Zusammenfassung
Im folgenden soll es um die logischen Probleme in Webers ‚Roscher‘-Aufsatz gehen, um einen roten Faden, der seine gesamte Wissenschaftslehre durchzieht, hervorzuheben. Denn obwohl der Aufsatz am Anfang des Bandes Gesammelte Aufsätze zur Wissenschaftslehre steht und offenbar Webers Fragestellung im ganzen Band zeigt, wurde sein logischer Kern bisher häufig falsch interpretiert. Hughes faßt z. B. ‚Roscher und Knies‘ wie folgt zusammen:
„Thus Roscher and Knies had in effect smuggled a value element into an analysis that laid claim to methodological exactitude: by their implicit endorsement of individual ‚spiritual‘ entities they had linked the tradition of precise historical investigation with the other branch of idealist social thought that dealt in values and abstractions. And this confusion of method they had justified by the well-worn argument that the world of man was radically different from the world of nature — that the former was a realm of freedom in which the usual type of scientific explanation in terms of causes or laws did not apply: into this realm of ‚irrationality‘ social scientists wer obliged to feel their way by imprecise, intuitive methods that defined exact description“.1
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Literatur
Hughes (1958), S. 303. Eine zusammenfassende Interpretation des Inhalts des ‚Roscher‘-Aufsatzes findet sich auch bei Merz (1990), S. 242–247. Er vertritt auch die Ansicht Brunns, daß Weber Roscher und Knies als Epigonen Hegels kritisierte. Ich habe keinen Einwand dagegen, daß Merz darauf hinweist, daß die Universalität des Zusammenhangs bei Roschers historischer Methode mit der Allgemeinheit der Naturgesetze gleichgesetzt wird. Darauf folgt aber: „Ganz im Sinne Rickerts sieht Weber darin ein Zusammenfallen der Methode (zur Bildung von Begriffen mit naturgesetzlicher Geltung) und des Woraus der — zur Erkenntnis in Begriffsform gerade notwendigen — Selektion (der ‚gesamten Realität der historisch gegebenen Erscheinungen‘), was er dementsprechend als logischen Widerspruch charakterisiert“ (Merz (1990), S. 243). Der „einzige Ausweg“ aus diesem Widerspruch ist der „Emantismus Hegelscher Prägung“. Demzufolge findet die Erkenntnis nicht „durch Abstraktion“ statt, sondern sie beruht „in der Deduktion“. Die Zusammenfassung von Merz ist leider nicht in der Lage, die Tragweite der Kritik Webers an Roscher zutreffend zu erfassen. Denn seine Kritik ist nicht nur auf den Deduktionismus Roschers angelegt, sondern auch auf den Naturalismus des letzteren, d. h. auf den Versuch, „die Geschichte auf den ihr mit den Naturwissenschaften gemeinsamen Boden der Erfahrung [zu] stellen“ (WL, 17). Der Interpretation von Merz zufolge hat Weber nicht die Absicht, jene Art von Erkenntnis auf dem Boden von Beobachtungen, und so über Tatsachen durch induktive Verallgemeinerung ‚Gesetze‘ aufzustellen. Webers Kritik nämlich kann Merz zufolge nur eine Hälfte der historischen Methode Roschers — nämlich die der Deduktion — umfassen und die Induktion blieb unangetastet. „Nach ihm [=Roscher] nähern wir uns der Erkenntnis der Zusammenhänge menschlichen Handelns diskursiv und von außen her, ganz ebenso wie der Erkenntnis des Naturzusammenhangs“ (WL, 16, Anm. 2). Aber Weber selbst zufolge teilt die jüngere historische Schule, etwa bei Gustav Schmoller, ‚die logischen Schwäche‘ mit der älteren, etwa bei Roscher, und seine Kritik an Roscher hat daher nach Webers Ansicht doch noch seinerzeit die Aktualität gewonnen, obwohl Schmoller den Induktionismus vertritt, der anscheinend die umgekehrte Richtung der Erkenntnis verfolgt. (WL, 3, Anm. 1; 8, Anm. 3, 13, Anm. 1). — Einer weiteren Ansicht von Merz, nach der Weber Stellung zugunsten der analytischen Logik beziehe, kann ich aus dem folgenden Grund nicht zustimmen: Wenn Weber auch die analytische Logik bevorzugt, so doch nur im Zusammenhang mit der Kritik an Roscher. In diesem Zusammenhang lehnt Weber sich an Lasks Begriffe der analytischen und der emanatistischen Logik an. Aber Lask bestimmt als Mittelglied zwischen ihnen die Mathematik. Gerade auf diesen Abschnitt von Lask verweist Weber (WL, 16, Anm. 1). Darüber hinaus weist er oft auf die „Verwandtschaft des logischen Charakters gewisser ökonomischer Erkenntnisse mit der Mathematik“ hin (WL, 12 f., Anm. 1. Auch WL, 15 f., Anm. 2). Dies bedeutet nicht, daß Wirtschaftswissenschaften, wie heute, in Form der Mathematik betrieben werden können, sondern sowohl die Mathematik als auch die ökonomische Erkenntnis in Form der Deutung des menschlichen Handelns ‚Evidenz‘ haben, während die Naturerkenntnis nur die empirische Gewißheit haben kann. Diese Ansicht ist selbstverständlich auf Vico zurückzuführen. Auf die Frage, warum sie beide Evidenz haben können, werden wir später eingehen. Schließlich kennzeichnet Weber den Idealtypus als ‚genetischen‘ Begriff, wie wir später sehen werden, und die genetische Definition findet in der Geschichte der Wissenschaften im Abendland besonders in der Mathematik Bevorzugung.
