Zusammenfassung
Nochmal sei diese Feststellung aufgegriffen: Seitdem die Industrie dazu überging, ihrerseits gewerbliche Lehrlinge auszubilden, übernahm sie dafür prinzipiell das Modell der handwerklichen Meisterlehre. Ihr Hauptmerkmal ist, daß der Meister oder in seinem Auftrag einer der Gesellen gleich von Anfang an dem Lehrling einfache Arbeiten vormacht und sie kurz erklärt; der Lehrling macht die betreffende Arbeit nach. Das, was daran von dem Lernenden falsch oder unzureichend ausgeführt wurde, wird berichtigt und dann — sofern und soweit möglich, in verbesserter Form — wiederholt. Auf diese Weise kommt durch ständige Wiederholung und darin sich vollziehende Übung (zumeist »produktiver Art«) zu-reichendes Können für die betreffende Fertigkeit zustande. Jeweils vom Leichteren zum Schwierigeren fortschreitend, gelingt es dem Lehrling unter mehr oder weniger taktsicherer Anleitung, sich die verschiedenen Fertigkeiten und Techniken, die zu dem betreffenden Beruf gehören, anzueignen und sie miteinander zu einem Ganzen zu verbinden. Mit wachsender Einsicht, Erfahrung und Arbeitssicherheit bringt er es nach und nach dahin, Arbeitsaufträge und -aufgaben zuverlässig auszuführen und einwandfreie Werkstücke vorzulegen. Schließlich ist er so weit, ein ,Gesellenstück` zu entwerfen und es werkgerecht anzufertigen.
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Referenzen
Es mag damit in solchen IHK-Bezirken besser bestellt sein, in denen es gelungen ist, für die Teilnahme an länger ausgedehnten und von daher eine wirksame »Ausbildung der Ausbilder« vermittelnden Ausbilder-Lehrgängen zu einem erheblichen Anteil auch ‚nebenamtlich‘ mit der Lehrlingsausbildung betraute Meister und Facharbeiter derjenigen bezirksansässigen Industriebetriebe zu gewinnen, die keine Lehrwerkstatt unterhalten und keine ‚hauptamtlichen‘ Ausbilder beschäftigen. Allerdings steht dem, prinzipiell betrachtet, die erhebliche Schwierigkeit entgegen, daß die betreffenden Firmen diese Mitarbeiter über längere Zeit hin immer wieder für die Teilnahme an dem Ausbilderlehrgang von der Arbeit freistellen müssen — eine von kleineren Betrieben kaum realisierbare Maßnahme.
Quelle: Arbeitsstelle für betriebliche Berufserziehung, Die industriellen Lehrwerkstätten (Erhebung mit dem 14. 4. 1958 als Stichtag).
Quelle: Arbeitsstelle für betriebliche Berufserziehung, Die industriellen Lehrwerkstätten.
Einzelne Gemeinschaftslehrwerkstätten weichen allerdings davon ab, indem erst nach der dort erfolgten Erstausbildung der Lehrvertrag mit einer Firma für die entsprechend verkürzte restliche Lehrzeit abgeschlossen wird.
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Mathieu, J., Roos, C.A. (1963). Berufserziehung unter verschiedenen Betriebsbedingungen. In: Berufswirklichkeit, Berufserziehung und Facharbeiterausbildung in der Industrie und speziell in den eisenverarbeitenden Industriezweigen. Forschungsberichte des Landes Nordrhein-Westfalen, vol 1215. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-07132-7_5
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
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Online ISBN: 978-3-663-07132-7
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