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Öffentlichkeit als Dritte im Konflikt (II)

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Konflikte und Öffentlichkeit
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Zusammenfassung

Am Beginn einer Auseinandersetzung mit dem Phänomen Öffentlichkeit hat aufgrund der enormen Bedeutungsvarianz des inflationär verwendeten Begriffs ‘Öffentlichkeit’ eine terminologische Klärung zu stehen (vgl. Kap. 10). Vertreter verschiedener sozialwissenschaftlicher Disziplinen legen nahe, Öffentlichkeit als ein kommunikatives Phänomen zu verstehen. Unterlegt man dieser Bestimmung den hier favorisierten systemtheoretischen Kommunikationsbegriff, dann läßt sich eine erste sinnvolle Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes vornehmen (vgl. Kap. 10.1). Luhmann bestimmt öffentliche Meinung allgemein als Produkt öffentlicher Kommunikation, die die weitere öffentliche Kommunikation strukturiert. Die Funktion von öffentlicher Meinung besteht nach Luhmann in der Selektion von Themen, die der politischen Kommunikation als Struktur zugrundeliegen. Luhmanns exklusive Zuweisung der öffentlichen Meinung an das politische System wird der gesellschaftlichen Bedeutung von öffentlicher Meinung bzw. Öffentlichkeit aber nicht gerecht. Diese Kritik trifft auch das Öffentlichkeitsmodell von Gerhards und Neidhardt. In ihrem Modell wird Öffentlichkeit als intermediäres Vermittlungssystem zwischen Politikern und Staatsbürgern beschrieben. Gerhards und Neidhardt geben wichtige Hinweise zu den spezifischen Kommunikationsformen im Öffentlichkeitssystem und treten der weit verbreiteten Reduktion von Öffentlichkeit auf die massenmedial vermittelte Öffentlichkeit entgegen (vgl. Kap. 10.1.1).

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Literatur

  1. Das macht eine interdisziplinäre Verständigung über diesen Gegenstandsbereich nahezu aussichtslos. Vgl. dazu beispielsweise den Tagungsband des 3. Lüneburger Kolloquiums zur Medienwissenschaft (Faulstich 1993 ): Darin wird (insbesondere bei der Lektüre des Diskussions-Transkripts) augenfällig, daß die Tagung mit Repräsentanten unterschiedlicher wissenschaftlicher Disziplinen ausschließlich zu einer Kontrastierung differierender Öffentlichkeitskonzepte der verschiedenen Fachrichtungen führte.

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  2. Wir beziehen uns dabei vor allem auf die Arbeiten von Luhmann 1970; ders. 1990c; ders. 1992e; Gerhards/Neidhardt 1991; Ronneberger/Rühl 1992: bes. 193 ff.; Gerhards 1993b: 21 ff.; ders. 1994; Marcinkowski 1993a: 46 ff.; ders. 1993b; ders. 1994; Spangenberg 1993: bes. 74 ff.; Blöbaum 1994; Merten/Westerbarkey 1994; Westerbarkey 1994.

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  3. So bestimmt Westerbarkey explizit: „Öffentlichkeiten sind selbst soziale Systeme“ (Westerbarkey 1994: 57; kursiv im Original).

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  4. „Öffentlichkeit individuenzentriert operationalisieren zu wollen, läßt sich in einer hochgradig organisierten Gegenwartsgesellschaft nicht mehr rechtfertigen.“ (Ronneberger/ Rühl 1992: 197; kursiv im Original)

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  5. Damit soll nicht die Irrelevanz von Zugänglichkeit, Transparenz oder Verteilung individueller Partizipationschancen behauptet werden, doch sollte nicht theoretisch unterstellt oder normativ postuliert werden, was empirisch erst noch zu untersuchen und zu klären ist.

