Zusammenfassung
Ich schließe, gnädiger Herr, die Vorträge, in welchen ich länger als ein Jahr 286 hindurch Eure Königliche Hoheit über die verschiedenen Teile und Gegenstände der Rechtswissenschaft zu unterhalten die Gnade gehabt. Ich werde es stets als das höchste Glück meines Lebens ansehen, daß ich dieses so wichtigen und ehrenvollen Auftrags gewürdigt worden bin. Ob es mir gelungen sei, Eurer Königlichen Hoheit gehegten Erwartungen bei der Ausführung desselben einigermaßen zu erfüllen, dies muß ich Höchstdero gnädigem und nachsichtsvollem Urteil lediglich überlassen. Darüber aber darf ich mir vor Gott und meinem Gewissen Zeugnis geben, daß ich Ihnen, gnädiger Herr, nichts gesagt habe, als was ich bei der sorgfältigsten Prüfung als wahr, richtig und dem großen Zwecke meines Vortrags gemäß erkannt habe. Ich habe Ihnen mitunter dreiste Wahrheiten gesagt, welche den Ohren der Fürsten selten willkommen sind, aber ich hielt es für meine Pflicht, dies zu tun; denn es kommen die Zeiten, wo Eure Königliche Hoheit Dero Person und künftig Dero Thron mit Leuten umgeben sehen werden, denen es an Mut oder an Uneigennützigkeit fehlt, ihrem Gebieter unangenehme, aber notwendige Wahrheiten vorzutragen. Möchten doch Eure Königliche Hoheit Sich in diesen Zeiten zuweilen an gewisse Grundsätze erinnern, die Ihnen ein Mann gesagt, der keine andre Regel seiner Handlungen kennt als seine Pflicht und die innigste Zuneigung für sein Vaterland und dessen erhabenen Herrscher. Ich ziehe mich jetzt ehrfurchtsvoll in den großen Kreis Eurer Königlichen Hoheit übrigen treuen und untertänigen Verehrer zurück und werde in dem Glück, die großen Eigenschaften Ihres Charakters näher als andre zu kennen, einen neuen Antrieb finden, meine Pflicht gegen den Staat und also auch gegen Eure Königliche Hoheit mit demjenigen Eifer, zu welchem nur persönliches Attachement beseelen kann, aus allen Kräften ein Genüge zu leisten. Geruhen Eure Königliche Hoheit, mich zuweilen eines gnädigen Andenkens zu würdigen, so ist der höchste Gipfel meiner Wünsche erreicht.
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Svarez, C.G., Conrad, H., Kleinheyer, G. (1960). Schlußwort. In: Conrad, H., Kleinheyer, G. (eds) Vorträge über Recht und Staat. Wissenschaftliche Abhandlungen der Arbeitsgemeinschaft für Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, vol 10. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-07527-1_6
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