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Das System des Sportsponsoring

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Sportsponsoring
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Zusammenfassung

Das Sportsponsoring stellt ein System dar, das durch vielfältige und komplexe Beziehungen zwischen seinen Elementen geprägt ist. Zum Verständnis des Sportsponsoring und der mit diesem neuen Instrument verbundenen betriebswirtschaftlichen Probleme reicht es daher nicht aus, allein die Sicht der Wirtschaft einzunehmen. Vielmehr ist es notwendig, auch die Rollen der wichtigsten anderen Systemelemente, ihre spezifische Situation und ihre Motive als am Sportsponsoring Beteiligte zu kennen.

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Literatur

  1. Das hier dargestellte Beziehungsgeflecht zwischen den verschiedenen am Sportsponsoring Beteiligten ist grundsätzlich auf die anderen Arten des Sponsoring übertragbar. Allerdings sind einige Elemente im Kultur-und Sozialbereich noch wenig ausgeprägt (z.B. Fachagenturen).

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  2. Die Studie wurde an der Professur für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Marketing, im Institut für Produktionswirtschaft und Marketing an der Universität der Bundeswehr München unter der Projektleitung des Autors durchgeführt. Wichtige Teilergebnisse aus der Studie wurden bereits veröffentlicht. Vgl. Hermanns, Drees u. Püttmann 1986.

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  3. Die Aktualisierungsstudie wurde ebenso wie die Basisstudie unter der Projektleitung des Autors an der Professur für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Marketing, im Institut für Produktionswirtschaft und Marketing an der Universität der Bundeswehr München realisiert.

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  4. Der genaue wortlaut der Gragen und samtliche Ergebnisse beider Studien finden sich im Anhang als Anlage 1. Auf die Farstellung der Aussagen der Fachagenturen wird im Folgenden angesichts des geringen absoluten Rucklaufs verzichtet.

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  5. vgl. o.V. 1981, S.30.

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  6. Vgl. Zentralausschuß der Werbewirtschaft (Hrsg.) 1985, S.7f. Die freiwilligen Beschränkungen der deutschen Zigarettenindustrie von 1972 gelten bis heute, gehen über den Verzicht auf Fernsehwerbung weit hinaus und enthalten u.a. auch ein Verbot jeglicher Werbung in Sportstätten, in Verbindung mit Leistungssport und mit Leistungssportlern. Daß dennoch bei vielen Sportveranstaltungen von Zigarettenherstellern geworben wird, liegt daran, daß der erwähnte Verzicht sich nur auf Deutschland bezieht.

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  7. vgl. Höltschi 1974, S. 53. Da Erfahrungen mit der neuen Werbeform noch fehlten, wurden bis zu vier Meter hohe Werbe-Wände entlang des ganzen Sees aufgestellt. Die Ruderer fuhren auf dem Bildschirm “durch einen wahren Werbetunnel”. Die erste Resonanz beim Publikum war dementsprechend negativ.

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  8. vgl. o.V. 1984a, S.84.

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  9. Die Deutsche Städtereklame nennt für die Bandenwerbung in den von ihr betreuten deutschen Fußballstadien allein 23 Branchen. Die wichtigsten darunter sind Alkoholfreie Getränke (13,3%), Bier (9,7%), Spirituosen (9,6%) sowie Versicherungen (9,4%). Vgl. o.V. 1987a, S. 58.

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  10. Den Sportbezug nennt auch Spieser (1983) als Unterscheidungskriterium für ‘Sportwerber’, trennt aber lediglich zwischen ‘Werbern mit sportbezogenen Marktleistungen und solchen mit Produkten und/oder Dienstleistungen ohne Sportbezug. Das Kriterium wird von Spieser nicht weiter operationalisiert. Vgl. Spieser 1983, S. 85.