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  6. Es bedarf [..] einer radikal ansetzenden Rekonstruktion. Nur auf diese Weise kann man den Empiriebezug und die Geltungsansprüche der heutigen Sozialwissenschaften zur Geltung bringen. Und nur auf diese Weise kann man auch politische Implikationen aus dem Begriff herauslösen, die nur durch seine Geschichte erklärbar sind und heute weder wissenschaftlich noch politisch eingesetzt werden können. “ (Luhmann 1990c: 172 )

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  7. Gerhards kommt in einer empirischen Analyse der Anti-IWF-Kampagne aus Anlaß der Jahrestagung des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank in Berlin 1988 zu dem Resultat, daß die Themenkarrieren (Öffentlichkeit) und Meinungskarrieren (öffentliche Meinung) nicht identisch verlaufen (vgl. Gerhards 1993b: 221).

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  8. Aus diesem Grund gelangt auch Luhmann zu der Auffassung: „Was als management by participation geplant war, wird zum participation by management,nämlich zur Teilnahme derer, die Informationen, Konstellationen, Verbindungen, Stimmzahlen und nicht zuletzt sich selbst politisch auszuwerten verstehen.“ (Luhmann 1970: 23; kursiv im Original)

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  9. Zur Problematik von Input/Output-Modellen vgl. Luhmann 1984: 275 ff.; Rühl 1987: 48 f.

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  10. nen (vgl. auch Ludes 1993: 66). Fruchtbar ist in jedem Falle die Differenzierung des Öffentlichkeitssystems in verschiedene Öffentlichkeitsebenen, die von den Autoren nicht als in einem hierarchischen Verhältnis zueinander stehend betrachtet, sondern als prinzipiell gleichrangig behandelt werden.308 Sie überwinden damit die weithin gebräuchliche Reduktion des Öffentlichkeitsphänomens auf eine publizistische (massenmediale) Öffentlichkeit.

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  11. Den verschiedenen öffentlichkeitsebenen wird dabei eine relative Autonomie zugeschrieben. Zugleich stünden sie in einem - empirisch allerdings noch wenig analysierten - wechselseitigen Abhängigkeitsverhältnis (vgl. Gerhards 1993b: 219; vgl. auch Wuggenig 1993: 25 f.).

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  12. Die Auffassung von der funktionalen Differenzierung moderner Gesellschaften führt zugleich zur „Erosion aller Vorstellungen von unbestreitbarer, weil gesamtgesellschaftlicher Rationalität und von sie verwaltenden Instanzen, Autoritäten, Wissenszentren, Aufklärern.“ (Luhmann 1992a: 660) Aus diesem Grund ist auch Bendels (1993) Konzept abzulehnen: Seiner Ansicht nach generieren intersystemische Kommunikationen einen übergeordneten Kommunikationszusammenhang (bei Bendel als ‘Gesellschaft’ bezeichnet), der den partizipierenden Funktionssystemen schließlich „als ein äußerer Zwang, im Sinne einer nicht beeinflußbaren Rahmenbedingung ihrer Selbstreproduktion” (Bendel 1993: 274) gegenübertritt.

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  13. Stellenweise bekommt der Leser überdies den Eindruck, Gerhards wolle nicht Öffentlichkeit, sondern die Massenmedien als ein Funktionssystem der Gesellschaft rekonstruieren: So spricht er von der „Primärfunktion der Massenmedien“ (Gerhards 1994: 88; Hervorhebung D.H.), ein Begriff, der ausschließlich für die Kennzeichnung von Funktionssystemen reserviert ist.

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  14. Vgl. Grothe und Schulz (1993), die zuerst Marcinkowskis Entwurf detailliert besprochen haben.

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  15. begreift die gesellschaftliche

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  16. Marcinkowski favorisiert den Begriff ‘Publizität’ gegenüber dem Öffentlichkeitsbegriff, um sein Konzept von anderen Theorievarianten ( Habermas, Gerhards und Neidhardt) abzugrenzen (vgl. Marcinkowski 1993a: 68 ).

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  17. Vgl. auch die Funktionsbestimmungen von Öffentlichkeit bei Winter (1993: 45), Gerhards (1994: 87 f.), Blöbaum (1994: 267, hier in bezug auf Journalismus) und Pöttker (1994: 96 ff., hier in bezug auf Massenmedien), die in eine entsprechende Richtung weisen.

