Zusammenfassung
In der betriebswirtschaftlichen Literatur werden unterschiedliche Auffassungen darüber vertreten, wie der Erfolgsbegriff zu definieren ist. In Weiterführung der Überlegungen in Kapitel 3 und 4 sollen im folgenden drei Varianten des Erfolgs geplant, dokumentiert, kontrolliert und gesteuert werden:
-
(1)
Der Erfolg als Differenz zwischen Gesamterlösen und variablen Kosten (= der Deckungsbeitrag),
-
(2)
Der Erfolg als Differenz zwischen Gesamterlösen und Gesamtkosten (= der Gewinn),
-
(3)
Der Erfolg als Differenz zwischen Gesamtnutzen und Gesamtkosten (= der Nettonutzen).
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Referenzen
Vgl. Kapitel 3.
Vgl. Abschnitt 4.1.
Vgl. Kapitel 2.
Vgl. Körlin, Erich: Einsatz der Deckungsbeitragsrechnung im Vertrieb, in: Kostenrechnungspraxis (29), 1985, S. 23; Link, Jörg: Deckungsbeitrags-Flußrechnung, in: Harvard Manager (6), 1984, S. 14–18.
Vgl. Kloock, Josef: Erfolgsrevision mit Deckungsbeitrags-Kontrollrechnungen, in: Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis (39), 1987, S. 109–126.
Vgl. zu anderen Dekompositionen von ΔDB: Kloock (1987), S. 113–116; Lingenfelder, Michael und Thomas, Uwe: Die Deckungsbeitragsflußrechnung als Analyseinstrument im Marketing, in: Wirtschaftswissenschaftliches Studium (16), 1987, S. 531–536; Link, Jörg: Die Deckungsbeitrags-Flußrechnung, in: Der Schweizer Treuhänder (53), 1979, S. 29–31; Serfling, Klaus: Controlling, Stuttgart u.a. 1983, S. 132. Vgl. auch zu der Problematik der Abweichungen höherer Ordnung: Link, Jörg: Die automatisierte Deckungsbeitrags-Flußrechnung als Instruiment der Unternehmensführung, in: Zeitschrift für Betriebswirtschaft (49), 1979, S. 269–272; Möller (1985), S. 81–83.
Eine Übersicht über verschiedene Varianten der Deckungsbeitrags-Kontrollrechnung findet sich bei: Kloock (1987), S. 122.
Vgl. Dellmann, Klaus: Kosten- oder Erfolgsanalyse als Basis der Wirtschaftlichkeitskontrolle, in: Zeitschrift für Betriebswirtschaft (57), 1987, S. 367–383;
Dellmann, Klaus: Operatives Controlling durch Erfolgsspaltung, in: Controlling (2), 1990, S. 4–11.
Vgl. Link, Jörg: Schwachpunkte der kumulativen Abweichungsanalyse in der Erfolgskontrolle, in: Zeitschrift für Betriebswirtschaft (57), 1987, S. 780–792;
Link, Jörg: Erfolgskontrolle unter ceteris-paribus-Bedingungen?, in: Zeitschrift für Betriebswirtschaft (58), 1988a, S. 1204–1215;
Link, Jörg: Entgegnung: Erfolgskontrolle unter ceteris-paribus-Bedingungen, in: Zeitschrift für Betriebswirtschaft (58), 1988b, S. 1222–1223.
Vgl. Kloock, Josef: Erfolgskontrolle mit der differenziert-kumulativen Abweichungsanalyse, in: Zeitschrift für Betriebswirtschaft (58), 1988a, S. 423–434;
Kloock, Josef: Erwiderung: Erfolgskontrolle unter ceteris paribus-Bedingungen, in: Zeitschrift für Betriebswirtschaft (58), 1988b, S. 1216–1221;
Kloock, Josef: Kostenkontrolle auf der Basis kombinierter und lernorientierter Feedback-Feedforward-Prozesse, Diskussionsbeiträge zum Rechnungswesen, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln, 1990.
Vgl. Dellmann (1990), S. 6.
Wie in Kapitel 3 kennzeichnet m den Marktanteil, während v das Marktvolumen charakterisiert.
Vgl. hierzu auch: Möller (1985), S. 82–83.
Vgl. hierzu auch: Möller (1985), S. 84–85.
Vgl. Dellmann (1990), S. 6. Derselben Meinung ist Wimmer (1994), S. 986–988.
Dellmann liefert keine Begründung für die Reihenfolge, in der er die einzelnen Teilabweichungen gemäß der kumulativen Methode bestimmt.
Vgl. Dellmann (1990), S. 6–8.
Vgl. zu einer Absatzvolumen-Abweichung: Fickert, Reiner: Analyse von Erfolgsabweichungen, in: Die Unternehmung (42), 1988, S. 44–49.
Vgl. zu einer Umsatz-Preis-Abweichung: Fickert (1988), S. 49–50.
Vgl. Dellmann (1990), S. 6–11.
