit (vgl. Luhmann 1991e: 22). In diesem Sinne läßt sich Autorität auch als symbolisch generalisiertes Kommunikationsmedium verstehen (vgl. Kray/ Pfeffer/Studer 1992: 15), das aber spezifischer Stabilisierungen bedarf (z.B. Persönlichkeit und Prestige, Expertenwissen, Amtsträgerschaft).
So explizit bei Luhmann (1981a: 112), der die Rechtstheorie als „Theorie des Dritten, der sich mit Konflikten befaßt“ bezeichnet.
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Hug, D.M. (1997). Dyadische und triadische Konflikte. In: Konflikte und Öffentlichkeit. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-07729-9_8
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-07729-9_8
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