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  11. Die Unterscheidung sei an einem Beispiel illustriert: Mineralölkonzerne haben aufgrund ihrer Produkte zweifellos einen sehr engen Bezug zum Motorsport. Dagegen kann man sie in Bezug zur Leichtathletik sicher nur als ‘sportartfern’ kennzeichnen.

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  12. Vgl. Kühl 1985, S.28.

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  13. Vgl. Dreyer 1987, S.196.

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  14. Dies ergaben Gespräche des Autors mit verschiedenen Vertretern dieser und anderer führender Sportartikelhersteller anläßlich der ISPO (Internationale Sportartikel-Messe) im Herbst 1987.

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  15. Vgl. Abschnitt 2.1.3.2.

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  16. Der unorganisierte Sport (z.B. Jogging) ist für das Sponsoring nur in seltenen Ausnahmefällen von Bedeutung und wird daher im folgenden ausgeklammert.

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  17. Die genaue Struktur des Deutschen Sportbundes zeigt das Organisations-Schaubild in Anlage 3.

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  18. Die vollstandige liste der Ausruster/Forderer im DSV-Skipool fur die Saison 1987/88 findet sic him Anhang als Anlage 2

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  19. Die Mitgliedsorganisationen unterteilen sich in folgende Gruppen (vgl. Deutscher Sportbund (Hrsg.) 1986a, S.8):Landessportbünde (11) b Spitzenverbände (52) c Sportverbände mit besonderer Aufgabenstellung (11) Verbände für Wissenschaft und Bildung (6) Förderverbände (2)

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  20. Deutscher Sportbund 1986a, S.7f.

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  21. Vgl. Spieser 1983, S.46.

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  22. vgl. Spieser 1983, S.47.

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  23. Erfabt sind nur Sportfahrer

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  24. Kemper, 1983. S.116.

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  25. Vgl. Krüger 1980, S. 13. Die Loslösung der Spitzensportler aus den Vereinen hat zu einer dauerhaften Belastung des Verhältnisses zwischen Verbänden und Vereinen geführt, da den Vereinen einerseits die Nachwuchsarbeit überlassen wird, in die sie häufig umfangreiche Anteile ihrer begrenzten Finanzmittel investieren, ihnen aber andererseits die Früchte dieser Arbeit, die sie als Motivation für Nachwuchs und ehrenamtliche Helfer dringend brauchen, von den Verbänden genommen wird. Lediglich in den Mannschaftssportarten mit Ligabetrieb (z.B. Fußball) haben sich die Vereine auch Dank der finanziellen Unterstützung durch Sponsoren eine größere Selbständigkeit gegenüber den Verbänden erhalten können.

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  26. Vgl. Fischer 1986, S.53. Fischer gibt eine umfassende Darstellung der Professionalisierungstendenzen im deutschen und internationalen Sport, deren Folgen in einigen Bereichen auch das Sponsoring berühren und es aus der Sicht des Sponsor im wesentlichen vereinfachen.

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  27. Allerdings wird der griechische Sport des Altertums zu unrealistisch betrachtet, wenn man daran glaubt, daß die hellenischen Athleten - wie oft behauptet - nur um den Lorbeer, also einen materiell wertlosen Kranz gekämpft hätten. Vielmehr ging es auch damals schon für die Athleten um wirtschaftliche und soziale Vorteile. Nach Plutarch waren in den Gesetzen Solons (um 600 v.Chr.) sogar exakte Prämien festgelegt: fünfhundert Drachmen für einen olympischen Sieg, hundert Drachmen für einen isthmischen Sieg. Hundert Drachmen entsprachen etwa dem Jahreseinkommen eines athenischen Arbeiters. Vgl. Natan 1972, S.13. Vgl. hierzu auch Russel 1987, S. 35.

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  28. Regel 26 des Internationalen Olympischen Komitees, Absatz 2. Die vollständige Regel findet sich zusammen mit den zugehörigen Ausführungsbestimmungen und den Richtlinien für die Zulassungsregeln der internationalen Verbände im Anhang als Anlage 4.

