Zusammenfassung
Staatliche Verwaltung ist eng mit dem Begriff der Bürokratie verbunden. Seit Max Weber wird dabei Bürokratie verstanden als technisch überlegenes Mittel zur optimalen Lösung komplizierter Probleme, die sich aufgrund politischer, ökonomischer und sozialer Entwicklungen stellen und deren Lösung als politisches Ziel formuliert wurde.1 Nach Weber ist die bürokratische Verwaltung durch
„Präzision, Stetigkeit, Disziplin, Straffheit und Verläßlichkeit, also: Berechenbarkeit für den Herrn wie die Interessenten, Intensität und Extensität der Leistung, formal universelle Anwendbarkeit auf alle Aufgaben...“.2
ausgezeichnet. Die Mitglieder der Verwaltung, die Beamten, führen abstrakte Normen innerhalb sachlich definierter Kompetenzen durch und sind fachlich für ihre Tätigkeit qualifiziert. Diese Vorstellung geht einmal von einer Vereinheitlichung der staatlichen Verwaltung in dem Sinne aus, daß eine externe Zentralisierung im Sinne einer Aufhebung der alten ständischen Herrschaftsrechte und der Errichtung einer bis auf die lokale Ebene hinunterreichenden Staatsverwaltung stattgefunden hat. Daneben waren zum anderen verwaltungsinterne Vereinheitlichungsaktivitäten vonnöten, um das politisch erstrebte einheitliche Verwaltungshandeln auch tatsächlich zu erreichen. So erforderte z.B. die nun verlangte Fachqualifikation der Beamten und die Festlegung auf Laufbahnen die Schaffung einheitlicher Ausbildungs- und Prüfungsordnungen. Einheitliches Handeln verlangte aber auch nach der Schaffung einheitlicher Normen, die nicht nur Gesetze, sondern auch verwaltungsinterne Regeln umfaßten und die eine Grundvoraussetzung bürokratischer Rationalität sind.3
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Literatur
Vgl. hierzu Mayntz, 1978, S. 5.
Weber, 1976, S. 128.
Vgl. hierzu Ellwein, 1987, S. 43.
Zur allgemeinen politischen Voraussetzung der Entwicklung der staatlichen Zentralverwaltung vgl. die Ausführungen von Maynts, 1978, S. 12 ff.
Vgl hierzu Ellwein, 1987, S. 38.
Vgl. Ebd.,S.16.
Ebd., S. 36.
Vgl. hierzu Schmid/Treiber, 1975, S. 16.
Die hier vertretene Auffassung deckt sich mit der Poppers (1971, insbes. S. 113/114). Popper (S. 113) verweist auf Max Weber für eine sehr ähnliche Ansicht (Weber, 1968, S. 179). Ein schönes Beispiel ist Webers historisches Plisch- und-Plum-Gesetz (ebd., S. 112 ).
Im Zusammenhang mit Problemen staatlicher Bürokratie insbesondere Luhmann, 1964 und 1966.
Schmid/Treiber, 1975, S. 36. Vgl. hierzu Niskanen, 1971.
Vgl. hierzu z.B. Leavitt, 1968, S. 202, der Organisationen als multivariable Systeme betrachtet, in denen mindestens vier Variablen besonders ausgeprägt sind: Aufgabe, Struktur, Technologie und Personal.
Vgl. hierzu z.B. die verschiedenen Aufsätze in dem von Wehler 1972 herausgegebenen Sammelband ‘Geschichte und Soziologie’
Vgl. hierzu Kapitel 3.4.1, in dem die Jahresberichte näher beschrieben werden.
Vgl. hierzu Buck-Heilig/Grom, 1987. Auch hier gebührt unser Dank den Gewerbeaufsichtsbeamten des Regierungsbezirks Detmold, die sich freundlicherweise für die Interviews bereit erklärten.