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  18. Darauf weist Weischenberg ( 1994: 436) ausdrücklich hin „Eine solche Vorstellung legt nahe, die Medien quasi als Relaisstationen zwischen sozialen Systemen als Informationssystemen und sozialen Systemen als Erfahrungs-und Handlungssystemen zu verstehen. Dabei würde aber ignoriert, daß der für die aktuelle Medienkommunikation zuständige Journalismus wie alle sozialen Systeme selbstreferentiell operiert. Redaktionen als soziale Systeme transportieren nicht Informationen, sondern machen aus den Informationsangeboten der sozialen Systeme etwas Eigenes; sie konstruieren Wirklichkeit.“

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  19. An anderer Stelle räumt Marcinkowski aber im Zusammenhang mit dem fortschreitenden Autonomisierungsprozeß des bundesrepublikanischen Rundfunksystems (als Folge der ‘Dualisierung’ des Rundfunks) eine schwindende Integrationsfähigkeit des Öffentlichkeitssystems ein: „Die Bedingungen der hochdifferenzierten ’Vielkanal-Öffentlichkeit’ (..) und ihr egoistisch-funktionsorientiertes Operieren vertiefen also tendenziell die Pro316 Vgl. Baecker (1994: 97) zu den Begründungsleistungen, die erbracht werden müssen, bevor man kontinuierlich beobachtbare Kommunikations-bzw. Handlungskonstellationen zu Funktionssystemen der Gesellschaft erklären kann.

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  20. Vgl. zu dieser Vorgehensweise besonders Kepplinger 1989b; ders. 1991; Kepplinger/Ehmig/Ahlheim 1991. Vgl. auch unsere Diskussion der kommunikationswissenschaftlichen Forschung zur Funktion der massenmedialen Konfliktberichterstattung in Kap. 2.

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  21. Irritierbar sind die Teilsysteme, da mit ihrer operativen Geschlossenheit zugleich eine spezifische Offenheit für Ereignisse und Gegebenheiten in ihrer Umwelt einhergeht: Sofern sie nämlich innerhalb des durch den binären Code aufgespannten Perzeptionsraumes auftreten, werden sie für das Teilsystem relevant (vgl. Willke 1991: 49; ders. 1992a: 111 f.). Luhmann spricht in diesem Zusammenhang sogar von einer gewissen Hilflosigkeit der Funktionssysteme gegenüber Umweltereignissen, die in ihren Relevanzbereich fallen (vgl. Luhmann 1988: 221). Vgl. dazu auch Marcinkowski 1993a: 136; Metzner 1993: 179.

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  22. Vgl. auch Miller 1987: 209; Barben/Dierkes 1990: 422; Winter 1993: 45; Pöttker 1994: 97 f.

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  23. Vgl. Luhmann (1984: 458), der „rein faktische Latenz im Sinne von Unkenntnis oder Nichtberücksichtigung bei der Themenwahl des Kommunikationsprozesses“ versteht. Davon zu unterscheiden ist die ‘faktische Latenz’, die auf der Unmöglichkeit des Wissens beruht, und die ’strukturfunktionale Latenz’, die die Funktion des Strukturschutzes erfüllt (vgl. Luhmann 1984: 458 f.).

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  24. So ist etwa die Forderung der IG-Metall (1990) ‘nach Öffentlichkeit zu verstehen, die sich von einer öffentlichen Beobachtung der hochinterdependenten und außerordentlich effektiven wirtschaftlichen Binnenrelation zwischen Automobilproduzenten und Autokäufern eine dekompositorische Wirkung verspricht: „Die Einen schieben es auf die Anderen: Kritische Konsumenten werfen der Autoindustrie eine falsche Modellpolitik vor; auf 250 km/h ausgelegte Wagen verführen zu Raserei und Spritverschwendung. Die Autoindustrie sagt, man würde alles bauen, auch Autos mit maximal 150 km/h, aber der Markt, die Käufer wollten immer schnellere Fahrzeuge und stärkere Motoren. Dieser schlechte Kreislauf ist nur durch kritische Öffentlichkeit […] zu durchbrechen.“ (IG-Metall 1990: 88)

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  25. Hejl (1992b: 204) differenziert die intolerablen Außenwirkungen funktionssystemischer Reproduktionsprozesse in ‘unbefriedigte Leistungserwartungen in der Umwelt’, ’in der Umwelt wahrgenommene Risiken der systemischen Aktivitäten’ und ’zu hohen Ressourcenverbrauch’.

