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Zusammenfassung

Von den ergänzenden Uebungen zur kriegsmässigen Ausbildung im zerstreuten Gefecht können zunächst:

  1. 1)

    die Uebungen im Distanceschätzen, Zielen und Laden mit scharfen Patronen im Knieen, Sitzen und Liegen, bei Gelegenheit der Schiessübungen ohne alle Benachtheiligung für diese vorgenommen werden, wenn man die Mannschaft nach derartig bewirkter Ladung nur erst wieder einige Zeit sich ausruhen lässt. Ferner bietet

  2. 2)

    namentlich die Einübung des Felddienstes um so mehr vielfache Gelegenheit, solche ergänzende Uebungen für das zerstreute Gefecht mit einzuweben, als beide Unterrichtszweige sich ja ohnehin schon ganz von selbst vielfach einander durchdringen und ergänzen. So z. B. kann es bei Ausstellung einer Postenkette mit leichter Mühe bewirkt werden, hierzu ein Terrain auszuwählen, welches stellenweise die Placirung einer Plänkerlinie in Grupp en hinter Höhenkuppen, Erdrändern, Gebiischen, Hecken u. s. w. gestattet, und sodann, indem man durch eine den Feind vorstellende Abtheilung jene Vorpostenstellung angreifen lässt, ein Gefechtsverhältniss herbeizuführen, worin die gruppenweise Placirung der diesseitigen Plänker zur Anschauung zu bringen ist, deren Wesen darin besteht, dass das zwischen jenen Deckungsgegenständen belegene offene Terrain unbesetzt bleibt; aber durch das Feuer jener Schützengruppen bestrichen wird. — Ebenso wird man bei Gelegenheit der Uebungen im Kundschafts- und Patrouillendienst — Detailübungen über sachgemässes Heranschleichen und verstohlenes Wegschleichen einzelner Leute undPlänkerrotten vornehmen und dabei der Mannschaft recht klar machen können, welcher wesentliche Unterschied in dem richtigen Benehmen eines Plänkers auf Kundschaftsdienst, und in jenem im Schützengefecht obwaltet; indem ersterer so viel als möglich ein Gefecht zu vermeiden suchen und sich zu dem Ende auch nur so weit heranschleichen soll, als nöthig ist, um unentdeckt kundschaften zu können, während letzterer vor Allem dem Feinde mittelst seiner Feuerwaffe Abbruch thun soll, weshalb er sich demselben jedenfalls bis auf wirksamste Schussweite nähern muss, und dabei auf persönliche Deckung und Verborgenheit nur in so weit Rücksicht nehmen darf, als dadurch die Feuerwirkung nicht benachtheiligt wird.

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© 1855 Springer Fachmedien Wiesbaden

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v. D., M. (1855). Ergänzende Uebungen in der kriegsmässigen Ausbildung zum zerstreuten Gefecht. In: Erläuternde Beispiele zur Unterrichtsmethode des königl. preussischen General-Lieutenants Grafen Waldersee in der kriegsmässigen Ausbildung der Infanterie für das zerstreute Gefecht. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-07204-1_4

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