Ein Beispiel für eine wissenschaftlich ausgerichtete Firmengeschichte eines Wirtschaftshistorikers ist die Untersuchung von J. Kocka, 1969 der Firma Siemens in der Zeit von 1847 bis 1914.
Treue, 1954, S.44.
Als Beispiel aus dem Umfeld der Gewerbeaufsicht sei hier die Arbeit von H.-H. Borchard, 50 Jahre Preussisches Ministerium für Handel und Gewerbe 1879–1929, Berlin 1929 genannt.
Vgl. hierzu die Arbeiten von Hall, 1963; 1967.
Vgl. hierzu z.B. Pugh/Hickson/Hinings, 1969.
Vgl. z.B. Seiler, 1967, der die Organisationsstruktur vom technischen, menschlichen, organisatorischen und sozialen Input und deren Interdependenzen abhängig macht.
Vgl. hierzu Rudolf, 1981, S. 522.
Vgl. hierzu z.B. Schuppert, 1981, S. 210 ff oder B. Becker, 1976, S. 273 ff.
Vgl. hierzu z.B. Bundesminister des Inneren (Hrsg.), Handbuch für Organisationsuntersuchungen in der Bundesverwaltung, Bonn 1978.
Vgl. hierzu z.B. K. Frankenstein, Der Arbeiterschutz. Seine Theorie und Politik, Leipzig 1896; F. Hitze, Zur Vorgeschichte der deutschen Arbeiterschutzgesetzgebung, 1898; St. Bauer, Die geschichtlichen Motive des internationalen Arbeiterschutzes, 1903.
Vgl. hierzu z.B. A. Thun, Beiträge zur Geschichte der Gesetzgebung und Verwaltung zu Gunsten der Fabrikarbeiter in Preußen, 1877.
K. Brämer, Die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Werkstätten und deren amtliche Regelung, 1872.
H. Albrecht, Der gesetzliche Schutz gewerblicher Arbeiter gegen Gefahren für Leben und Gesundheit, 1890.
Chr. La Motte, Die deutsche Fabrikinspektion. Ihre Leistungen, ihre Mängel, ihre Reform, Freiburg 1891; G.K. Anton, Geschichte der preußischen Fabrikgesetzgebung bis zu ihrer Aufnahme durch die Reichsgewerbeordnung, Leipzig 1891
E. Plotke, Die Gewerbeinspektion in Deutschland, Berlin 1899; St. Poerschke, Die Arbeiterschutzgesetzgebung und ihr Vollzug in Deutschland, 1912.
Vgl. hierzu z.B. M. Quarck, Die Reorganisation der Gewerbe-Inspektion in Preussen, 1891; K. Frankenstein, Die deutsche Fabrikinspektion im Jahre 1890, 1892.
R. Fuchs, Die Gewerbeinspektion in Deutschland, 1901; St. Poerschke, Die Neugestaltung der Gewerbeaufsicht, ein Beispiel zur Verwaltungsreform, 1928.
Vgl. hierzu z.B. F. Schuler, Die Grundsätze für die Ausbildung der preußischen Gewerbeinspektoren, 1897; A. Thun, Die Fabrikinspektoren in Deutschland, 1881
W. Kähler, Die Weiterbildung der Gewerbeaufsicht in Deutschland, 1909/10; Legler, Die Tätigkeit der technischen Hilfsbeamten und ihr Ausbau im Rahmen der Gewerbeaufsicht, 1921.
H. Rasch, Die Ausbildung für den höheren Gewerbeaufsichtsdienst, 1919; E. v. Richthofen, Die weibliche Fabrikinspektion, 1902.
Lesser, Die Frage der weiblichen Hilfskräfte im Gewerbeaufsichtsdienst, 1919; o.V., Die Frauen in der preuBischen Gewerbeaufsicht, 1927.
Vgl. hierzu z.B. P. Dehn, Die Berichte der deutschen Fabrikinspektoren, 1881; Francke, Die Überwachung der Dampfkraft in Deutschland, 1884.