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  26. Vgl. Raskob 1995: 97 f. und beispielsweise konkret in bezug auf den motorisierten Individualverkehr Cerwenka 1987: 57.

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  27. Der Unterscheidung von Risiko und Gefahr liegt ein Attributionsvorgang zugrunde: Im Falle von Selbstzurechnung negativer Entscheidungsfolgen handelt es sich um Risiken, im Falle von Fremdzurechnung um Gefahren (vgl. Japp 1992: 32). „Ein Risiko kann noch so rational kalkuliert sein, für diejenigen, die nicht an der Entscheidung beteiligt sind, entsteht daraus eine Gefahr. Diejenigen, die ein Kernkraftwerk einrichten, werden heute sorgfältig kalkulieren. Sie werden die Gesundheitsrisiken für die Anwohner für minimal und eine Katastrophe für extrem unwahrscheinlich halten. Diese Einschätzung mag durchaus zutreffen und von allen geteilt werden. Aber für die möglicherweise Betroffenen ist dies kein Risiko, sondern eine Gefahr. Und darin liegt ein Unterschied.“ (Luhmann 1990e: 152; kursiv im Original) In diesem Zusammenhang spricht Japp (1992: 44) sogar von einer durchgehenden sozialen Spaltung der Gesellschaft in ‘strategisch operierende Risikoakteure’ und ’moralisch kommunizierende Gefahrengemeinschaften’.

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  28. Das wird in der Literatur mehrheitlich so gesehen. Vgl. etwa Czerwick 1990: 179; Gerhards/Neidhardt 1991: 71 ff.; Dürr 1992: 26; Neidhardt 1994a: 26 f. und in bezug auf die öffentliche Meinung Luhmann 1990c: 171. Vgl. in die gleiche Richtung zielende Aussagen im Zusammenhang mit dem System der Massenmedien bei Schulz 1993: 23; Luhmann 1995: 55; Brettschneider 1994: 225 und in bezug auf Journalismus bei Weischenberg 1992: 51.

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  29. Wir greifen damit einer möglichen Kritik vor, wie sie etwa Raskob (1995: 103) gegenüber Willkes (1992b) differenzorientiertem Supervisions-Konzept politischer Kommunikation formuliert hat: Raskob beanstandet, daß Willke einerseits einen Konsens über politische Zielvorstellungen ausschließe, andererseits aber eine diskursive Einigung über die Unzulänglichkeit teilsysteminterner Entscheidungen für möglich halte. Ein solcher Einwand läßt die unterschiedlichen Konsenslasten unberücksichtigt, die mit Problemdefinitionen und Problemlösungen einhergehen.

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  30. Reflexion liegt vor, wenn ein System sich an sich selbst in Differenz zu seiner Umwelt orientiert, was die Wiedereinführung (’re-entry’) der System/Umwelt-Differenz in das System voraussetzt (vgl. Luhmann 1984: 617).

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  31. Ein soziales System operiert rational, wenn es sich an der Einheit der Differenz von System und Umwelt orientiert: „Systemrationalität zielt […] auf ein sensibles, angemessenes System-Umwelt-Verhältnis.“ (Kneer 1992: 98; vgl. auch Willke 1989: 125). Infolge-

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  32. dessen setzt systemrationales Operieren zunächst die Wiedereinführung der System/Umwelt-Differenz in das System - also Reflexion - voraus.