Eine objektive Abweichungsanalyse ist somit auf der Grundlage des Ansatzes von Dellmann nicht möglich.
Dellmann dekomponiert die Deckungsbeitragsabweichung in eine Umsatzabweichung und eine Abweichung der variablen Kosten.
Vgl. Dellmann (1990), S. 8.
Vgl. Link (1987), S. 780–792; Link (1988a), S. 1204–1215; Link (1988b), S. 1222–1223.
Ohne dies auch explizit zu konzedieren.
Vgl. Link (1987), S. 782.
Vgl. Link (1987), S. 786.
Vgl. Link (1987), S. 788.
Vgl. Link (1987), S. 783 und 788.
Vgl. zur praktischen Verbreitung der symmetrischen Methode: Link, Jörg: Verbreitung und Einsatzformen der Deckungsbeitrags-Flußrechnung in der Industrie, in: Die Betriebswirtschaft (48), 1988c, S. 751–753.
Vgl. Kloock (1988a), S. 424.
Vgl. ebenda, S. 431–432.
Vgl. Link (1987), S. 786.
Vgl. zu einem Zahlenbeispiel: Kloock (1988a), S. 428–431.
Vgl. hierzu auch: Möller (1985), S. 85–87.
Dabei kann es sich um Abhängigkeiten zwischen den Erlöseinflußgrößen und/oder den Kosteneinflußgrößen und/oder den Erlös- und den Kosteneinflußgrößen handeln.
Abweichungen vierter und fünfter Ordnung existieren nicht, da die vier (fünf) Erfolgseinflußgrößen nicht allesamt multiplikativ miteinander verknüpft sind.
Vgl. zu einer Untersuchung, die allerdings auf marketingbedingte Deckungsbeiträge beschränkt bleibt: Albers, Sönke: Ursachenanalyse von marketingbedingten Ist-Soll-Deckungsbeitragsabweichungen, in: Zeitschrift für Betriebswirtschaft (62), 1992, S. 199–223.
Insofern ist es sinnvoll, diesen Bestandteil der Gesamtdeckungsbeitragsabweichung so gering wie möglich zu halten.
Vgl. Abschnitt 3.2.
Vgl. Abschnitt 4.1.2.
Vgl. ebenda.
Somit läßt sich der Faktorpreis je Faktoreinheit auch als Abhängige des Faktorverbrauchs formulieren.
Vgl. dazu auch das Beispiel in Abschnitt 5.1.2.4.
Die Auswirkungen auf die Deckungsbeitragsplanung und -dokumentation bestehen zunächst nur darin, daß zusätzliche Daten zu erheben und auszuweisen sind. Der durch sie gewonnene Informationsgehalt läßt sich erst im Rahmen der Deckungsbeitragskontrolle ermessen.
Vgl. Abschnitt 3.2.2.1.
Vgl. Abschnitt 4.1.2.2.1.
Man hätte diesen Schluß auch unmittelbar aus dem Tatbestand ziehen können, daß sich die kumulative Methode weder für die Erlöskontrolle, noch für die Kontrolle der variablen Kosten empfohlen hat.
Hierdurch soll die Möglichkeit eröffnet werden, die Abweichungsanalyseergebnisse aus kumulativer und differenzierter Methode miteinander zu vergleichen.
Gemäß Gleichung (237).
Kumulative und differenzierte Methode rechnen also dem Absatzpreisverantwortlichen denselben Anteil an der Gesamtabweichung zu.
Gemäß Gleichung (237).
Gemäß Gleichung (237).
Vgl. hierzu das entsprechende Ergebnis im Rahmen des Controllings der variablen Kosten: Formel (96).
Vgl. hierzu das entsprechende Ergebnis im Rahmen des Controllings der variablen Kosten: Formel (97).
Gemäß Gleichung (237).
Vgl. hierzu das entsprechende Ergebnis im Rahmen des Controllings der variablen Kosten: Formel (98).
Der Sicherheitsgehalt dieser Aussage ist untrennbar verknüpft mit der Vorhersagegenauigkeit der Preis-Absatz-Funktion, der Gutenberg-Verbrauchsfunktion und der Faktornachfragefunktion.
Hiermit ist der Absolutbetrag der jeweiligen Abweichung höherer Ordnung angesprochen. Dieser muß möglichst niedrig ausfallen, damit von der Gesamtabweichung möglichst nur ein geringer Anteil keinem Verantwortlichen allein zurechenbar ist.
Vgl. Abschnitt 3.2.3.
Vgl. Abschnitt 4.1.2.3.
Vgl. Abschnitt 5.1.2.1.
Vgl. Betz (1995), Anhang 11.
Dabei kennzeichnet + (bzw. —) diejenige Konstellation, daß der Übergang vom traditionellen zum funktionalen Konzept zu einer Verringerung (bzw. Erhöhung) der FMV-AMVTeilabweichung führt, während ± denjenigen Fall charakterisiert, daß keine Aussage darüber möglich ist, welches der beiden Konzepte zu einer geringeren Abweichung zweiter Ordnung führt.