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  29. Regel 26 des Internationalen Olympischen Komitees, Ausführungsbestimmungen (Anlage 4).

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  30. Das IOC zeigt sich in jüngster Zeit allerdings offener gegenüber Profi-Sportlern. Dies zeigt insbesondere die Diskussion um die Einführung eines olympischen Tennis-Turniers, zu dem für die Olympischen Spiele 1988 in Seoul auch Professionells zugelassen wurden.

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  31. Vgl. Abschnitt 2.1.3.2.

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  32. Der Deutsche Sportbund hatte am 30.10.1974 für seine Mitgliedsorganisationen sogenannte ‘Leitlinien für die Werbung im Sport’ beschlossen, die die Möglichkeiten eines Sponsoring außerordentlich eng begrenzten. Man orientierte sich damals angesichts einer in der Offentlichkeit heiß geführten Diskussion an den Forderungen der Medien, insbesondere des Fernsehens. Allerdings wurden die Leitlinien von Verbänden und Vereinen kaum beachtet. 1983 wurden die Leitlinien des DSB aufgrund der Liberalisierung der Regel 26 des IOC auch offiziell aufgehoben. Der Wortlaut der ‘Leitlinien für die Werbung im Sport’ findet sich im Anhang als Anlage 5. Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband (Hrsg.) 1974, S.12–13.

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  33. So dürfen z.B. Skisportler nur mit Sponsoren zusammenarbeiten, die Mitglieder des Ski-Pools sind. Die im Fußball-und Rudersport geltenden Verbandsvorschriften hinsichtlich des Sponsoring finden sich im Anhang als Anlage 6.

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  34. Vgl. Fallak 1982, S.11. Mit der Problematik des Sportsponsoring vor dem Hintergrund der Unabhängigkeit, der Einigkeit und der gesellschaftlichen Verantwortung des Sports beschäftigt sich LandsbergVelen ausführlicher; vgl. Landsberg-Velen 1981, S. 90–101.

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  35. vgl. Grunsky 1985b, S.15.

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  36. vgl. Grunsky 1985b, S.13ff. Grunsky erläutert die Problematik am Beispiel der Namensgebung von Vereinen, die mit ihrem Namen für ein bestimmtes Unternehmen bzw. Produkt werben wollen. Er greift dabei insbesondere den Versuch des Vereins ‘Eintracht Braunschweig’ auf, sich in ‘Sportverein Jägermeister Braunschweig’ umzubenennen, was vom Deutschen Fußballbund untersagt wurde.

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  37. Vgl. Abschnitt 2.1.3.2.

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  38. Vgl. Fröhlich 1988, S.28.

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  39. In diesem Zusammenhang erscheinen die Eigentumsverhältnisse an der ISL erwähnenswert: 51 Prozent hält der Sportartikelhersteller Adidas, 49 Prozent die japanische Werbeagentur Dentsu (vgl. Totzauer 1985). Die Beteiligung Horst Dasslers, der bis zu seinem Tod 1987 Vorstandsvorsitzender der Adidas AG war, rief starke öffentliche Kritik hervor (vgl. Anders 1985, S.23; Antrecht 1986, S.19; o.V. 1986c, S.84ff; Goslich 1987, S.15). Man warf ihm vor, seinen Einfluß bei Funktionären und Verbänden als weltgrößter Sportausrüster zu nutzen, um auch die Werbung bei den weltweit wichtigsten Sportereignissen zu kontrollieren. Die Verbindung Adidas/ISL ist bis heute umstritten.

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  40. Von weltweit 160 Nationalen Olympischen Komitees hatten dem Konzept bis Mai 1987 bereits 148 Komitees zugestimmt (vgl. Goslich 1987, S.15).

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  41. Vgl. Mally 1985, S.23.

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  42. Vgl. o.V. 1985b.

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  43. Vgl. Antrecht 1986, S.19.