Elster, Die Fabrikinspektionsberichte und die Arbeiterschutzgesetzgebung in Deutschland, 1885.
K. Frankenstein, Die Tätigkeit der preuBischen Ortspolizeibehörden als Organe der Gewerbeaufsicht, 1891.
L. Pohle, Die Erhebungen der Gewerbeaufsichtsbeamten über die Fabrikarbeit verheirateter Frauen, 1901/1902.
Vgl. hierzu P. Borchers, Vergleichende Untersuchung über das Gewerbeinspektorat in Deutschland und im Auslande, Halle 1904.
K. Bittmann, Die badische Fabrikinspektion im ersten Vierteljahrhundert ihrer Tätigkeit 1879–1903, Karlsruhe 1905.
H. Schäffer, Die württembergische Gewerbeinspektion, Stuttgart 1906; R. v. Weizenbeck, Geschichte der Bayerischen Fabrik- und Gewerbeinspektion, Erlangen 1909.
W. Meyer, Die hessische Gewerbeaufsicht seit 1890, Gießen 1929.
H. Rasch, Die hamburgische Gewerbeaufsicht, ihre Entwicklung und ihre Aufgaben, Hamburg, 1924.
H. Klebe, Arbeitsschutz und Gewerbeaufsicht in Bayern, München 1930; R. Fritz, Entwicklung der Gewerbeaufsicht in Bayern mit Berücksichtigung der Reformbestrebungen, Coburg 1931 /32.
Vgl. hierzu die Ausführungen bei M. Karl, 1988. Vgl. hierzu Poerschke, 1913.
Vgl. hierzu Raab/Meyer, 1928.
Vgl. hierzu Peters, 1935. 43
Vgl. hierzu Bundesministerium für Arbeit (Hrsg.), 100 Jahre Gewerbeaufsicht, Stuttgart 1954 und Bay. Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung (Hrag.), 100 Jahre Gewerbeaufsicht 1879–1979, München 1979.
Vgl. hierzu A. Mertens, Der Arbeitschutz und seine Entwicklung, Dortmund 1978 sowie A. Mertens, Der Arbeitsschutz auf dem Prüfstand, Dortmund 1980. Von Mertens sind auBerdem eine Vielzahl von Aufsätzen aus dem Problemkreis der Gewerbeaufsicht in den einschlägigen Fachzeitschriften zu finden. Von ihm und B. Rziha wurde such die Festschrift “1853–1978. 125 Jahre Gewerbeaufsicht”, Dortmund 1978 herausgegeben.
Vgl. hierzu Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung (Hrsg), Arbeitsschutzsystem — Untersuchung in der Bundesrepublik Deutschland, Dortmund 1980.
Vgl. hierzu Bocks, 1978. Vgl. hierzu Ammann, 1961. Vgl. hierzu Simons, 1984.
Vgl. hierzu Karl, 1988.
Vgl hierzu z.B. H. Heinrich, Entwicklungstendenzen des Gewerberechts, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 1966, S. 425 ff.; R. Breuer, Direkte und indirekte Rezeption technischer Regeln durch die Rechtsordnung, in: Archiv des öffentlichen Rechts, 1976, S. 46 ff.
Vgl. hierzu z.B. R. Mayntz u.a., Vollzugsprobleme der Umweltpolitik. Empirische Untersuchung der Implementation von Gesetzen im Bereich der Luftreinhaltung und des Gewässerschutzes, Wiesbaden 1978; J. Hucke/A.A. Ullmann, Konfliktregelung zwischen Industriebetrieb und Vollzugsbehörde bei der Durchsetzung regulativer Politik, 1980; E. Bohne, Informales Verwaltungs- und Regierungshandeln als Instrument des Umweltschutzes, 1984.
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Buck-Heilig, L. (1989). Einleitung. In: Die Gewerbeaufsicht. Studien zur Sozialwissenschaft, vol 87. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-05750-5_1
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