Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat ihre “ grundsätzliche” Haltung zur Reform des Umwelthaftungsrechts in einem Antrag an den Deutschen Bundestag vom 22.03.1988 dargelegt. Darin wird die Notwendigkeit “umweltpolitischer Instrumente mit vorsorgender Wirkung, die die wirtschaftlichen Interessen für den Umweltschutz nutzbar machen”, betont.1
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Referenzen
Alle folgenden Zitate entnommen aus der SPD-Bundestagsfraktion 1988.
Alle folgenden Zitate entnommen aus Bundestags-Drucksache 11/7925.
Wir behalten den auszugsweisen Abdruck eines Gesetzentwurfs von der Bundestagsfraktion DIE GRÜNEN aus der vergangenen Legislaturperiode auch in der Neuauflage bei, weil er ein sehr weitgehendes und vielen Punkten kontroverses Konzept zu dem nun gültigen UmweltHG darstellt.
Alle folgenden Zitate entnommen aus BDI 1988. Wir dokumentieren hier diese Stellungnahme, weil sie die grundsätzliche Haltung und auch die Argumentation in bezug auf Einzelfragen des Haftungsrechts am ehesten wiedergibt.
Vgl. BDI 1990 (Stellungnahme zum Entwurf eines Umwelthaftungsgesetzes)
Alle folgenden Zitate entnommen aus DIHT 1989.
Der § 4 hatte in dem Diskussionsentwurf vom Mai 1989 folgenden Wortlaut: “Liegt eine Umwelteinwirhing nicht vor, gilt § 1 entsprechend, wenn der Schaden durch Umstände verursacht wurde, die insbesondere im Hinblick auf den Betriebsablauf, die verwendeten Einrichtungen oder die Art und Konzentration der eingesetzten oder freigesetzten Stoffe eine besondere Gefährlichkeit der Anlage begründen. ” Bundesregierung 1989.
Alle folgenden Zitate entnommen aus HUK-Verband 1989.
§ 11 (1): “Der Betreiber einer Anlage haftet nicht, wenn der Schaden oder die Beeinträchtigung durch eine kriegerische Handlung, eine vorsätzlich schädigende Handlung eines Dritten, eine behördlich gebotene Handlung eines Dritten, eine behördlich gebotene Handlung oder ein unabwendbares Ereignis venursacht wurde, das weder auf einen Fehler in der Beschaffenheit noch auf ein Versagen der Anlage zurückzuführen ist und der Betreiber der Anlage und seine Leute jede nach den Umstiinden des Falles gebotene Sorgfalt und Vorsicht beachtet haben. ”
Absatz 1 findet in den Fällen der § 1, 3 und 4 [dabei handelt es sich um die Haftungsgnmdnorm des § 1, die Einbeziehung des § 14 BImSchG in § 2 und die ursprünglich vorgesehene weitergehende Anlagenhaftung des § 4, herausgenommen waren hier die Flle des § 2, der die Übernahme des § 22 WHG vorsah — d.Verf.] keine Anwendung, wenn der Schaden nicht durch die Verletzung einer Betriebspflicht und auch nicht durch eine Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs verursacht sein — kann. Bei einer genehmigungsbedürftigen Anlage ist weiterhin erforderlich, daß die Genehmigung erteilt war. § 8 Entkräftung der Vermutung: (1) Die Vermutung nach § 7 ist entkräftet, wenn es wahrscheinlich ist, daß ein anderer Umstand als der Betrieb der Anlage den Schaden verursacht hat. (2) Ist der Betrieb mehrerer Anlagen geeignet, den Schaden zu verursachen, so ist die Vermutung nur dann entkräftet, wenn es wahrscheinlich ist, daß ein anderer Umstand als der Betrieb einer dieser Anlagen den Schaden verursacht hat. ” Bundesregierung 1989.
Alle folgenden Zitate entnommen aus DGB 1990.
DGB 1990 (14. Ordentlicher Bundeskongreß vom 20.–26.5.1990 in Hamburg)
Die folgenden Zitate sind entnommen aus BUND 1989.
Vgl. dazu auch Kapitel C III 3.
Es handelt sich hier um den Diskussionsentwurf vom Mai 1989.
Der Haftungsausschluß von Bagatellschäden ist im neuen Entwurf durch den § 5 geregelt.
Die folgenden Zitate sind entnommen aus BUND 1991.
Rights and permissions
Copyright information
© 1992 Springer Fachmedien Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Feess-Dörr, Prätorius, Steger (1992). Positionen zur Reform des Umwelthaftungsrechts. In: Umwelthaftungsrecht. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-06890-7_12
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-06890-7_12
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-409-27731-0
Online ISBN: 978-3-663-06890-7
eBook Packages: Springer Book Archive