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  33. Dabei ist der Motivationsbegriff von einer psychischen Referenz zu lösen: „Als Motiv soll nicht die volle, wie immer organisch/psychisch individuierte Gesamtmotorik des Einzelmenschen bezeichnet werden, sondern ein im sozialen Kommunikationsprozeß darstellbarer Grund selektiven Handelns.“ (Luhmann 1991g: 185)

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  34. So ergibt sich die Notwendigkeit der Trennung von Umweltrelevanz und Wahrheit schon allein daraus, daß die Übertragung reduzierter Komplexität mit Hilfe von Wahrheit keines weiteren assistierenden Übertragungsmechanismus bedarf: „Wahrheit ist selbstevident. Daß sie sich ausbreitet und anerkannt wird, versteht sich von selbst. […] Neben ihr kann es daher kein besonderes Problem der Anerkennung geben, so wie es neben der Gerechtigkeit kein besonderes Problem der Legitimität geben kann.“ (Luhmann 1989: 22)

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  35. Ausschluß von

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  36. Hier geht es nicht um den ‘Nachweis von Sein oder Nichtsein’ eines Codes, sondern um die Frage, welcher Grundschematismus im Öffentlichkeitssystem die Funktion eines Codes übernimmt.

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  37. Damit ging zugleich eine Pejoration des Geheimnisbegriffs einher. Vgl. zum Begriff des Geheimnisses Westerbarkey 1991: 21 ff.

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  38. Auch wenn in modernen Demokratien hinsichtlich der Differenz von Öffentlichkeit und Geheimnis generell eine Präferenz für Öffentlichkeit besteht, kann Öffentlichkeit nicht in jedem Falle befürwortet und Geheimhaltung nicht ausnahmslos abgelehnt werden. „Darüber, wie weit die Einsehbarkeit reichen und wie weit Sanktionierbarkeit geschaffen werden soll, gehen die Meinungen auseinander. Daß das Prinzip Transparenz nicht für jeden eine durchgängig vernünftige und infolgedessen ubiquitär anzuwendende Norm ist, wird schon in der Abgrenzung eines öffentlichen vom privaten Bereich erkennbar.“ (Thaysen 1993: 12) Vgl. allgemein zur funktionalen Ambivalenz von Geheimhaltung Westerbarkey 1991.

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  39. Vgl. Ronneberger/Rühl 1992: 43 ff.

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  40. Aus diesem Grund ist in wesentlichen Teilen der Funktionsbeschreibung von Ronneberger und Rühl entschieden zu widersprechen, die die besondere gesellschaftliche Wirkungsabsicht von Öffentlichkeitsarbeit u.a. in der Stärkung des öffentlichen Interesses (Gemeinwohl) und in einer Steuerung der auseinanderdriftenden Partikularinteressen

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  41. sehen (vgl. Ronneberger/Rühl 1992: 252). Damit wird vernachlässigt, daß Öffentlich-

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  42. keitsarbeit primär der (offensiven) Vertretung eigeninteressierter Standpunkte dient.

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  43. Öffentliche Kommunikation gleicht also ganz und gar nicht einem Blindflug anhand eines willkürlichen Horizonts (vgl. Kepplinger 1989b: 138).

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  44. Auf diese - in der Literatur nur wenig beachtete - Differenz weist Luhmann (1993a: 72 f.) im Verlauf seiner Beschreibung des Rechtssystems ausdrücklich hin: „Schließlich ist zu beachten, daß nicht jede Erwähnung der Codewerte Recht/Unrecht die Kommunikation zu einer rechtssysteminternen Operation macht. Man kann zum Beispiel im Rechtsunterricht über Rechtsfälle reden oder in der Presse über Gerichtsverhandlungen und -urteile berichten, ohne daß die Kommunikation über die Rechtswerte disponiert. Sie liegt in einem erkennbar anderen Funktionskontext, und dies auch dann, wenn der Rechtslehrer oder der Journalist seine eigene Meinung erkennen läßt. Man sieht den Unterschied sofort, wenn Rechtslehrer oder Zeitungen explizit ‘in eigener Sache’ reden.“ In gleicher Weise ist etwa auch die vorliegende Arbeit keine öffentliche Kommunikation, sondern wissenschaftliche Kommunikation über Öffentlichkeit.