Dieser nicht begrüßenswerte Tatbestand kann hingenommen werden, da er nur für unrealistische q-a-x-Konstellationen zu beobachten ist.
Vgl. Betz (1995), Anhang 11.
Dabei wird auch hier wiederum von einer Identität der relevanten Funktionsverläufe im Plan und Ist ausgegangen.
Die Gutenberg-Verbrauchsfunktion soll genau dann als flach bezeichnet werden, wenn gilt: ap aGVF.
Dabei braucht keine Annahme über den Verlauf einer der hier relevanten Funktionen getroffen zu werden.
Angesprochen ist hiermit die Minimierung des Faktorverbrauchs je Produkteinheit, also: die Minimierung der Gutenberg-Verbrauchsfunktion.
Da die Kosten im Rahmen dieser Ein-Faktor-Ein-Produkt-Produktion über den Produktionskoeffizienten auf die Produktionsmenge umgelegt werden können, liegen variable Kosten vor, so daß die Differenz (E — K) den Deckungsbeitrag repräsentiert.
Der erlösmaximale Preis sowie die hieraus resultierenden Ausprägungen der abhängigen Variablen erhalten den tiefgestellten Index “E”.
Im folgenden werden die Dimensionen der Ergebnisse jeweils angegeben. In den Fällen (b) — (d) gelten sie entsprechend.
Im Rahmen dieses Ein-Faktor-Ein-Produkt-Beispiels sind die gesamten Kosten variabel.
Sie sind zur Ermittlung der kostenminimalen Intensität erforderlich.
Die kostenminimale Intensität sowie die durch sie bestimmten Ausprägungen der abhängigen Variablen erhalten den tiefgestellten Index “K”.
Dieser Verbrauch stellt sich gemäß der gegebenen Gutenberg-Verbrauchsfunktion in Abhängigkeit von der im Produktionssystem realisierten Intensität ein.
Diese beiden Ableitungen benötigt man zur Bestimmung der verbrauchsminimalen Intensität.
Die verbrauchsminimale Intensität sowie die durch sie bestimmten Ausprägungen der abhängigen Variablen erhalten den tiefgestellten Index “V”.
Im Rahmen der vorliegenden Ein-Faktor-Ein-Produkt-Produktion stimmen Deckungsbeitrag und Gewinn überein, da die gesamten Kosten in voller Höhe variabel sind.
Dieser Deckungsbeitrag soll maximiert werden. Dazu ist es zunächst erforderlich, die Funktion DB(d) zu spezifizieren.
Die deckungsbeitragsmaximale Intensität sowie die durch sie bestimmten Ausprägungen der abhängigen Variablen erhalten den tiefgestellten Index “D”.
Die Daten werden jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet; zu ihrer Ermittlung sind jedoch ungerundete Werte verwendet worden.
Es sind beispielhaft einige Intensitäten ausgewählt worden, um die Entwicklung der Erlöse, Kosten und Deckungsbeiträge innerhalb des Definitionsbereiches aufzeigen zu können.
Angesprochen sind Belohnungen wie Bestrafungen.
Damit sind also Planung, Dokumentation, Kontrolle und Steuerung davon abhängig, welche Zielsetzung das betrachtete Unternehmen verfolgt.
Vgl. Formel (238).
Die Daten werden jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet; zu ihrer Ermittlung sind jedoch ungerundete Werte zum Einsatz gelangt.
Unterstellt wird also die Anwendung der differenzierten Methode.
Vgl. zu den entsprechenden Formeln: Abschnitt 5.1.1.1.
Die Datenkonstellation im vorliegenden Beispiel wurde gerade so gewählt, daß die beiden Konzepte im Falle sämtlicher Abweichungen erster Ordnung unterschiedliche Sanktionsmaßnahmen für die jeweiligen Verantwortlichen bedingen.
Vgl. zur Empfehlung, wann welches Konzept die Grundlage des Controllings bilden sollte: Abschnitte 5.1.1.5. und 5.1.2.5.
Wenn die beschriebenen Abhängigkeiten in der Realität nicht vorliegen, ist das traditionelle Konzept vorzuziehen, da letzteres besagte Abhängigkeiten ignoriert.
Angesprochen ist hiermit die Zunahme des Absolutbetrages der Abweichungen höherer Ordnung, da unabhängig von deren Vorzeichen anzustreben ist, daß sie so nahe wie möglich bei Null liegen.
Vgl. Abschnitt 5.1.2.3.
Die Durchführung von ergebnisorientierten Kontrollen sieht auch als wesentlichen Bestandteil des Controllings an: Hahn, Dietger: Konzepte und Beispiele zur Organisation des Controlling in der Industrie, in: Zeitschrift für Organisation (48), 1979, S. 4.