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  44. Näheres zu diesem Sponsorenpaket, insbesondere zu den vermarktungsfähigen Rechten dieser Veranstaltung, kann Anlage 7 entnommen werden.

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  45. Vgl. Abschnitt 2.1.3.2.

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  46. Vgl. o.V. 1986h, S.24.

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  47. Vgl. 1985d, 5.106.

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  48. Vgl. Central Council of Physical Recreation 1983, S.90.

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  49. Vgl. Farner u. Faes 1977, S. 49.

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  50. Vgl. Sorge 1984, S.93.

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  51. Vgl. o.V. 1986d, S.22.

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  52. Patrick Nally, einer der beiden Inhaber der West Nally Group, äußert sich dazu im Howell-Report so: “West Nally only works for federations - not for individual athletes or players. Sports promotion agencies representing sports stars could not do the same kind of job as us, because the interests of individuals will sooner or later differ with the interests of the sports federations. Both are legitimate functions, but they must be handled by different companies.” (Central Council of Physical Recreation (Hrsg.), 1983, S. 90 ).

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  53. Vgl. Gerke 1986c.

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  54. Vgl. o.V. 1986a, S.11.

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  55. Vgl. o.V. 1985a, S.124.

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  56. Es sei darauf hingewiesen, daß es sich bei der Banden-und Sportstättenwerbung nur dann um Sponsoring im Sinne dieser Arbeit handelt (vgl. Definition S.16), wenn die Einnahmen daraus zumindest zum Teil dem Sport (Vereinen, Verbänden etc.) als dem Gesponserten direkt zugeführt werden. Insbesondere bei der Permanentwerbung der DSR ist dies aber nicht immer der Fall, sondern nur dann, wenn sich die jeweiligen Sportstätten im Eigentum einer Sportorganisation befinden und nicht im Eigentum von z.B. Städten und Gemeinden. Für die werblich angesprochene Zielgruppe ist dieser Unterschied allerdings nicht erkennbar und deshalb für die Wirkung ohne Belang. Diese Besonderheit wird daher im weiteren vernachlässigt.Möglichkeit, den oft hohen Bekanntheitsgrad derartiger sportiver Symbole

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  57. Vgl. Franzke 1987, S.23.

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  58. Vgl. Beratungsgruppe Tischler 1984, S.294ff.

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  59. Einige der vermarkteten Symbolfiguren und Embleme finden sich beispielhaft im Anhang als Anlage B.

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  60. Die Figur findet sich im Anhang als Anlage 9.

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  61. Aus England, Wo die Entwicklung des Sponsoring der in Deutschland um einige Jahre voraus ist, wird von ähnlichen Problemen berichtet (vgl. Central Council of Physical Recreation 1983, S. 85f ). Dort wurde deshalb auf Anregung des Howell-Reports vom Central Council of Physical Recreation (CCPR) ein Register geschaffen, in das sich seriöse Fachagenturen mit Namen, Anschrift, Gründungsdatum, genauer Beschreibung ihres Tätigkeitsgebietes, besonderen Spezialisierungen

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  62. Vgl. Bruhn 1987a, S.216f.

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  63. Hier kann es durchaus zu Interessenskonflikten kommen, wenn eine

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  64. Vgl. o.V. 1986g, S.20.

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  65. vgl. Olbert 1987, S.50.

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  66. So heißt es in einer Broschüre der DSM u.a.: “Nach dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung bietet sie (die DSM, Anm. des Verf.) den Partnern aus der Wirtschaft maßgeschneiderte Konzepte, die aufzeigen, wie das positive Image des Spitzensports und des olympischen Sports werbewirksam zu nutzen sind”. Deutsche Sport—Marketing GmbH (Hrsg.) 1987, S. 2.

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  67. Vgl. Deutsche Sport-Marketing GmbH (Hrsg.) 1987, S.11.