WL, 3. Anm. 1.
WL, 9.
WL, 3–6. Zu diesem logischen Gegensatz bei Simmel siehe Barrelmeyer (1995), S. 149.
Generell gesagt: Wer wie Tenbruck den ersten Gegensatz zwischen der Gesetzes- und der Wirklichkeitswissenschaft unterstreicht, schätzt tendenziell den zweiten Gegensatz gering, während, wer das Moment der Kritik an dem Hegelianismus, dem Historismus und dem Emanatismus bei Weber betont, nicht genug den ersten in Betracht zieht. — Streng genommen steht Roscher noch auf dem Boden der analytischen Logik, und zwar dank seines religiösen Glaubens (WL, 21, Anm. 1). Deshalb schreibt Weber nicht, daß Roscher in den Emanatismus geraten ist, sondern daß er an die Grenze des Emanatismus gekommen ist.
WL, 17.
WL, 8 f., Anm. 1.
WL, 4.
WL, 4.
WL, 5.
WL, 5. Hier ist zu beachten, daß Weber sowohl auf ‚logische Produkte‘ als auch auf ‚logisches Mittel‘ den Terminus Begriff anwendet. Unter dem Begriff versteht er nämlich Regeln, nach denen bestimmte logische Gebilde erzeugt werden sollen, gleichzeitig aber auch die Gebilde selbst.
WL, 5. Auch WL, 171 f., 186.
WL, 5. Auch WL, 13.
WL, 13 f.
WL, 4.
WL, 5.
WL, 5.
WL, 5. 14. Vgl. WL, 113.
WL, 5
WL, 6. Hingegen vertritt Rickert die Ansicht, daß ein Begriff für die geschichtswissenschaftliche Begriffsbildung desto mehr Inhalt bekommt, je größer sein Umfang ist, d. h. daß der umfassendste Begriff den größten Inhalt hat. (Rickert (1902), S. 408; ders. (1913), S. 366; ders. (1921), S. 281)
Den Unterschied zwischen der Generalität und der Universalität werden wir im Zug der Ausfiihrung erörtern. Nebenbei gesagt werden ‚historisch bedeutsam‘, ‚historische Bedeutung‘ u. dgl. bei Weber mit ‚universell bedeutsam‘, universelle Bedeutung‘ u. dgl. identisch verwendet.
WL, 14.
WL, 14. Auch darauf werden wir später zurückkommen.
WL, 6.
WL, 13, 75 f., Anm. 1.
WL, 14.
WL, 15, 35.
