Zusammenfassung
In Deutschland galten im 19. Jahrhundert ganz verschiedene Privatrechtsordnungen und -systeme, nämlich: französisches, preußisches, bayerisches, sächsisches, österreichisches, dänisches und gemeines (= römisches) Recht. Hinzu kamen noch eine Fülle von sog. Partikularrechten, darunter ganz altehrwürdige, wie das „Jütisch Low“ oder der „Sachsenspiegel“. Diese Rechtszersplitterung widersprach dem erwachenden Nationalgefühl. Vor allem aber behinderte sie Industrie, Handel und Verkehr. Das wurde zu einem Problem, denn durch die Industrialisierung im 19. Jahrhundert wuchs gerade der Warenaustausch erheblich. Man hatte zwar um die Jahrhundertmitte ein einheitliches Wechsel- und Handelsrecht erreicht, das bürgerliche Recht jedoch war erst durch den Zusammenschluß der deutschen Staaten zum Deutschen Reich von 1871 zu vereinheitlichen. Erst die Reichseinheit machte die Rechtseinheit möglich.
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Mielow-Weidmann, U., Weidmann, P. (1996). Wesentliche Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. In: Wirtschafts-, Rechts- und Sozialkunde für Sekretärinnen. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-05816-8_15
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