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  45. Darauf weist Hejl (1992b: 209) im Rahmen seiner Überlegungen zur Regelung sozialer Systeme hin: „Regelung im Kontext autonomisierter, d.h. selbstorganisierender und selbstregelnder Systeme muß und kann ohne dieses Wissen und ohne die geforderte erhebliche Macht und Kompetenz auskommen. […] Die scheinbar so plausiblen Forderungen, daß die Regler doch das notwendige Spezialwissen haben sollten, zielt auf Entdifferenzierung und auf die Übernahme des Wissens und der Positionen, die sich oft gerade aufgrund des Konservatismus aller Sozialsysteme als problematisch erwiesen haben.“

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  46. Man könnte [..] einen Sinn darin sehen, dasselbe mit anderen Unterscheidungen zu beschreiben und das, was den Einheimischen als notwendig und als natürlich erscheint, als kontingent und als artifiziell darzustellen. Man könnte damit gleichsam ein Überschußpotential für Strukturvariation erzeugen, das den beobachteten Systemen Anregungen für Auswahl geben kann.“ (Luhmann 1993b: 20)

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  47. Normative Absicherung erfährt die Autonomie gesellschaftlicher Teilsysteme durch die Verfassung demokratischer, pluralistischer Staaten: Die Religionsfreiheit (Art. 4 GG), die Eigentumsfreiheit (Art. 14 GG), die Freiheit der Wissenschaft (Art. 5, Abs. 3 GG) und schließlich das Recht auf Informations-und Meinungsfreiheit (Art. 5 GG, Abs. 1) - die häufig als Abwehrrechte interpretiert werden - schirmen die Religion, das Wirtschaftsund Wissenschaftssystem sowie das Öffentlichkeitssystem - im Rahmen weiterer gesetzlicher Bestimmungen - gegenüber externen Eingriffen ab (vgl. Schimank 1992: 252). Vgl. zur verfassungsrechtlichen Verankerung von Öffentlichkeit in Demokratien allgemein Neidhardt 1994b: 8 und speziell mit Bezug auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Ronneberger und Rühl (1992: 202), die über die oben genannte Informations-und Meinungsäußerungsfreiheit hinaus die Versammlungsfreiheit (Art. 8, Abs. 1 GG), die Vereinigungsfreiheit (Art. 9, Abs. 1 GG), die Freizügigkeitsgewährung (Art. 11, Abs. 1 GG) und das Petitionsrecht (Art. 17 GG) nennen. Gleichwohl sind damit noch keine Aussagen über die empirische Autonomie von Öffentlichkeit getroffen (vgl. Gerhards 1993a: 268; Blöbaum 1994: 19; Wunden 1994: 168 ).

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  48. So kann ein Laienrichter über Recht oder Unrecht mit-entscheiden, ein Betriebsrat über wirtschaftliche Transaktionen eines Unternehmens mit-bestimmen oder ein Ausländerbeirat an - allerdings nur sehr wenigen - allgemein verbindlichen (politischen) Entscheidungen gestaltend mit-wirken.Die binäre Codierung umweltrelevant vs. nicht umweltrelevant vermag über

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  49. Die Zweiwertigkeit garantiert […] gegenüber jedem möglichen Fall die Autopoiesis des Systems. Sie kann natürlich letale Außeneinwirkungen nicht verhindern, aber sie verhindert, daß das System mit der Spezifikation der eigenen Operation zugleich sein eigenes Ende projektiert.“ (Luhmann 1992a: 192)

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  50. für eine dauerhafte Kommunikation im

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  51. Soziale Systeme werden als organisiert bezeichnet, wenn die Mitgliedschaft an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Mit Hilfe solcher Mitgliedschaftsregeln können Organisationssysteme „hochgradig künstliche Verhaltensweisen relativ dauerhaft [..] reproduzieren“ (Luhmann 1991d: 12).ausnahmslos journalistische

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  52. Nicht alles, was Bedingungen der Möglichkeit von Systemoperationen ist, kann Teil der operativen Sequenzen des Systems selber sein.“ (Luhmann 1995: 7)