Lask zufolge lassen sich „alle jeher aufgestellten Begriffstheorien“ je nachdem, welchen Wahrheits- und Wirklichkeitsgehalt man dem Gattungsbegriff zuerkennt, in zwei Standpunkte einteilen (Lask (1902), S. 25 f.; ders. (1923), S. 29f.). Für den einen gilt „das empirisch unmittelbar Erlebbare“ als die einzige Wirklichkeit, von dem man bei der Begriffsbildung ausgehen sollte. „Die Begriffsbildung vollzieht sich hier durch Analyse des unmittelbar Gegebenen“. Die Logik auf diesem Standpunkt bezeichnet er als „die analytische Logik“. Hier steht der Begriff im Verhältnis zur Wirklichkeit als „unterwirklicher Teilinhalt“. — Die andere entgegengesetzte Richtung der Begriffstheorie bedeutet „die logische Herrschaft des Begriffs über das Einzelding zur realen Macht einer höheren Wirklichkeit“. Hier wird die empirische Wirklichkeit zur niedrigeren, abhängigen Seinsform herabgesetzt. Der Begriff ist inhaltsreicher als die empirische Wirklichkeit, macht aber nicht ihren Teilinhalt aus, sondern umgekehrt. Der Begriff subsumiert sie als einen Teil unter sich. Mit anderen Worten stellt er sich als „überwirklicher Urgrund“ dar. Diese Art Logik bezeichnet Lask als „die emanatistische Logik“. — Während für die analytische Logik Kant eintritt, wird die emanatistische von Hegel vertreten. Bei der ersteren stehen aber das Allgemeine und das Besondere immer im Subsumptionsverhältnis. Was in der Wirklichkeit sich nicht unter das Allgemeine unterordnen läßt, bleibt bei diesem Rationalismus immer als das „Zufällige“ bzw. das „Irrationale“ unerkannt (Lask (1902), S. 32, 34, 35, 38; ders. (1923), S. 37, 39, 40, 43). „Zufälligkeit oder Irrationalität ist auch das letzte Wort, das der Rationalismus, der darum eben zugleich „kritischer Antirationalismus“ wird, über das Problem der empirischen Wirklichkeit und des Individuellen zu sagen hat“ (Lask (1902), S. 38; ders. (1923), S. 43). Dann, sofern wir fur die analytische Logik eintreten, bliebe das Individuelle in der Wirklichkeit logisch unerfaßlich. Bezieht Weber wirklich so Stellung zugunsten der analytischen Logik, wie Merz behauptet? — Was man — auch bei Merz — in bezug auf Lasks Logik übersieht, ist die Tatsache, daß Lask die Logik der Mathematik als Mittelglied zwischen analytischer und emanatistischer Logik erfaßt (Lask (1902), S. 39 ff.; ders. (1923), S. 44 ff.). Bei der Logik der Mathematik ist der bei der analytischen Logik unüberbrückbare Gegensatz zwischen dem Allgemeinen und dem Besonderen „aufzuheben“. Nur in der Mathematik ist das Individuelle — natürlich nicht im Sinne der unmittelbar uns anschaulich gegebenen Individualität — begrifflich darzustellen, indem man es unter Anwendung von allgemeinen Regeln herstellt. Dabei gilt: „die Kluft der Irrationalität zwischen Begriff und Anschauung ist hier beseitigt, die Vereinzelung der Exemplare aufgehoben, eine Identität von Allgemeinem und Besonderem, Inhalt und Umfang dagegen noch nicht anzunehmen“ (Lask (1902), S. 51; ders. (1923), S. 56).
WL, 15, 20.
WL, 15.
WL, 15 f. Zum Unterschied zwischen der Logik und der Mathematik von der emanatistischer Logik siehe oben.
WL, 3.
WL, 17.
Roscher (1843), S. 2; WL, 7.
Vgl. auch WL, 7 f., 18, WL, 22.
WL, 8 f. Diese Tatsache bedeutet zugleich, daß Webers Kritik an Roscher auch die logische Form der Klassiker, etwa bei Adam Smith, Ricardo, James und J. S. Mill, betrifft. Hiermit ist z. T. schon bestätigt, daß die Tragweite seiner Kritik breiter ist, als man üblicherweise annimmt.
WL, 8.
„Eine andere oder bessere Erklärung, als es die Unterordnung unter die allgemeinsten Gesetzesbegriffe ist, vermag die Naturwissenschaft nicht zu geben“ (Rickert (1902), S. 130, ders. (1913), S. 106 f.; ders. (1921), S. 82).
WL, 8.
WL, 9
WL, 10 f.
WL, 12, auch 23. Roscher (1843), S. 2. Seinen Versuch kann man nicht einfach als obsolet belächeln. Denn alle Versuche der Modernisierungstheorie nach dem Zweiten Weltkrieg sind davon nicht weit entfernt.
Die ersten beiden sollen das begriffliche Erkennen heißen, während die letztere als das anschauliche bezeichnet werden soll, das nur der Metaphysik, der Mathematik und der der Mathematik analogen Erkenntnis zugänglich ist. Roscher kennt einen Gegensatz begrifflicher und anschaulicher Erkenntnis nicht, und „die mathematischen Formeln hält er fir Abstraktionen nach Art der Gattungsbegriffe“ (WL, 19).