Vgl. Abschnitt 2.2. zur Begründung der Zielkostenrechnung als Instrument eines Erfolgs- statt eines Kostencontrollings.
Vgl. allerdings zu einem “Prozeßdeckungsbeitragsmanagement”: Fröhling, Oliver: Prozeßkostenrechnung — Management von Aktivitäten und Kosten -, in: Witt, Frank-Jürgen (Hrsg.): Betriebswirtschaft heute, Wiesbaden 1992, S. 109–110.
Dazu bedarf es der Dekomposition der Gewinnabweichung in einzelne Teilabweichungen gemäß Verantwortlichkeitsbereichen.
Vgl. Dellmann, Klaus: Kosten- oder Erfolgsanalyse als Basis der Wirtschaftlichkeitskontrolle, in: Zeitschrift für Betriebswirtschaft (57), 1987, S. 376–379;
Fickert, Reiner: Analyse von Erfolgsabweichungen, in: Die Unternehmung (42), 1988, S. 42–44;
Groll, Karl-Heinz: Plan-Ist-Vergleich des Betriebsergebnisses, in: Kostenrechnungspraxis (29), 1985, S. 63–68;
Jentner, Bernhard: Plan-Ist-Vergleich des Bruttogewinns, in: Kostenrechnungspraxis (31), 1987, S. 25–29.
Vgl. Köhler, Richard: Marketing-Effizienz durch Controlling, in: Controlling (1), 1989, S. 91–94.
Vgl. zu einer alternativen Dekomposition: Fickert (1988), S. 44–58. Eine weitere Variante bietet Jentner (1987), S. 26–28. Vgl. auch Serfling (1983), S. 132.
Es muß nicht zwangsläufig N Verantwortliche für N Produktarten geben; es können durchaus auch einige Verantwortliche für mehrere Produktarten geradestehen müssen.
Ebenfalls kann es durchaus auch weniger als M Verantwortliche für M Faktorarten geben.
Die Faktormengen (im Ist und Plan) könnten nun noch im Falle ihrer Beschäftigungsvariabilität auf die Ausbringungsmenge zurückgeführt werden, wie dies in Abschnitt 5.1. geschehen ist. Hierdurch wäre eine Trennung zwischen beschäftigungsvariablen und beschäftigungsfixen Faktorverbräuchen in Planung, Dokumentation, Kontrolle und Steuerung möglich. Gegenüber Abschnitt 5.1. erhielte man allerdings keine neuen Erkenntnisse. Vgl. zur Forderung, im Rahmen des Gewinncontrollings die Faktoreinsatzmenge r nicht auf die Produktionsmenge x zurückzuführen: Gerhardt, Herbert A.: Ergebniscontrolling als Wegweiser zum Wachstum, in: Kostenrechnungspraxis (32), 1988, S. 51.
Diese Beziehung gilt für jede Produktart n = 1(1)N separat.
Diese funktionale Abhängigkeit besteht für jede Faktorart m = 1(1)M.
Vgl. im Gegensatz dazu: Abschnitt 5.1.2.1.
Dabei werden wieder Faktorverbrauch und Faktornachfrage gleichgesetzt, d.h. die Lagerhaltung von Produktionsfaktoren wird vernachlässigt.
Vgl. zum Pendant im Rahmen des traditionellen Konzepts: Formel (248).
Im Fall beseitigbarer, externer Abweichungsursachen wird nach Ergreifen entsprechender Maßnahmen keine Planrevision erforderlich.
Hieraus resultiert auch eine sinnvollere Steuerung des Verhaltens der einzelnen Verantwortlichen.
Ein Vergleich der Formeln (248) und (251) verdeutlicht diesen Bereinigungsprozeß.
Für einen Vergleich sollte man auf die Absolutbeträge der entsprechenden Abweichungen zurückgreifen, da anderenfalls die Gefahr besteht, daß sich positive und negative Abweichungen durch die Addition kompensieren. Vgl. dazu: Formeln (252) und (253).
Genauer: zu einem geringeren Absolutbetrag.
Genauer: zu einem geringeren Absolutbetrag.
Dabei ging es insbesondere darum aufzuzeigen, daß sich die Zielkostenrechnung problemlos in ein Controlling als kombiniertes Feedforward-Feedback-System einbetten läßt.
Vgl. Seidenschwarz, Werner: Target Costing — Schnittstellenbewältigung mit Zielkosten, in: Horvath, Peter (Hrsg.): Synergien durch Schnittstellencontrolling, Stuttgart 1991c, S. 198–207;
Seidenschwarz, Werner: Target Costing und Prozeßkostenrechnung, in: IFUA Horvath & Partner (Hrsg.): Prozeßkostenmanagement, München 1991d, S. 59–63;
Seidenschwarz, Werner: Target Costing, München 1993, S. 115–167.
Vgl. zu einer Übersicht: Seidenschwarz (1991c), S. 199; Seidenschwarz (1991d), S. 65; Seidenschwarz (1993), S. 126. Und in der englischsprachigen Literatur: Sakurai, Michiharu: Target Costing and How to Use It, in: Journal of Cost Management (3), 1989, S. 42.
