Zusammenfassung
In diesem Abschnitt wird zunächst ein Risikobegriff definiert, der sich an der Unternehmenszielsetzung orientiert (2.1.). Anschließend wird eine Klassifikation der Unternehmensrisiken vorgenommen, die sich aus den Zielen des Versicherungsunternehmens ableitet (2.2.). Hiermit verbunden ist eine Diskussion der wesentlichen Unternehmensziele und ihrer Wechselwirkungen (2.2.1. – 2.2.3.).
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Literatur
Helten, E. (1992a), S. 134f; ebenso Farny, D. (1989), S. 18, sowie Karten, W. (1983), S.
Hierfür finden sich in der Literatur viele Beispiele. Stellvertretend seien hier Famy, D. (1989), Haller, M. (1986) und Mellerowicz, K. (1954) genannt.
Näheres siehe Kahneman, D. und Tversky, A. (1982), S. 142
Wóhe, G. (1981), S. 112f; diese Auffassung wird allgemein in der Entscheidungstheorie sowohl in der Betriebswirtschaft als auch in der Volkswirtschaft vertreten, vgl. stellvertretend für viele auch Brandt, K. et al (1981), S. 29
Niquille, C. (1986), S. 8; bei dieser Unterteilung wird implizit auf die Risikoursachen abgestellt, was man an den von Niquille aufgeführten Beispielen erkennt: Falsche Produktwahl ( Aktionsrisiko ), Brand der Fabrikanlagen (Bedingungsrisiko).
Im folgenden wird nicht weiter auf die verschiedenen Systematisierungsmöglichkeiten und Zielbeziehungen eingegangen. Einen Überblick findet man beispielsweise bei Famy, D. (1989), S. 260 oder Wöhe, G. (1981), S. 100ff
Famy, D. (1989), S. 271; Famy bezieht sich hier lediglich auf die Zielentscheidung allgemein. Aus der prinzipiellen Unterscheidung zwischen ökonomischen und nichtökonomischen Zielen und dem Kontext geht jedoch hervor, daß es sich hier um die Entscheidung für ökonomische Ziele handeln muß.
Delisle, E. (1988), S. 2, Famy, D. (1989), S. 489 und ähnlich Ulrich, M. (1988), S. 66 Siehe z.B. Braeß, P. (1965), S. 24; Famy, D. (1967), S. 69; Dassow, G. (1979), S. 23 Vgl. Dassow, G. (1979) und Steffen, K.-J. (1970)
Hierzu siehe Mehring, H.-P. (1989), der für Risiko-, Spar/Entspar- und Dienstleistungsgeschäft geeignete Maßstäbe vorschlägt.
Mehring, H.-P. (1989), S. 38 lehnt diese Sicht ab, da „lediglich der Nullpunkt einer Skala, auf der Gewinnausmaße gemessen werden,“ vorgegeben werde, und dies „für erwerbswirtschaftlich wirtschaftende Unternehmen meist ohne Belang“ bliebe. Diese Kritik geht auf seine Interpretation von Minimalziel und Nebenbedingung zurück, der in dieser Arbeit nicht gefolgt wird (siehe Fußnote 39 ).
Der so definierte Wert wird als Ertragswert bezeichnet. Er gilt heute als der „einzige und endgültige Wert des Unternehmens“ (Institut der Wirtschaftsprüfer (1985) S. 1064)
Liegt der innere Wert einer Beteiligung unter den Anschaffungskosten und sinken die Börsenkurse, so ist anzunehmen, daß die Wertminderung von Dauer ist, denn man geht davon aus, daß der Börsenkurs langfristig den Unternehmenswert wiederspiegelt.
Koepke, J.E. (1991), S. 61 bemerkt, daß von den größten Insolvenzfällen bei Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen in den USA während der letzten 5 Jahre kein Unternehmen unter den ersten 50 Plätzen aller US-PC-Versicherer rangierte.
Eine kurze Literaturübersicht zu dieser Diskussion gibt Wöhe, G. (1981), S. 41ff
Mindestgewinn bedeutet hier: G ? a, wobei G der Gewinn und a ein vorgegebenes Gewinnniveau. Für die Verwendung des Begriffs Mindestgewinn ist die Ursache, die zu einer Wahl von „a“ führt, nicht entscheidend, so daß hier nicht zwischen befriedigendem Gewinn und einem Mindestgewinn im Sinne von Mindestbedarf differenziert wird.
Heinen, E. (1983), S. 32 erwähnt noch den Kapitalgewinn als selbständigen Gewinnbegriff. Die hierbei dem Gewinn hin uzufiigenden Fremdkapitalzinsen stellen jedoch Finanzierungskosten dar. Bei diesem Konzept werden also Kosten-und Gewinnbegriff vermischt. Heute wird dieser Gewinnbegriff bei der absoluten Gewinnformulierung daher nicht mehr verwendet. Lediglich bei der Gesamtkapitalrentabilität fmdet er Anwendung. Dies liegt daran, daß hier die Produktivität des eingesetzten Kapitals gemessen werden soll.