WL, 35.
WL, 17.
WL, 16, Anm. 2. Wie Weber sagt, identifiziert Roscher die Deduktion mit der Selbstbeobachtung. (Roscher (1874), S. 1036.)
WL, 19.
WL, 19.
WL, 170 f., 172, 174. Vgl. auch WL, 257, 509. In dieser Hinsicht schreibt auch Kant: „schlechterdings kann keine menschliche Vernunft (auch keine endliche, die der Qualität nach der unsrigen ähnlich wäre, sie aber dem Grade nach noch so sehr überstiege) die Erzeugung auch nur eines Gräschens aus bloß mechanischen Ursachen zu verstehen hoffen“. Kant (1790/1793), A 349, B 353.
WL, 19. Vgl. WL, 34 f.
WL, 17.
WL, 18.
WL, 41.
WL, 203, 265, Anm. 1, 402–405, Anm.1, 406.
WL, 208. Diesen Sätzen entspricht der oben schon erwähnte Satz im ‚Roscher‘-Aufsatz. Zum Vergleich sei er hier noch einmal zitiert: „Da nun wirkliche ‚Naturgesetze‘ des Geschehens nur auf der Grundlage begrifflicher Abstraktionen unter Eliminierung des ‚historisch Zufälligen‘ formuliert werden könnten, so müßte danach der letzte Zweck der nationalökonomischen Betrachtung die Bildung eines Systems von Gattungs- und Gesetzes-Begriffen und zwar von logisch möglichst vollkommenen, das heißt möglichst aller individuellen ‚Zufälligkeiten‘ entkleideten, also möglichst abstrakten Begriffen sein, obwohl doch Roscher gerade diesen Zweck prinzipiell abgelehnt zu haben schien“ (WL, 8). Siehe auch WL, 13, 171 f., 184. Vgl. auch Rickert (1921), S. 82. Bei einer Gesetzeswissenschaft gibt es keine andere Erklärungsweise als die Unterordnung unter Gesetze.
WL, 11. In Anbetracht des Inhalts des Werks und der Wirkungsgeschichte auf Schmoller kann man dazu auch J. S. Mill zählen. Siehe auch Rickert (1902), S. 575; ders. (1913), S. 507; ders. (1921), S. 392 f. Dies bezieht sich nicht nur auf die Soziologen in der Zeit Webers, sondern auch nach dem Zweiten Weltkrieg bis in die 80er Jahren standen die Sozialwissenschaften unter der Herrschaft jener Idee, die Sozialwissenschaft als Gesetzeswissenschaft zu begreifen, welche philosophisch z. B. von Hans Albert vertreten wird. Dazu Kruse (1999), S. 58. Wir werden auch später auf die Wissenschaftsauffassung des Naturalismus nach dem Zweiten Weltkrieg, z. B. die von Albert, eingehen.
WL, 113, 216 f, 237. Die Ansicht, die historische Forschung mit induktiven Arbeiten gleichzusetzen, sieht man z. B. in Logik von J. S. Mill.
Vgl. auch Schmoller (1883), 5241 f
Modern ausgedrückt, ist hiermit nichts anderes gemeint als das ‚Modell des übergeordneten Gesetzes‘ [covering law model of explanation], das von Popper, Hempel u. a. vertreten wird. Diese naturalistische Schule nach dem Zweiten Weltkrieg wird in der vorliegenden Arbeit später ausflihrliche Erwähnung finden.
WL, 185 f.
WL, 170 f. Vgl. WL, 237 f., 257, 509. Rickert (1913), S. 509; ders. (1921), S. 395, 402. Vgl. ders (1902), S. 579. Siehe auch WaL, 415 f. Wie wir später sehen werden, befindet sich die Wirklichkeitswissenschaft auf dem materiellen Standpunkt der Kulturwissenschaft. Die Sozialwissenschaft im Sinne Webers gehört daher auch zur Kulturwissenschaft (WL, 165). — Diese Frage nach den Gründen des geschichtlichen So-und-nicht-anders-Gewordenseins ist die, die Leibniz einst mit dem Hinweis auf Gottes guten Willen beantwortet und später Lotze nicht den empirischen Wissenschaften, sondern der Philosophie als Aufgabe zuweist und wertphilosophisch zu beantworten versucht hat. Nämlich die Frage, warum ausgerechnet diese eine der möglichen Welten verwirklicht ist. Siehe Schnädelbach (1983), S. 207. Auch Weber denkt, daß nur ein konkret bestimmter Ablauf des Geschehens gegenüber mehreren Möglichkeiten faktisch erfolgt. WL, 117, Anm. 2. Darin ist er mit seinem Bruder Alfred einig. A. Weber (1946), S. 15. Zum Verhältnis zwischen Lotze und Weber siehe Wagner (1987).