In Anlehnung an die Literatur werden im Rahmen dieses Abschnitts die Erlöse und Kosten auf das Stück bezogen. Konkrete Zahlenbeispiele führen dann aber in der Regel zu Ergebnissen, die nicht Elemente der Menge der ganzen Zahlen sind, so daß hier dann als Bezugsbasis die Mengeneinheit gewählt wird.
Vgl. Seidenschwarz (1993), S. 122.
Die “allowable costs” werden durch wettbewerbsorientierte retrograde Kalkulation, die “drifting costs” durch progressive Kalkulation ermittelt. Vgl. Hahn, Dietger: Target Costing — ein überlebenswichtiges Konzept, in: Controlling (5), 1993, S. 110. Vgl. auch Sakurai (1989), S. 43.
Vgl. Niemand (1992), S. 118.
Vgl. Seidenschwarz (1993), S. 124–127.
Vgl. Franz (1993), S. 126; Horvath/Seidenschwarz (1992b), S. 144.
Vgl. Sakurai (1989), S. 42–43; Seidenschwarz (1993), S. 152–159.
Vgl. Tanaka, Masayasu: Cost Planning and Control Systems in the Design Phase of a New Product, in: Monden, Yasuhiro und Sakurai, Michiharu (Hrsg.): Japanese Management Accounting — A World Class Approach to Profit Management, Cambridge/Massachusetts 1989, S. 49–71.
Vgl. Horvath/Seidenschwarz (1992a), S. 10–20; Horvath/Seidenschwarz (1992b), S. 145–149.
Beispielsweise gehören hierzu die zu erwartenden Kundenanforderungen an die Produkte. Vgl. Hiromoto, Toshiro: Management Accounting in Japan, in: Controlling (1), 1989, S. 320.
Vgl. hierzu Abschnitt 5.2.3.2.
Vgl. Seidenschwarz, Werner: Target Costing — Ein japanischer Ansatz für das Kostenmanagement, in: Controlling (3), 1991b, S. 200–201; Seidenschwarz (1991c), S. 205–207.
Vgl. Seidenschwarz (1991b), S. 201; Seidenschwarz (1991c), S. 205.
Vgl. Hiromoto, Toshiro: Wie das Management Accounting seine Bedeutung zurückgewinnt, in: IFUA Horvath & Partner (Hrsg.): Prozeßkostenmanagement, München 1991, S. 36.
Vgl. Franz, Klaus-Peter: Target Costing — Konzept und kritische Bereiche, in: Controlling (5), 1993, S. 129–130.
Vgl. Tanaka (1989), S. 56–71.
Vgl. Horvath/Seidenschwarz (1992a), S. 10; Horvath/Seidenschwarz (1992b), S. 145.
Vgl. Tanaka (1989), S. 56–71.
Vgl. Horvath/Seidenschwarz (1992a), S. 10–20; Horvath/Seidenschwarz (1992b), S. 145–149. Vgl. auch: Niemand (1992), S. 120–121; Niemand, Stefan: Target Costing im Anlagenbau, in: Kostenrechnungspraxis (37), 1993, S. 328–331.
Vgl. Tanaka (1989), S. 56.
Vgl. ebenda.
Vgl. Tanaka (1989), S. 56–71.
Vgl. Horvath/Seidenschwarz (1992a), S. 15; Horvath/Seidenschwarz (1992b), S. 146; Tanaka (1989), S. 60–66.
Tanaka und Horvath/Seidenschwarz unterstellen also hier, daß keine Produktkomponente mehrfach im Endprodukt enthalten ist. Diese Annahme muß insbesondere bei komplexen Produkten (z.B. PKW) als realitätsfern eingestuft werden.
Vgl. Tanaka (1989), S. 61. Siehe hierzu auch: Franz, Klaus-Peter: Moderne Methoden der Kostenbeeinflussung, in: Männel, Wolfgang (Hrsg.): Handbuch der Kostenrechnung, Wiesbaden 1992, S. 1503; Niemand (1993), S. 331; Horvath/Seidenschwarz (1992a), S. 17; Horvath/Seidenschwarz (1992b), S. 147.
Vgl. Horvath/Seidenschwarz (1992a), S. 16; Horvath/Seidenschwarz (1992b), S. 147.
Vgl. Horvath/Seidenschwarz (1992a), S. 17; Horvath/Seidenschwarz (1992b), S. 147.
Vgl. hierzu z.B. Franz (1993), S. 129–130.
Gemäß dieser Gleichung ist für die Komponente Kj kein Kostenreduktionsbedarf gegeben.
Vgl. Horvath/Seidenschwarz (1992a), S. 19; Horvath/Seidenschwarz (1992b), S. 148.
Gemäß dieser Gleichung ist der beschriebene Handlungsbedarf für die Komponente Kj nicht gegeben.
