Zusammenfassung
Über Jahrhunderte galt das patriarchalische System. Für den Knecht, die Magd, den Arbeiter, den Angestellten, den Handwerksburschen ist gut, was der Herr, der Prinzipal bestimmt. Neben die soziale und wirtschaftliche Abhängigkeit trat zum Teil bis Ende des 18. Jahrhunderts noch die persönliche Abhängigkeit als Leibeigener eines Feudalherrn. Dies war auf dem Lande die Regel, und nicht umsonst galt der Spruch „Stadtluft macht frei“. Aber auch dort hatte der Unselbständige nicht viel zu sagen. Der Handwerksgeselle oder der Handlungsgehilfe lebte in Abhängigkeit von seinem Handwerksmeister oder Prinzipal. Die vielgepriesenen Zünfte waren nichts anderes als der erfolgreiche Versuch der jeweiligen Handwerksgruppen, keine Konkurrenz aufkommen zu lassen. Selbständig werden konnte ein Handwerksgeselle nur durch die Mitgliedschaft in der Zunft, und diese wurde allzuoft verwehrt. Der Aufstieg gelang häufig nur durch Einheirat.
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© 1987 Springer Fachmedien Wiesbaden
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von Stetten, W. (1987). Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Bestimmungen. In: Was Regelt das Arbeitsrecht?. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-06895-2_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-06895-2_2
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