Zusammenfassung
Unter Kosten versteht man im allgemeinen das, was bei Erstellung einer Leistung aufgewendet wurde, also den betrieblichen Aufwand an Gütern und Dienstleistungen. »Kosten im Sinne der Kostenlehre sind nicht Kosten des allgemeinen Sprachgebrauches. Auch die für die betrieblichen Leistungen verzehrten Güter, die nichts gekostet haben, müssen in die Kostenrechnung aufgenommen werden1.« In der Buchhaltung und der Erfolgsrechnung spricht man von Aufwand, in der Kostenrechnung dagegen von Kosten. Beide Begriffe decken sich nur zum Teil. Der Unterschied kann sachlich, zeitlich und wertmäßig begründet sein.
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Schmalenbach, E., Kostenrechnung und Preispolitik, S. 6.
Ders., a. a. O., S. 10.
Henzel, F., Die Kostenrechnung, S. 15.
Nach Illetscxxo, Praktische Kostenrechnung, S. 29.
Die Begriffe Plankosten, Budgetkosten und Standardkosten sind von der »Arbeitsgemeinschaft Plankosten« (AGPLAN) im Januar 1949 festgelegt worden.
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Rockstuhl, J.P. (1963). Grundbegriffe der Kosten- und insbesondere der Kostenträgerrechnung. In: Untersuchung über Möglichkeiten einer verursachungsgerechten Zuordnung der im betrieblichen Fertigungsablauf entstehenden Kosten, insbesondere der Restgemeinkosten. Forschungsberichte des Landes Nordrhein-Westfalen, vol 1233. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-07394-9_2
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