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  68. Vgl. Abschnitt 2.1.3.

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  69. fig Vgl. Hubner 1987, S.14

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  70. Vgl. o.V. 1985c, S.137.

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  71. Vgl. Hamann u. Kifmann 1984, 5. 160.

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  72. Eine Liste der Pool-Mitglieder findet sich im Anhang als Anlage 2. Außerdem sind dort die ‘Qualifikationsregeln’ für Sponsoren zur Aufnahme in den Pool beigefügt sowie das offizielle Emblem des Ski-Pools, das von den Sponsoren in Verbindung mit dem Prädikat ‘Offizieller Ausrüster der Deutschen Ski-Nationalmannschaft im Ski Pool’ genutzt werden darf.

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  73. Alle genannten Pools geben gegenüber potentiellen Sponsoren sehr ähnliche Leistungsangebote ab. Die Pools unterscheiden sich aber in ihrer Zielsetzung sehr deutlich: Während der Ski-Pool vor allem den Spitzensport in dieser Amateursportart fördern will, zielt der Tennispool in erster Linie auf den Schul-, Breiten-und Jugendsport, da Spitzensportler im Tennis Professionals sind. Beiden Pools ist gemeinsam, daß sie vom jeweiligen Spitzenverband im Deutschen Sportbund getragen werden.Der in jüngster Zeit gegründete Golf-Pool weist diese Gemeinsamkeit nicht auf: Er wird vom Deutschen Golflehrer Verband e.V. getragen, der im Gegensatz zum Deutschen Golf Verband nicht im Amateurbereich arbeitet, sondern die Interessen der professionellen Golfspieler in Deutschland vertritt.

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  74. Die Anschriften aller namentlich genannten Fachagenturen finden sich im Anhang als Anlage 10.

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  75. Vgl. Deutsche Sport-Marketing GmbH (1987).

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  76. Zitiert nach Hackforth 1975, Anmerkung 3 zu Kapitel 9.

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  77. Vgl. Hackforth 1975, S.301.

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  78. Vgl. o.V. 1970, S.27.

    Google Scholar 

  79. Vgl. o.V. 1974a, S.115.

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  80. Vgl. o.V. 1974b, S.463.

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  81. Vgl. Seifart 1987, S.15.

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  82. Zitat aus einer Sport-TV-Werbung: “Innerhalb von 90 Minuten kommen Werbeflächen bis zu 30mal auf den Bildschirmchrw(133). Es wäre doch schade, wenn Sie das Spielfeld ausgerechnet Ihrem Konkurrenten überlassen würden.chrw(133)” zitiert nach o.V. 1974b, S.464. Vgl. auch Freese 1974, S.14. Die Sport-TV stellte ihren Tätigkeit nach nur einigen Jahren wenig erfolgreicher Arbeit wieder ein.

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  83. o.V. 1976. Der zweite Teil ( B) der hier zitierten Richtlinien beinhaltet die Umstände, unter denen Werbung in Kauf genommen wird. Er findet sich im Anhang als Anlage 11.

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  84. Der Deutsche Werberat faßte am 18.11.1974 folgende Entschließung zur Werbung in Sport-Austragungsstätten:

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  85. Vgl. Sprung 1985, S.65.

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  86. Die von der EBU diesen Richtlinien vorangestellte Präambel sowie die Interpretation durch das ZDF findet sich im Anhang als Anlage 12. Die EBU-Richtlinien für internationale Sportereignisse galten nach Informationen des ZDF gleichzeitig als Empfehlung für das Verhalten bei nationalen Veranstaltungen.

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  87. Vgl. o.V. 1982, S.72.

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  88. Vgl. Freese, G. u. Kurbjuweit, D. 1987, S. 25.

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  89. Ausdrücklich zulässig ist Sponsoring in Bayern, Berlin, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein. In Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Rheinland-Pfalz gibt es keine ausdrücklichen Regelungen zum Sponsoring. Vgl. o.V. 1986e, S. 28.

