Zusammenfassung
Nachdem der stel1v, Vorsitzende vorgeschlagen hat, zunächst die beiden Anträge nacheinander aufzurufen, damit Informationsfragen gestellt werden könnten, erklärt Abg. Dr. Dammeyer SPD, er habe — vor allem vor dem Hintergrund der bundesweiten Diskussion — die grundlegende Verständnisfrage, warum die CDU ihren Antrag überhaupt eingebracht habe. Beide Anträge seien nicht von den Landtagsfraktionen in Nordrhein-Westfalen erarbeitet worden, sondern spiegelten die Standpunkte der seit längerer Zeit in der Bundesrepublik laufenden Konfrontation wider. Deshalb habe er die konkrete Frage, welche Absicht die CDU damit verfolge, daß sie diese Konfrontation, die bei der Beratung in der Kultusministerkonferenz zum Ausdruck gekommen sei, in den Landtag Nordrhein-Westfalen und in die politische Diskussion dieses Landes hineinführe, während sie gleichzeitig behaupte, es gehe um eine Diskussion, die auf einen Vergleich abziele.
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Dammeyer, M. (1989). Beratung im Ausschuß für „Schule und Weiterbildung“am 21.9.1983 (Drucksache 9/1007). In: Dammeyer, M. (eds) Politischer Unterricht: Demokratische Verpflichtung und soziale Verantwortung. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-05684-3_5
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