Es wird als leistungsbezogenes Risiko bezeichnet, um zu verdeutlichen, daß es sich um Risiken handelt, denen eine betriebswirtschaftliche Gewinnbetrachtung zugrunde liegt. Der Begriff „kalkulatorischer Gewinn“ ist als Gegensatz zu pagatorischem Gewinn, der aus den Büchern ermittelt wird, entstanden. Dadurch kann der Eindruck erweckt werden, er sei rein rechnerisch ermittelt und daher nicht “real”. Dies ist jedoch nicht der Fall. Vielmehr dient der kalkulatorische Gewinn der auf betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten basierenden Positionsbestimmung und ist als Zielgröße für Managemententscheidungen geeignet.
Sinngemäß Jannott, H.K. (1988), S. 717; auch in der jüngsten Vergangenheit gibt es Beispiele für Rückversicherer, die mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen hatten. Ein Beispiel ist die Svenska Kredit (Finanz und Wirtschaft, Zürich, 09. 09. 1992 )
Farny, D. (1989), S. 266 verweist auf den Zufallscharakter der Schadenquoten und sieht diese daher lediglich als Entscheidungshilfe. Dagegen kann eingewendet werden, daß alle Zielgrößen Zufallsvariablen sind. Die Schadenquote ist nur durch eine größere Varianz gekennzeichnet.
Albrecht, P. und Schwake, E. (1988), S. 651
Ein Überblick findet sich beispielsweise bei Schwake, E. (1988) und bei Farny, D. (1989), S. 97 Das ist sogar bei positiver Korrelation der Schadenrealisationen möglich.
Mit Erträgen werden hier die Prämieneinnahmen (Netto) gegebenenfalls erweitert um Sicherheitszuschläge und Reserven verstanden. Sie sind keine Zufallsvariablen, solange sich die Betrachtung auf den Altbestand bzw. einen stagnierenden Bestand beschränkt. Dann entsteht die Gewinnverteilung durch Lineartransformation aus der Gesamtschadenverteilung.
Die folgende Einteilung entspricht der herrschenden Meinung. Man kann alternativ das Irrtumsrisiko auch als Diagnoserisiko und das Zufallsrisiko als Prognoserisiko bezeichnen. Diese Begriffe gehen auf die Begriffsbildung in Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik zurück. Das Änderungsrisiko ist dann entsprechend ein Teilaspekt des Diagnose-respektive des Prognoserisikos (vgl. Helten, E. (1973), S. 45–50 ). Die Begriffe Änderungs-, Irrtums- und Zufallsrisiko haben sich im Zusammenhang mit Versicherungstechnik durchgesetzt und werden daher in dieser Arbeit verwendet, obwohl u.E. vieles dafür spricht, die Fachtermini aus Wahrscheinlickeitstheorie und Statistik zu übernehmen.
Bisher hat die materielle Versicherungsaufsicht mit dazu beigetragen, daß es nicht zu einem Preiswettbewerb kam. Auch sind/waren die Versicherungsmärkte häufig kartelliert. Ein Beispiel hierfür ist die Schweiz. Hinzu kommt, daß bisher die mangelnde Markttransparenz Preisvergleiche erschwert hat, wodurch der Preispolitik als Wettbewerbsinstrument geringe Bedeutung zukam (vgl. hierzu Delisle, E. (1988), S. 8 ).
Außenwertveränderungen spielen bei Fremdwährunganlagen und Versicherungsleistungen in Fremdwährungen eine Rolle. Fremdwährungsanlagen sind durch gesetzliche Auflagen in ihrer Bedeutung stark eingeschränkt (vgl. § 54 a VAG), Versicherungsleistungen in Fremdwährung sind bisher im Erstversicherungsgeschäft noch von nachrangiger Bedeutung.
In der Schweiz sind sogar die Erträge aus Immobilien mit dem Zinsniveau verbunden, da sich die Mieten am Hypothekarzinsniveau orientieren und entsprechend angepaßt werden können.
Hier wird der Begriff „kalkulatorisch“ angewendet, um anzudeuten, daß es sich dabei nicht um die Ermittlung der im Jahresabschluß auszuweisenden Rückstellungen handelt. Diese müssen nach geltenden gesetzlichen Regelungen nicht abgezinst werden. Die EG-Versicherungsbilanzrichtlinie sieht hier jedoch ein Mitgliedstaatenwahlrecht vor, das in der Zukunft zu einer Abzinsung im Jahresabschluß führen könnte.
Lehnhardt-Ritter, G. (1984), S. 54 in Verbindung mit S. 59 und S. 300
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Jost, C. (1995). Risiken des Versicherungsunternehmens. In: Asset-Liability Management bei Versicherungen. Schriftenreihe „Versicherung und Risikoforschung“ des Instituts für betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft der Ludwig-Maximilians-Universität, München, vol 212. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-05963-9_2
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