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  90. Die zunehmende Toleranz gegenüber dem Sponsoring im Sport kommentierte der ZDF-Intendant Dieter Stolte mit dem bemerkenswerten Satz: “Werbung darf als Bestandteil der realen Umwelt nicht künstlich ausgespart werden.” Vgl. Freese, G. u. Kurbjuweit, D. 1987, S. 25.

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  91. Vgl. Ahlers, D. 1987, S. 3.

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  92. In diesem Sinne äußerte sich u.a. der Intendant des Westdeutschen Rundfunks, Friedrich Nowottny. Vgl. Gerke 1987, S. 14.

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  93. Die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten ARD und ZDF haben Ende 1986 bzw. Anfang 1987 “Grundsätze zur Trennung von Werbung und Programm” (ARD) bzw. “Richtlinien zur Zusammenarbeit mit Dritten für Sendungen des ZDF” formuliert, die auch ihr Verhalten gegenüber gesponserten Sportveranstaltungen für die Zukunft regeln sollen. Hierzu heißt es in den ARD-Grundsätzen: “chrw(133) Die Ausstrahlung von Sendungen, deren vollständige oder teilweise Herstellung und/oder Finanzierung durch einen Sponsor erfolgt, ist nur zulässig, wenn der Inhalt der Sendung mit den wirtschaftlichen Interessen des Sponsors nicht in direktem Zusammenhang steht. Der Sponsor ist im Vor-und Abspann der Sendung zu nennen.chrw(133)” und weiter: “chrw(133) Wird nicht eine Sendung unmittelbar gesponsert, sondern soll im Programm ein Ereignis übertragen werden oder darüber berichtet werden, das von einem oder mehreren Sponsoren veranstaltet oder gefördert wird, so ist das zulässig, wenn und soweit ein überwiegendes Programminteresse besteht und die Unabhängigkeit der Programmgestaltung nicht eingeschränkt wird. Es ist darauf hinzuwirken, daß der Programminhalt nicht mit dem Sponsor identifiziert werden kann.chrw(133)Der vollständige Wortlaut der Richtlinien beider Anstalten findet sich im Anhang als Anlage 13.

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  94. Staatsvertrag über die Errichtung der Anstalt des öffentlichen Rechts “Zweites Deutsches Fernsehen” vom 6.Juni 1961, in: Zweites Deutsches Fernsehen (Hrsg.) 1984, S.5–13.

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  95. Vgl. Ahlers 1987, S.3; Freese u. Kurbjuweit 1987, S.25f; Keller 1987, S.21; Ricker 1987, S.4; o.V. 1987b, S. 15.

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  96. Vgl. Central Council of Physical Recreation 1983, S.46.

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  97. Vgl. Dolberg 1981, S.376.

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  98. Vgl. Hermanns 1987b, S.438.

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  99. Als Beispiel sei die Entwicklung beim öffentlich-rechtlichen Fernsehen genannt: 1980 sendeten ARD und ZDF zusammen knapp 36.000 Minuten Sport. Dieser Wert stieg in 1984 auf über 51.000 Minuten mit weiter steigender Tendenz. Vgl. v.Stein 1986, S.33.

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  100. In Grobritannien wird deshalb seit einiger zeit gefordert britischen zigartttenherstellern auch das sportsponsoring zu verbieten Vgl Simkins 1986 s5f

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  101. Die Haltung der Presse gegenüber dem Sportsponsoring ist bereits seit den 70er-Jahren erheblich liberaler als die des Fernsehens. Nur noch in seltenen Fällen wurden seitdem Werbeaufschriften aus Sportfotos retouschiert oder eingeschwärzt wie dies in den 60er-Jahren durchaus üblich war.97 Im redaktionellen Text allerdings bemüht man sich zwar auch heute noch, auf die Nennung von Sponsoren zu verzichten. Doch allein die Tatsache, daß sich die Presse im Gegensatz zum Fernsehen in der Frage des Sportsponsoring nie selbst geknebelt hat, macht es ihr leichter, mit der öffentlichen Meinung auch ihre Einstellung zum Sportsponsoring sukzessive positiv zu korrigieren

