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Zur Wahl zwischen Substanzerhaltung und realer Kapitalerhaltung

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Book cover Unternehmenserhaltung und Gewinnbegriff

Part of the book series: Die Betriebswirtschaft in Forschung und Praxis ((BFP))

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Zusammenfassung

Im vergangenen Kapitel wurde nachgewiesen, daß eine nomi-nalistische Differenzbildungsmethode zur Erfüllung der mit der Gewinnermittlung verfolgten Zwecksetzungen ungeeignetist. Da jede wirtschaftliche Betätigung auf die Verfü-gungsgewalt über Güter gerichtet ist, macht eine rein geld-ziffernmäßige Erfolgsmessung die Rechnungslegung zu einer sinnlosen Zahlensammlung mit zielwidrigen Rechtsfolgen, wenn sich Geldziffern und Gütermengen nicht parallel entwickeln. Zu prüfen ist, inwieweit die zur Verfügung stehenden Alter-nativen den Anforderungen gerecht werden können, die die Nominalrechnung nicht zu erfüllen vermag. Der entwickelte Kriterienkatalog wird im folgenden dazu benutzt, die Zweck-mäßigkeit von Substanzerhaltung und realer Kapitalerhaltung gegeneinander abzuwägen.

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Referenzen

  1. Vgl. S. 35 ff, dieser Arbeit.

    Google Scholar 

  2. Vgl. S. 72 dieser Arbeit

    Google Scholar 

  3. Von der Problematik der Prognoseunsicherheit kann hier abstrahiert werden.

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  4. Der Zins braucht im Zeitablauf nicht konstant zu sein und kann auch von der Anlagefrist abhängen.

    Google Scholar 

  5. Bei vollkommenem Kapitalmarkt ist der Ertragswert streng präferenzkonform; vgl. Drukarczyk (1974),S. 767.

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  6. Vgl. z.B. § 4 Abs. 1 EStG, wo Entnahmen zur Vermögensdifferenz addiert werden.

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  7. Strenggenommen steht diese Alternative nur bei vollkommenem Kapitalmarkt offen.

    Google Scholar 

  8. Man beachte, daßf ein Funktional der zu optimierenden Funktionen x (s t,Δ,R) symbolisiert.

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  9. Zur Begründung vgl. S. 348 f. dieser Arbeit.

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  10. Die konventionellen Hilfsmittel der Differential- und Integralrechnung reichen zur Lösung nicht aus, da mit den xj(s,o,1,A* o) optimale Funktionen gefunden werden müssen. Tatsächlich handelt es sich um ein äußerst komplexes Problem der Variationsrechnung, das strenggenommen sogar stochastisch formuliert werden müßte. Allerdings kann auf variationsrechnerische Hilfsmittel verzichtet werden, wenn man die Zeitvariable aus Gründen der Vereinfachung diskretisiert.

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  11. Vgl. S. 72 dieser Arbeit

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  12. Vgl. S. 55 ff. dieser Arbeit

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  13. Naturgemäß hätte man die Alternative, Investitionsgüterstrukturen über die Zeitskala zu schieben. Vom Standpunkt der Zahlungsmittelebene aus gesehen würde man sich dann allerdings von der Ebene der letzten Ziele noch weiter entfernen, statt eine engere Verbindung zwischen Gewinn und letzten Zielen herzustellen. Diese Konsequenz erscheint unvertretbar.

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  14. Vgl. Wirtschaft und Statistik (1969), S. 137.

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  15. Vgl. Seicht (1970), S. 435.

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  16. Schmidt (1929), Vorwort zur 3. Aufl. (o.S.)

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  17. Vgl. Schmidt (1929), S. 315.

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  18. Feuerbaum (1974), S. 452.

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  19. Walb (1926), S. 422.

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  20. Vgl. die Zusammenstellung bei Bierich (1973), S. 521 ff., Coenenberg (1975), S. 113 ff., Mertens et al. (1977), S.117.

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  21. Zu den wenigen Vertretern der realen Kapitalerhaltung gehören derzeit Seicht (1977) und Haase (1975), S. 297 ff.

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  22. Haase (1975), S. 299.

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  23. Vgl. die Hinweise bei Niehus (1975), S. 595. Niehus (1976), S. 129 ff., sowie Fußnote 1 auf S. 181 dieser Arbeit.

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  24. Vgl. u.a. Wohlgemuth (1975), S. 299, Mertens et al. (1977), S. 20; Sieben (1971), S. 62.

