Zusammenfassung
Die Republik ist die Staatsform, nach welcher die oberste Gewalt (Souveränetät) der Gesamnztheit zukommt, sey es der Gesammtheit einer besondern Klasse (Aristokratie im weitesten Sinne) oder des ganzen Volkes (Demokratie). Die oberste Gewalt kommt aber auch in der Republik, selbst der Demokratie, der Gesammtheit nicht als Masse der Einzelnen, sondern in ihrer anstaltlichen Ordnung zu, sie ist bei der aristokratischen oder demokratischen Versammlung, wie und insofern sie nach den Gesetzen über ihre Zusammensetzung, Verhandlung und Stellung zur Magistratur wirksam ist. Auch die Republik, die Demokratie, beruht also nicht auf der „Volkssouveränetät“. Auch in ihr ist der Staat über dem Volke, nicht das Volk über dem Staat. Nur hierdurch ist die Republik eine mögliche Staatsform....
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Referenzen
Friedrich Julius Stahl, [1.]: Die Philosophie des Rechts. Akademische Buchhandlung von J. C. B. Mohr, Heidelberg 1870, 4. Aufl., 2. Band: Rechts- und Staatslehre auf der Grundlage christlicher Weltanschauung; IV. Buch. Aus dem Kapitel: Die Republik, S. 474–487.
Friedrich Julius Stahl, [2.]: Die Revolution und die constitutionelle Monarchie. Verlag von Wilhelm Hertz (Bessersche Buchhandlung), Berlin 1849. 2. vermehrte Auflage. S. 22, 54–55.
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Fraenkel, E. (1959). Friedrich Julius Stahl. In: Amerika im Spiegel des deutschen politischen Denkens. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-07081-8_17
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-07081-8_17
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
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Online ISBN: 978-3-663-07081-8
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