    Google Scholar 

  102. Vgl. Bruhn 1987a, S.25.

    Google Scholar 

  103. Vgl. Kroeber-Riel 1981, S.12.

    Google Scholar 

  104. Vgl. Kroeber-Riel 1981, S.12.

    Google Scholar 

  105. Vgl. Gardner u. Shuman 1987, S. 11

    Google Scholar 

  106. Vgl. Abschnitt 4.3.

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  107. Vgl. Hermanns 1988, S.5.

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  108. In England gelang es der bis vor einigen Jahren relativ unbedeutenden Sportart ‘Snooker’, die dem Billard ähnlich ist, mit Hilfe von Sponsoren ihre Popularität so zu steigern, daß in 1985 das britische Fernsehen 400 Stunden ‘Snooker’ übertrug. In Großbritannien soll es inzwischen 6–9 Millionen ‘Snooker’-Spieler geben. Vgl. Simkins 1986, S.41. Auch dem Tennis in Deutschland ist der Durchbruch nicht zuletzt dadurch gelungen, daß Sponsoren eine Vielzahl von Turnieren möglich gemacht haben, die - vor allem seit Boris Becker - vorn Fernsehen stundenlang übertragen wurden, wodurch das Interesse zusätzlich geweckt und die Sportart weiter popularisiert wurde.In der vom Autor durchgeführten Basisstudie zum Sportsponsoring wurde ebenfalls auf dieses Motiv hingewiesen, indem 6 von 22 Verbänden und 17 von 166 Vereinen betonten, durch das Sponsoring auch ihre Popularität steigern zu wollen. Vgl. Anlage 1, Verbände/Frage 7 bzw. Vereine/Frage 7.

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  109. Vgl. Abschnitt 2.1.4.

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  110. l0 Vgl. Abschnitt 2.1.

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  111. Vgl Anlage 1,bei allen Gruppen Frage 1

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  112. Vgl. Anlage 1, Unternehmen/Frage 1.

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  113. Vgl. Anlage 1, Aktualisierungsstudie/Frage 1.

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  114. Eine Agentur machte hier keine Angabe.

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  115. Vgl. Anlage 1, Werbeagenturen/Frage 1.

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  116. Vgl. Anlage 1, Verbände/Frage 1, Vereine/Frage 1, Sportler/Frage 1.

    Google Scholar 

  117. Vgl. Anlage 1, Medien/Frage 1.

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  118. Im Rahmen der Aktualisierungsstudie zum Sportsponsoring aus 1987 gaben 23 von 25 Sponsoren an, mit ihren Partnern aus dem Sport schriftliche Verträge zu schließen. 5 Unternehmen arbeiten auf der Basis mündlicher Abmachungen und ein befragter Sponsor hat keine festen Vereinbarungen mit den Gesponserten. Bei dieser Frage waren Mehrfachnennungen zugelassen. Vgl. Anlage 1, Aktualisierungsstudie/Frage 12.

    Google Scholar 

  119. Die bisher umfassendste Darstellung hierzu geben - allerdings auf der Basis britischen Rechts und dortiger Sponsoring-Praxis - Stephen Townley und Edward Grayson. Townley S. u. Grayson, E., 1984.