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  25. Schneider (1971a), S. 612; Hervorhebung vom Verfasser.

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  26. Schneider (1968), S. 18; Hervorhebungen vom Verfasser.

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  27. Schneider (1973), S. 760; Hervorhebungen vom Verfasser.

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  28. Dies gilt nicht nur für die in dieser Arbeit erwogenen Alternativen, sondern auch für die von Schneider für steuerliche Zwecke konzipierte “Zahlungsrechnung mit Erhaltung des Anfangsinventars”. Hier handelt es sich um eine Variante der Substanzrechnung, bei der auf die Ermittlung eines Vermögens überhaupt verzichtet wird. Vgl. Schneider (1978), S. 88 ff.

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  29. Vgl. z.B. Schneider (1978), S. 81; Wagner (1978), S.173.

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  30. Vgl. allerdings die Einschränkung im Zusammenhang mit der Verzerrung der Präferenzrelation im Alternativenraum auf S. 348 f. dieser Arbeit.

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  31. Dabei ist zwar meist nur der Nominalzins gemeint; da aber nirgends mit v ar i ab 1 er Inflationsrate gerechnet wird, gilt die unterstellte Konstanz des Zinsniveaus auch für den Realzins.

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  32. Vgl. etwa Schneider (1968), S. 1 ff.; Drukarczyk (1974) , S. 764 ff. ; Wagner (1978) , S. 203 ff.

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  33. Vgl. S. 53 ff. dieser Arbeit.

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  34. Vgl. Wirtschaft und Statistik (1969), S. 137 ff.

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  35. Vgl. Deutsche Bundesbank (1968), S. 12 f. Unklar bleibt, ob der angegebene Zahlenwert nur die im Erhebungsverfahren angelegte Schwankungsbreite beziffert oder auch Abweichungen des konstruierten Index von der “wahren” Konsumgüterpreisentwicklung enthält. Unter Reliabilitätsgesichtspunkten ist nur der erste Sachverhalt von Bedeutung; die Konstruktion des Index ist eine Frage der Konvention und berührt die Forderung nach Validität.

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  36. Vgl. S. 165 dieser Arbeit.

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  37. Vgl. z.B. Sieben (1971), S. 64.

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  38. Vgl. S. 220 ff. dieser Arbeit.

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  39. Vgl. S.60 ff. dieser Arbeit.

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  40. Ob man unter diesem Gesichtspunkt die reale Differenzbildung mit dem herkömmlichen Anschaffungswertprinzip oder einer absatzorientierten Bewertungsvorschrift kombinieren sollte, ist eine Frage, die hier nicht erörtert zu werden braucht. Zur Problematik einer Ausrichtung der Bewertung am Absatzmarkt vgl. S. 60 ff. dieser Arbeit.

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  41. Vgl. hierzu die Überlegungen zur zulässigen Eingriffswirkung direkter Steuern auf S. 121 ff. dieser Arbeit.

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  42. Vgl. Abschnitt 511.

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  43. Vgl. hierzu Abschnitt 4225221. dieser Arbeit.

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  44. Vgl. Jacobs (1974), S. 1029; Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesfinanzministerium (1967), S. 335.

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  45. Dabei wäre auch zu erwägen, für die Verlagerung der Steuerlast in spätere Perioden Zinsen zu erheben. Ähnlich Froese (1977), S. 165 f.

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  46. Vgl. hierzu die Definition des “Geldwertstichtags” auf S. 165 dieser Arbeit.

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  47. Sollen, wie etwa bei Anwendung des Niederstwertprinzips, unrealisierte Wertänderungen erfaßt werden, sind der Wertansatz in der Bilanz und die Wertänderung in der Gewinnund Verlustrechnung wie Zahlungsströme am Stichtag der Wertberichtigung zu behandeln. Entsprechendes gilt für Abschreibungen.

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  48. Vgl. Schmidt (1929), S. 242 sowie S. 164 dieser Arbeit.

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  49. Allenfalls kann eine formale Gleichheit dadurch erreicht werden, daß die Differenz zwischen dem Saldo der Gewinnund Verlust-Rechnung und dem Bilanzgewinn in die Gewinnund Verlust-Rechnung eingebucht wird. Die materielle Inkonsistenz der Substanzrechnung bleibt hiervon jedoch unberührt.

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Wenger, E. (1981). Zur Wahl zwischen Substanzerhaltung und realer Kapitalerhaltung. In: Unternehmenserhaltung und Gewinnbegriff. Die Betriebswirtschaft in Forschung und Praxis. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-06883-9_5

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