Zusammenfassung
Die Nachsteuer ist eine Ergänzung der von der Untergesellschaft gezahlten ermäßigten Körperschaftsteuer für berücksichtigungsfähige Ausschüttungen, die schachtelbegiinstigt sind und nicht weiter ausgeschüttet werden (BFH-Urteil vom 3. 7. 1963, BStBI. 1963 III, S. 464). Ist also eine GmbH mindestens zu einem Viertel unmittelbar an dem Grund- oder Stammkapital einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft beteiligt und bleiben daher bei ihrer Einkommensermittlung die von der Untergesellschaft bezogenen Gewinnanteile auf Grund der Schachtelvergünstigungen des § 9 Abs. 1 KStG außer Ansatz, dann unterliegen diese Gewinnanteile bei der GmbH insoweit einer besonderen Körperschaftsteuer, der sogenannten Nachsteuer, als die Gewinnanteile bei der Untergesellschaft berücksichtigungsfähige Ausschüttungen im Sinne des § 19 Abs. 3 Satz 1 KStG sind (§ 9 Abs. 3 Satz 1 KStG). Das gilt auch für aktivierte Ansprüche auf solche Gewinnanteile.
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Brünig, W. (1967). Nachsteuer. In: Steuer-Taschenlexikon für die GmbH. Die Wirtschaftswissenschaften. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-07318-5_47
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-07318-5_47
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