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Zusammenfassung

In diesem Kapitel wird untersucht, was Asset-Liability Management bedeutet und wie es in Versicherungsunternehmen integriert werden kann. Hierzu wird zu Beginn des Kapitels die Frage nach der Notwendigkeit eines Asset-Liability Managements behandelt (4.1.). In Abschnitt 4.2. werden zunächst verschiedene Definitionen aus der Literatur diskutiert. Darauf aufbauend wird eine allgemeine Definition von Asset-Liability Management für Versicherungsunternehmen hergeleitet und gegen das klassische Risikomanagement abgesetzt. Asset-Liability Management im Unternehmen ist Gegenstand von 4.3. In Abschnitt 4.3.1. werden die verschiedenen Phasen des Asset-Liability Managements dargestellt. Die Einbettung des Asset-Liability Managements in die Unternehmensorganisation wird in 4.3.2. behandelt. Auf die Instrumente sowie die Datenbasis des Asset-Liability Managements wird zum Abschluß des Kapitels eingegangen (Abschnitte 4.3.3. respektive 4.3.4).

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Literatur

  1. So auch Köhler, G. (1990), S. 1444: „Vielmehr gewährleistet eine Kapitalanlage Versicherungsschutz. Sie ist Garant für die Erfüllung der Leistungsverpflichtungen gegenüber dem Versicherungsnehmer. Deshalb steht auch nicht das Gewinnstreben, sondern die Sicherheit der Anlage im Vordergrund.“

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  2. Ein Beispiel hierzu findet sich in der Zeitschrift für Versicherungswesen (1993), S. 327. Dort wird berichtet, daß man den Boom in der Rentenversicherung 1992 vor allem darauf zurückführt, daß immer mehr Menschen alleinstehend sind. Für diese „Singles“ sei die eigene Alterversorgung vordringlich, nicht hingegen die Hinterbliebenenversorgung.

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  3. Die Entwicklung der Fondsgebundenen Lebensversicherung in Deutschland seit 1988 ist ein Schritt in diese Richtung. Siehe auch Burghard, P. (1992), S. 158

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  4. Siehe auch die Ausführungen zu Risikofaktoren in Kapitel 3.

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  5. Ein gutes Beispiel hierfür findet sich in der versicherungswirtschaftlichen Literatur bei Babbel, D.F. und Stricker, R. (1987) sowie bei Lamm-Tennant, J. (1989a).

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  6. Siehe auch Honegger, R. und Mathis, C. (1993), insbesondere S. 615–617

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  7. Vgl. die Ausführungen in Kapitel 3.3.2.1. dieser Arbeit

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  8. Hierzu wird auch auf die Ausführungen in Kapitel 3.3.2.5. dieser Arbeit verwiesen.

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  9. Vgl. hierzu auch Kapitel 3.2.2. dieser Arbeit

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  10. Beispiele hierzu finden sich bei Toevs, A.L. und Haney, W.C. (1986), S. 292 und S. 318

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  11. Die Passage ist eine freie Übersetzung des Textes von Carter, R.L. et al. (1974–1980), Kapitel 1.1.2, S. 1–15; der Originaltext lautet: „The type of losses dealt with by risk management usually arise from some observable physical act or omission where either the cause or the effect is particular to the firm or the individual.“ Weiter heißt es dort: „Risk management is concerned with events which result solely in loss to the firm or the individual.Chrw(133) Others have called such risks ‚pure‘or ‚static‘ risks.“

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  12. Famy, D. (1989), S. 406, Heilmann, W.-R. und Karten, W. (1988), S. 659

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  13. Auch wenn die meisten Autoren einen gesamthaften Ansatz betonen, findet man in ihren weiteren Ausführungen häufig detaillierte Darstellungen der versicherungstechnischen Risikopolitik nicht aber die Darstellung eines Gesamtkonzepts.

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  14. Der Widerspruch ist zum Teil auch das Ergebnis einer unterschiedlich weit gefaßten Definition des Begriffs. So bezeichnet Mugler, J. (1988), S. 679, die „Gestaltung der versicherbaren Risiken durch Kombination von Schadenverhütung, Versicherung und Selbstbehalten“ als Risk Management im engeren Sinn.

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  15. Heilmann, W.-R. und Karten, W. (1988), S. 659

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  16. Vgl. hierzu auch Karten, W. (1983), S. 226f, der aufzeigt, daß eine Risikopolitik, die auf den einzelnen Teilaggregaten des Gesamtuntemehmensrisikos aufbaut, zwar auch für das Gesamtaggregat Sicherheit bewirken kann, daß aber das Absicherungsniveau zu hoch und daher ineffizient ist.

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  17. Zu den Unternehmenszielen und ihrer Verbindung mit Unternehmensrisiken vgl. die Ausführungen in Kapitel 2.2.

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  18. Strenggenommen ist das Geschäft erst dann erfolgsneutral, wenn der Kurs des DAX unter den Ausübungspreis abzüglich Optionsprämie sinkt. Stellt sich ein Kurs unter dem Ausübungspreis jedoch über diesem Break-Even-Wert ein, so werden die Wertberichtigungen kompensiert, nicht aber die gezahlte Optionsprämie.

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  19. So auch Huizer, M.C. (1988), S. 103; Wuffli, P. und Wilson, T. (1992), S. 438; sowie Valkenburg, F.R. et. al. (1993), S. 981

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  20. Vgl. Brammertz, W. und Brouwer, T. (1993), S. 28

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  21. Vgl. die Organisation der Deutschen Bank wie sie von Bindert, D. (1988) dargestellt wird.

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  22. Dieses System wird modellhaft bei Wuffli, P. und Wilson, T. (1992), S. 439 dargestellt. Sie beziehen es allerdings nicht auf den Leiter Treasury. In ähnlicher Form ist das Asset-Liability Management bei der Bank Vontobel, Zürich umgesetzt. Hier besteht die Anbindung an das Treasury.

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  23. Der Gesamtvorstand muß risikopolitische Ziele setzen und die Grundsätze für den risikopolitischen Maßnahmenmix festlegen, sowie die Kontrolle der Risikopolitik ausüben.„ ( Famy, D. (1983), S. 323 )

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  24. Zu dieser Problematik siehe auch Huizer, M.C. (1988), S. 88

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  25. Brammertz, W. und Brouwer, T. (1993), S. 28

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  26. Wuffli, P. und Wilson, T. (1992), S. 438

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© 1995 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden

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Jost, C. (1995). Asset-Liability Management. In: Asset-Liability Management bei Versicherungen. Schriftenreihe „Versicherung und Risikoforschung“ des Instituts für betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft der Ludwig-Maximilians-Universität, München, vol 212. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-05963-9_4

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-05963-9_4

  • Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-409-18817-3

  • Online ISBN: 978-3-663-05963-9

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