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  53. Wenn journalistische Kommunikation nur zustandekommt, wenn das journalistische Kommunikationsangebot auch als solches, das heißt als Mitteilung umweltrelevanter Aspekte teilsystemischer Binnenoperationen, verstanden wird, dann ist die Rezeption eines journalistischen Kommunikationsangebots im Rahmen einer inhaltsanalytischen Untersuchung keine journalistische Kommunikation. Inhaltsanalytische Untersuchungen journalistischer Kommunikationsangebote stehen in einem erkennbar anderen Funktionskontext. Mit ihrer Hilfe überprüft man die Wahrheit wissenschaftlicher Hypothesen über journalistische Kommunikationsangebote, disponiert also über die Code-Werte wahr/unwahr und kommuniziert deshalb im Funktionssystem Wissenschaft. Inhaltsanalysen erlauben nicht, auf journalistische Kommunikation zu schließen, da sie nur die Informations-und Mitteilungsselektion erfassen. Daß die wissenschaftliche Rezeption journalistischer Kommunikationsangebote im Rahmen von Inhaltsanalysen nur wenig valide Aussagen über die ‘durchschnittliche’ Rezeption des Publikums erlaubt, belegt die (wissenschaftliche) Rezipientenstudie von Brosius, Staab und Gaßner (1991) (vgl. Kap. 2. 3 ).

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  54. Kommunikative Durchdringung der Gesellschaft heißt, daß das ganze gesellschaftliche Geschehen durch kommunikative Prozesse und ihre Gesetzmäßigkeiten bestimmt wird. Verdichtung der Kommunikation heißt, daß immer mehr Kommunikatoren in einem immer enger geflochtenen, grenzüberschreitenden Netzwerk von Kommunikation vernetzt sind. Beschleunigung der Kommunikation heißt, daß wir immer schneller über immer mehr informiert werden, Wissen immer schneller veraltet und durch neues ersetzt wird. Globalisierung der Kommunikation heißt, daß sie immer weiter über institutionelle, gesellschaftliche und kulturelle Grenzen hinausschreitet und die ganze Erde umspannt, so daß nichts mehr gesagt werden kann, ohne Folgen an beliebigen anderen Stellen der Erde hervorzurufen, und umgekehrt jede beliebige Kommunikation irgendwo auf der

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  55. Erde Folgen für uns hier und jetzt hat.“ (Münch 1991: 88) Dieser längere Auszug soll zugleich verdeutlichen, daß eine undifferenzierte Zusammenstellung einzelner - empirisch beobachtbarer - Entwicklungstrends zu einem absurden Ganzen führen kann: Jede Utopie, die ein grenzenloses Wachstum sprachlicher Kommunikation unterstellt, müßte Erklärungen anbieten können, wie die dafür erforderliche Steigerung der Aufnahme-und Verstehenskapazität psychischer Systeme zu denken ist.

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  56. Eine ähnliche Tendenz beschreibt auch Merten 1994a: bes. 158 ff.

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  57. Daß sich Journalismus an den Erwartungen des Publikums orientiert, wird gerade auch von jenen Kommunikationsforschern konstatiert, die als entschiedene Gegner der Publikumsorientierung auftreten: „Eine ‘immer perfekter und immer trivialer’ werdende, ausschließlich am Kommerz ausgerichtete Presse wird dem Leser nicht das geben, was er wissen sollte, sondern nur das, was er wissen will. Die Ursache für diesen ’geistig völlig unproduktiven Kreislauf der Selbstbestätigung’ ist jedoch weniger beim einzelnen Journalisten oder Verleger zu suchen. Sie liegt vielmehr in der privatwirtschaftlichen Organisation des Zeitungs-und Zeitschriftenwesens begründet, die den Leser nicht als politisch-verantwortlichen Staatsbürger, sondern als Konsument anspricht, die die Presse immer mehr aus der Sphäre des ’Öffentlichen’ in die des (privaten) Warenverkehrs hin-einrückt und als Maß aller Dinge nur den Marktwert einer Information anerkennt.“ (Brummund/Schwindt 1982: 169; vgl. Czerwick 1990: 184) Während die (neo)marxistischen und kritischen Medienkritiker die Publiumsorientierung des Journalismus primär als Bedingung der Möglichkeit wirtschaftlicher Kommunikation von Medienunternehmen verstehen (Kapitalverwertungsinteressen) - und auf diese Weise keinen originären Beitrag zur Theorie des Journalismus leisten -, begreifen wir die Publikumsorientierung als Bedingung der Möglichkeit journalistischer Kommunikation. Damit soll nicht bestritten werden, daß die wirtschaftlichen Bedingungen den journalistischen Kommunikationsprozeß beeinflussen. Aber ebenso wenig wie sich die technologischen, rechtlichen oder politischen Bedingungen von Journalismus zur funktionalen Bestimmung journalistischer Kommunikation eignen, können die wirtschaftlichen Bedingungen als entscheidendes Kriterium zur Bestimmung von Journalismus dienen. „Mit Journalismus Gewinne maximieren zu wollen, verweist auf einen unreflektierten, empirisch nicht prüfbaren, wenn auch ideologisch dienlichen Slogan - mehr nicht. Stattdessen liegen die Probleme für Journalismus darin, mit qualifizierter Arbeit, gesellschaftlich akzeptiertem Geld, einem hinreichenden Informationsniveau und einer institutionalisierbaren Zeitrechnung als Ressourcenpotential brauchbare Leistungen hervorzubringen. Denn erst mit einem aus diesen Ressourcen hervorgebrachten und gesellschaftlich für brauchbar gehaltenen Leistungsniveau kann Journalismus damit rechnen, seine Funktionen zu erfüllen.” (Rühl 1978: 258 )