    Google Scholar 

  120. Ausführliche Darstellungen zu diesen Problemkreisen liefert Grunsky 1985a.

    Google Scholar 

  121. Vgl. Abschnitt 2.1.1.

    Google Scholar 

  122. Vgl. Kühl 1985, S.29.

    Google Scholar 

  123. Vgl. Greffenius 1986, S.208.

    Google Scholar 

  124. Vgl. Greffenius 1985, S.3.

    Google Scholar 

  125. Auch in der deutschen Fußball-Bundesliga kam es beim Vereinswechsel von Profi-Spielern bereits mehrfach zu Problemen, wenn der wechselnde Spieler mit dem Fußballschuh-Hersteller PUMA einen Vertrag hatte, sein neuer Verein aber dem Konkurrenten ADIDAS verpflichtet war, oder umgekehrt.

    Google Scholar 

  126. Der Automobilhersteller Audi stellt unter anderem im Rahmen seiner Mitgliedschaft im deutschen Ski-Pool diesem einen Fuhrpark in bestimmtem Umfang zur Verfügung, der regelmäßig erneuert wird.

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  127. Vgl. Abschnitt 3.2.1.

    Google Scholar 

  128. Vgl. Abschnitt 4.2.3.

    Google Scholar 

  129. Die vielschichtigen Probleme der Unternehmen bei der Auswahl von Sponsoring-Objekten und -Maßnahmen werden in Abschnitt 3.2. ausführlich dargestellt.

    Google Scholar 

  130. Bei dieser offen gestellten Frage unterschieden die Befragten nicht zwischen Fachagenturen und klassischen Werbeagenturen.

    Google Scholar 

  131. Von diesen 72 nannten 67 persönliche Verbindungen als Basis für eine Zusammenarbeit mit der Wirtschaft. Diese Antwort wurde häufig in Verbindung mit ‘Kontaktaufnahme durch den Verein’ gegeben und dürfte in den meisten anderen Fällen, in denen sie alleine stand, so zu interpretieren sein, daß der Wert im Feld ‘Vereine/Gesponserte’ in Wahrheit sogar noch höher anzunehmen ist. Vgl. Anlage 1, Vereine/Frage 10.

    Google Scholar 

  132. Vgl. Anlage 1, Verbände/Frage 10, Vereine/Frage 10.

    Google Scholar 

  133. Vgl. Abschnitt 2.1.3.

    Google Scholar 

  134. Im Rahmen der Basisstudie Sportsponsoring berichteten 15 von 22 Verbänden, 129 von 166 Vereinen und 90 von 118 Sportlern von Problemen bel der Suche nach geeigneten Partnern aus der Wirtschaft. Vgl. Anlage 1, Vereine/Frage 11, Verbände/Frage il sowie Sportler/Frage 10.

    Google Scholar 

  135. Vgl. Abschnitt 3.2.2.

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  136. Im Rahmen der Aktualisierungsstudie 1987 nannten sogar 24 Prozent (1986: 11,3 Prozent) der im Sponsoring aktiven Unternehmen andere Sponsoren als Partner. Vgl. Anlage 1, Aktualisierungsstudie/Frage 11.

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  137. Dies umfaßt Probleme bei der Kontaktherstellung, Konkurrenz bei der Akquisition, Zeitmangel, mangelhafte Grundlageninformationen etc.

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  138. Angaben von Vereinen, Verbänden und Sportlern im Rahmen der Basisstudie zum Sportsponsoring 1986. Vgl. Anlage 1, Vereine/Frage 11, Verbände/Frage 11 sowie Sportler/Frage 10.

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  139. Vgl. Anlage 1, Unternehmen/Frage 12, Verbände/Frage 12 und Vereine/ Frage 12.

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  140. Von persönlichen Kontakten zwischen Vertretern von Unternehmen und Agenturen einerseits und Vertretern der Medien (z.B. Kameraleuten, Reportern), die die Bildführung bei Sportübertragungen oder Form und Umfang einer Berichterstattung in Fernsehen und Presse unmittelbar beeinflussen können, wird hier abgesehen. Derartige Kontakte spielen in der täglichen Praxis aber eine nicht unwesentliche Rolle.

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Drees, N. (1989). Das System des Sportsponsoring. In: Sportsponsoring. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-06737-5_3

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