WL, 180. Vgl. auch WL, 15, 174, 184. Den Begriff der Kultur werden wir später analysieren.
Weber hält an der Wirklichkeitswissenschaft als dem logischen Gegenteil der Gesetzeswissenschaft auch im ‚Mayer‘-Aufsatz fest. Z. B. WL, 237 f. Infolgedessen ist die Interpretation, die Wirklichkeitswissenschaft mit den empirischen Wissenschaften gleichzusetzen, die der Dogmatik gegenübersteht, völlig verfehlt. Diese Interpretation vertritt z. B. Orihara. Orihara (1998), S. 228 f. Dagegen: Kruse (1999), S. 27–35, bes. S. 50 f. Burger übersetzt ‚Wirklichkeitswissenschaft‘ in ‚science of concrete reality‘. Dieses englische Wort finde ich nicht zutreffend, um den Inhalt des Begriffs der Wirklichkeitswissenschaft auszudrücken, wenn wir auch auf seine Interpretation nicht eingehen. Siehe Burger (1987), S. 42 f.
Tenbruck (1986), S. 15. Landshut (1969), S. 125 f. Ohne es zu sagen, geht der Versuch der Klassifikation von Wissenschaften Webers und der Südwestdeutschen Schule des Neukantianismus nicht von dem materiellen Gegensatz der Natur und des Geistes aus, d. h. nicht von dem materiellen Unterschied von Erkenntnisobjekten, sondern von dem Unterschied von subjektiven Erkenntniszwecken und Begriffsbildungen. Diese Klassifikation schließt daher die Möglichkeit einer Gesetzeswissenschaft über Gesellschaft nicht aus. Aber wenn man in Webers Wirtschaft und Gesellschaft einen Versuch einer Generaltheorie, d. h. einer Gesetzeswissenschaft über die Gesellschaft sieht, unterliegt man einem schweren Irrtum. Denn, wie wir später sehen werden, führt der formallogische Gegensatz von Gesetzes- und Wirklichkeitswissenschaften auf einen materiellen Gegensatz der Natur und der Kultur. Henrich sagt z. B. ganz deutlich, daß Idealtypen nur in Kulturwissenschaften Anwendung finden. Henrich (1952), S. 84. Siehe auch WL, 190 und Kruse (1999), S. 103, Anm. 6 u. S. 103ff.
WL, 177.
WL, 213.
WL, 171.
WL, 171. Siehe auch WL, 177.
WL, 177. Vgl. WL, 197, 207.
Henrich (1932), S. 11; Weiß (1992), S. 34.
WL, 174. Vgl. Henrich (1952), S. 12.
WL, 177.
WL, 142.
WL, 150. Vgl. Henrich (1952), S. 10.
Wie wir später sehen werden, muß man sich der Wirklichkeit als kausal bedingt zuwenden, um rational zu handeln.
Weber schreibt, „daß ‚Wechselwirkung‘ und ‚Allzusammenhang‘ in genau dem gleichen Sinn und in ganz genau dem gleichen Grade wie auf dem Gebiet des inneren Erlebens uns auf dem Gebiet der toten Natur [...] entgegentreten, sobald wir eine individuelle Erscheinung in ihrer vollen konkreten intensiven Unendlichkeit zu erkennen uns bestreben“ (WL, 34, Anm. 1).
WL, 261, auch WL, 213.
WL, 213. Vgl. WL, 253.
Zur ‚irrationalen‘ Wirklichkeit vgl. z. B. WL, 213.
WL, 110, 207. Ferner bezeichnet Weber die wissenschaftliche Erkenntnis als „denkende Ordnung des empirischen Gegebenen“ (WL, 156) bzw. „der empirischen Wirklichkeit“ (WL, 156, 160), oder „denkende Ordnung der Tatsachen“ (WL, 157). Henrich (1952), S. 12.
WL, 184.
WL, 269 f., Anm. 3.
WL, 271 f.; siehe auch WL, 261 f.
WL, 171.
WL, 177 f
WL, 65 f.
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Morikawa, T. (2001). Max Webers Fragestellung. In: Handeln, Welt und Wissenschaft. DUV Sozialwissenschaft, vol 1. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-05967-7_6
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