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  58. Vgl. zur Entwicklung dieses Gedankens Marcinkowski 1993a: 78 ff.

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  59. Vgl. in bezug auf die Skandalberichterstattung Langenbucher/Staudacher 1989; Kepplinger/Hartung 1993: bes. 6–10; Pfetsch 1994: 19.

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  60. Neidhardt zufolge tritt im Skandal die Typik öffentlicher Meinungsbildung am deutlichsten zutage, da sich im Skandal die Präferenz des Öffentlichkeitssystems für einfache Kausalmodelle mit einer klaren Schuldzuweisung verbinden könne: „Eine erfolgreiche Skandalinszenierung markiert einen eindeutigen Ursache/Wirkungs-Zusammenhang und übersetzt diesen in ein soziales Verhältnis von schuldigem Täter und unschuldigem Opfer, auf diese Weise eine Differenz beschreibend, die einerseits Aufmerksamkeit, andererseits eine Empörung hervorruft, welche genau fixiert, was nun zu tun ist: Der Angeklagte wird ausgestoßen.“ (Neidhardt 1994b: 19; vgl. ebenso Peters 1994a: 63)

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  61. Gegeben die Trias von Information, Mitteilung und Verstehen, wird die Selektion und Präsentation von Information kommunikativ prämiiert, die Fremdreferenz (Thematizität) gesteigert. Die Selbstreferenz von Kommunikation (Mitteilung) wird entsprechend reduziert: Sie wird auf ein Tableau passender Mitteilungsmöglichkeiten zugeschnitten mit dem Nebeneffekt des Aussortierens idiosynkratischen Mitteilungsverhaltens. Die in diesem Sinn informationslastige Kommunikation muß (damit ein solches Tableau konstruierbar ist) die Unterstellung abweichender (kontingenter) psychischer Selektivität, die kommunikationsnotwendig ist, ausblenden. Sie setzt Bewußtseine voraus, die (nach Prozessen kommunikativer Selbstverständigung) ihre Erfahrungsbestände promulgieren, also, um mit Glanville zu sprechen, black boxes sind, die sich tatsächlich ‘weiß’ machen.“ (Fuchs 1993: 132; kursiv im Original) Baeriswyl (1989: 175) spricht dabei von der „Referenzillusion” der Nachrichtenberichterstattung.

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  62. Wie die Forschungsgruppe Journalistik an der Universität Münster in ihrer Studie ‘Journalismus in Deutschland’ festgestellt hat, versteht sich die Mehrheit der knapp 1500 befragten Journalistinnen als ’neutraler Vermittler’ (vgl. Löffelholz 1994: 14 f.).

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Hug, D.M. (1997). Öffentlichkeit als Dritte im Konflikt (II). In: Konflikte und Öffentlichkeit. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-07729-9_11

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