Vergleicht man die Formeln (255) und (261) miteinander, so erkennt man, daß im Zielkostenindex nach Tanaka die Kostenschätzung des Endprodukts lediglich durch die Zielkosten des Endprodukts substituiert zu werden braucht, will man zum modifizierten Zielkostenindex gelangen.
Vgl. Franz, Klaus-Peter: Target Costing — Konzept und kritische Bereiche, in: Controlling (5), 1993, S. 130.
Hiromoto fordert, “die Kosten der Wettbewerber als Näherungsgröße für die Bestimmung der Kosten anzusetzen, zu denen produziert werden muß.” Hiromoto (1989), S. 320. Zumindest sollten die Konkurrenzplankosten näher analysiert werden, so: Seidenschwarz (1993), S. 221–222.
Die J Komponenten müssen zwar nicht identisch, jedoch zumindest gemäß ihren Funktionen einander zuordenbar sein.
Hiromoto wählt die Kosten des Wettbewerbs als Zielkosten. Vgl. Hiromoto (1989), S. 320. Diese Forderung ist genau dann nicht sinnvoll, wenn für eine Komponente j die Standardplan kosten im eigenen Unternehmen niedriger sind als die Konkurrenzplankosten.
Es kann allerdings durchaus in anderer Hinsicht ein Kosteneinsparungspotential gegeben sein.
Unter Hinzuziehung anderer Aspekte als der Kostensituation bei den Wettbewerbern kann das Mindest-Kosteneinsparungspotential durchaus noch höher ausfallen.
Außerdem sind die beiden Bestimmungsgleichungen (267) und (269) dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe der Zielkosten einer Komponente j sowohl durch die Standardplankosten als auch durch die Konkurrenzkosten mitbestimmt wird.
Insofern ist ein Vorteil gegenüber dem Vorgehen nach Tanaka gegeben.
In der Tendenz fällt dann Δkmind zu niedrig aus, so daß die Konstellation (4b) wahrscheinlicher wird als (4a).
Wenn die Stückkosten der Wettbewerber für eine Komponente j unbekannt sind, müssen sie geschätzt werden.
Kritikpunkt (II) bezieht sich also auf Konstellation (4a).
Beispielsweise elsweise könnte bei j’ die erforderliche Kostenreduktion durch einfachen Lieferantenwechsel verwirklicht werden, während bei j” aufwendige technische Veränderungen im Unternehmen notwendig wären, um die gleiche Kosteneinsparung zu realisieren.
Vgl. Horvath, Peter und Seidenschwarz, Werner: Strategisches Kostenmanagement der Informationsverarbeitung, in: Heinrich, Lutz/Pomberger, Gustav/Schauer, Reinbert (Hrsg.): Die Informationswirtschaft im Unternehmen, Linz 1991, S. 301; Horvath/Seidenschwarz (1992a), S. 3; Niemand (1992), S. 118; Seidenschwarz (1991a), S. 2; Seidenschwarz (1991b), S. 199; Seidenschwarz (1991c), S. 192; Seidenschwarz (1991d), S. 51; Seidenschwarz (1993), S. 69–78.
Vgl. Henderson, Bruce D.: Die Erfahrungskurve in der Unternehmensstrategie, 2. Aufl., Frankfurt a.M./New York 1984, S. 82–93;
Kilger, Wolfgang: Industriebetriebslehre, Band 1, Wiesbaden 1986, S. 145–151;
Kloock, Josef/ Sabel, Hermann/ Schuhmann, Werner: Die Erfahrungskurve in der Unternehmenspolitik, in: Zeitschrift für Betriebswirtschaft, Ergänzungsheft Nr. 2, Erfahrungskurve und Unternehmensstrategie, Wiesbaden 1987, S. 40–44;
Kloock, Josef und Sabel, Hermann: Economies und Savings als grundlegende Konzepte der Erfahrung, in: Zeitschrift für Betriebswirtschaft (63), 1993, S. 215–218.
Vgl. zur Abgrenzung hinsichtlich dieses Symbols: a den Faktorverbrauch der Faktorart mje Produkteinheit der Produktart n, in [FE]/[PE].
Logarithmiert man die Erfahrungsrate und dividiert das Ergebnis durch den Logarithmus von 2, so erhält man als Quotienten den Parameter (-bi).
Stellen die Standardplankosten eine bereits gegebene Größe dar, so reduzieren sich die fünf Voraussetzungen von oben auf vier, da die Planbeschäftigung xP nicht mehr gegeben zu sein braucht.
Vgl. Kloock/Sabel/Schuhmann (1987), S. 41.
Da jede Komponente j genau λj -fach im Endprodukt enthalten ist, sind die Komponentenkosten je Mengeneinheit noch mit λj zu gewichten, ehe sie aufaddiert werden können, um die Plankosten je Endprodukteinheit zu bilden.
