Zusammenfassung
Das Merkmal Haarigkeit spielt bei der Beurteilung der Garne eine bedeutende Rolle. Es kennzeichnet zusammen mit der speziellen Beschaffenheit des jeweiligen Fasermaterials (Feinheit, Länge, Biegefestigkeit) die Rauhigkeit eines Gespinstes. Gemäß dem vielseitigen Verwendungszweck der aus den Garnen herzustellenden textilen Flächengebilde dürfen in der Praxis bestimmte vorgegebene Haarigkeitsintensitäten nicht unteroder überschritten werden. So darf z. B. für zahlreiche Flächengebilde bei einem vorgegebenen, zumeist festigkeitsbedingten Grad der Garndrehung eine bestimmte Mindesthaarigkeit der Garne nicht unterschritten werden, damit der gewünschte Oberflächencharakter erreicht wird. Soll hingegen ein glattes Garn hergestellt und eine bestimmte Drehung nicht überschritten werden, so wirkt jede abstehende Faser störend. Eine zu große Haarigkeit kann außerdem die Weiterverarbeitung der Garne in der Spulerei, in der Weberei oder in der Wirkerei empfindlich stören.
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Wegener, W., Thönneßen, G. (1968). Einleitung. In: Die Haarigkeitsbestimmung von Garnen. Forschungsberichte des Landes Nordrhein-Westfalen, vol 1960. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-07011-5_1
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