Gleichung (275) charakterisiert die Durchschnittskosten derjenigen Xj Mengeneinheiten der Komponente j, die für die letzte Endprodukteinheit der Planperiode eingesetzt werden müssen.
Auch in diesem Fall sind die Plankosten aller Komponenten j =1(1)J mit λj zu gewichten, ehe die Summe dieser gewichteten Kostenbeträge die Standardplankosten einer Endprodukteinheit ergibt.
Letztere erhält man durch Subtraktion des pro Stück geplanten Gewinns von dem am Markt erzielbaren Preis.
Vgl. Seidenschwarz (1993), S. 126.
Im Rahmen der folgenden Überlegungen zur Zielkostenrechnung wird davon ausgegangen, daß die Zielkosten für eine Endprodukteinheit jeweils gegeben sind.
Vgl. Formel (273).
Vgl. Formel (274).
Vgl. Formel (275).
Vgl. Formel (276).
Vgl. Formeln (273) und (275).
Die untere Intervallgrenze für die Bandbreite zur Festlegung der Zielkosten beträgt somit 190 [GE]/[ME].
Sie führt zu geringfügig niedrigeren Kosten als Alternative (a), denn der Erfahrungskurveneffekt macht sich bei Alternative (b) etwas stärker bemerkbar als bei Alternative (a).
Diese Festsetzung erfolgt willkürlich innerhalb des Intervalls zwischen den vom Markt erlaubten Kosten (190) und den Standardplankosten (197,83), denn es geht im Rahmen dieses Abschnitts 5.2.3.2. lediglich um das Problem der Zielkostenspaltung und nicht um die Frage der Zielkostenfindung.
Vgl. Formel (280).
Die Rechnung enthält einen Rundungsfehler, der sich vermeiden läßt, wenn man für die Zielkosten der Komponenten j ungerundete Werte ansetzt.
Hierdurch könnte man dann gewährleisten, daß die Zielkosten ktg pro Endprodukteinheit erreicht werden.
Mit xabs : von der Endproduktart im Planungszeitraum maximal absetzbare Menge, in [ME]/[PZE].
In diesem Fall ist dann allerdings keine Lagerhaltung erforderlich, wodurch Kapitalbindungskosten entfallen.
Es wird hier die Annahme einer unverbundenen Produktion getroffen.
Vgl. Formel (280).
Die zu kmax gehörende Herstellungsmenge liegt ca. 16,4% unterhalb der Zielproduktionsmenge. Dieser signifikante Unterschied in den Prozentzahlen ist darauf zurückzuführen, daß die unabhängige Variable einer Erfahrungskurve stets die kumulierte Produktionsmenge ist, deren prozentuale Veränderung bei absolut gleicher Höhe deutlich geringer ausfällt als die prozentuale Veränderung des Outputs einer einzigen Periode.
Wie das Beispiel zeigt, kann diese Abweichung durchaus relativ moderat sein.
Vgl. hierzu auch: Abschnitt 2.2.
Hiermit sind die bereits mehrfach angesprochenen Standardplankosten pro Stück gemeint.
Die Stückkosten kerl werden in der Literatur zur Zielkostenrechnung auch als “allowable costs” bezeichnet. Vgl. Sakurai, Michiharu: Target Costing and How to Use It, in: Journal of Cost Management, Sommer 1989, S. 43.
Ist der Kostenreduktionsbedarf in voller Höhe gedeckt, gilt also μ = 1, so sind Ziel- und Plangewinn identisch, da Zielkosten und erlaubte Kosten übereinstimmen. Wird der Kostenreduktionsbedarf überhaupt nicht gedeckt, gilt also μ = 0, so unterscheiden sich Ziel- und Plangewinn exakt um den Kostenreduktionsbedarf, und die Zielkosten stimmen mit den Standardplankosten überein.
Da die Plandaten sowie der erzielbare Preis (und die erlaubten Kosten) nicht mehr beeinflußbar sind, bleibt noch offen, welche Zielkosten (bzw. welcher Zielgewinn) in eine revidierte Planung eingehen sollte(n). Damit erweist sich μ als der entscheidende Parameter.
Schließlich ist sie darauf zurückzuführen, daß Planpreis und erzielbarer Preis voneinander abweichen. Wird allerdings der dem Absatzpreisverantwortlichen vorgegebene Stückerlös von diesem im Ist nicht erreicht, so muß er die Ausprägung des Ist-Preises begründen.
Hierdurch wird eine Gewinnkontrolle im Rahmen des Feedback-Prozesses möglich.
Vgl. Seidenschwarz (1993), S. 115–139.
Als ein wesentliches Problem sei an dieser Stelle nur die Fixkostenproportionalisierung erwähnt.
Für die operative Planung trifft diese Aussage insbesondere zu.
Man denke nur an das Problem der Umlage beschäftigungsfixer Kosten.
Hierzu wäre u.a. eine verursachungsgerechte Zielkostenspaltung erforderlich.
Vgl. Horvath/Mayer (1989), S. 214–216.
Vgl. ebenda, S. 218–219.
Vgl. allgemein zur Erfolgskontrolle auf Basis der Prozeßkostenrechnung: Striening (1989), S. 329.
Vgl. zu dieser Unterteilung auch: Abschnitt 4.2.3.
Denn die gemäß Gleichung (293) spezifizierten Gemeinkosten entsprechen formal den in Abschnitt 4.2.3.2. formulierten Fixkosten.
Daß die Gemeinkosten gemäß Gleichung (293) einen beschäftigungsvariablen Bestandteil enthalten, bedeutet nun aber nicht, daß die zugehörigen Prozeßkosten in Abhängigkeit von der Produktionsmenge formuliert werden können.
Hierzu sind für sämtliche Erfolgseinflußgrößen aus Gleichung (294) entsprechende Planwerte anzusetzen.
Hierbei wird unterstellt, daß ein einziger Verantwortlicher die Einzelkostenabweichung zu vertreten hat. Ist dies nicht der Fall, muß die Einzelkostensumme im Ist und Plan nach entsprechenden Verantwortlichkeitsbereichen weiter differenziert werden.
Vgl. Striening (1989), S. 327.
Dabei sollte das Gewinncontrolling jedoch nicht produktbezogen durchgeführt werden, um die bereits monierte mehrfache Fixkostenproportionalisierung zu vermeiden.
Vgl. Horvath/Mayer (1989), S. 217.
Angesprochen sind Preis-Absatz- und Faktornachfragefunktionen.
Vgl. Abschnitt 5.2.2.
Vgl. Abschnitt 5.2.1.
Das traditionelle Konzept erfordert den geringsten Aufwand und liefert unter den getroffenen Annahmen sinnvolle Ergebnisse, wenn man im Rahmen der Abweichungsanalyse die differenzierte Methode einsetzt.
Vgl. für den Ein-Produkt-Fall: Formel (173).
Vgl. zu diesem Vorschlag: Horvath/Mayer (1989), S. 218–219.
Vgl. zur Dekomposition der Gemeinkosten: Fomeln (75) — (77).
Als Abkürzungen, die bisher noch nicht eingeführt worden sind, werden verwendet: EKV: Einzelkostenverantwortlicher, PZKV: Prozeßkostensatzverantwortlicher, PZMV: Prozeßmengenverantwortlicher.
Mit: NPZV: Verantwortlicher für einen leistungsmengenneutralen Prozeß.
Vgl. hierzu auch: Abschnitt 4.2.3.3.5.
Vgl. Horvath/Mayer (1989), S. 217.
Vgl. zu einigen grundsätzlichen Überlegungen: Seidenschwarz (1991d), S. 49–70. Seidenschwarz bezeichnet die Prozeßkostenrechnung auch als “Schwesterinstrument” der Zielkostenrechnung. Vgl. Seidenschwarz, Werner: Target Costing — Marktorientiertes Zielkostenmanagement, Controlling-Forschungsbericht Nr. 26, Universität Stuttgart 1991a, S. 3.
Vgl. Sakurai (1989), S. 39.
Es handelt sich dabei allerdings um eine nicht verursachungsgemäße Proportionalisierung.
Sie müssen zwar in den erlaubten Kosten sowie in den Zielkosten, die jeweils Vollkosten darstellen, enthalten sein, werden jedoch nicht stückbezogen, sondern prozeßbezogen analysiert.
Vgl. zur Kritik gegenüber der Umlage von Prozeßkosten auf Produktionsmengen: Glaser (1992), S. 287–288.
Die Proportionalisierung beschäftigungsfixer Kosten in der Prozeßkostenrechnung, die über eine Umlage von lmi Prozeßkosten auf die Produktionsmenge stattfindet, ist systeminhärent und kann nur dann vermieden werden, wenn auf eine Kalkulation von Kostenträgern verzichtet wird. Dann läßt sich aber wiederum keine Brücke zwischen Prozeß- und Zielkostenrechnung schlagen.
Vgl. etwa Franz (1990a), S. 289.
Hinsichtlich der Zielkostenspaltung kann auf die Ausführungen in Abschnitt 5.2.3. verwiesen werden.
Diese Trennung von Einzel- und Gemeinkosten muß möglich sein, wenn man Prozeß- und Zielkosten ineinander überführen möchte.
Von dieser Prämisse kann man insbesondere im Hinblick auf die Zielkostenspaltung genau dann problemlos abrücken, wenn zwar verschiedene Produktarten erzeugt werden, deren Herstellungsmengen jedoch in einem konstanten Verhältnis zueinander stehen. Vgl. hierzu auch Abschnitt 5.2.3.2.
Hier sind allerdings durchaus auch andere Annahmen möglich, so daß die Aufteilung der vollen Zielkosten in Zieleinzel- und -gemeinkosten einer gewissen Willkür unterworfen ist.
Auch diese Annahme ist wiederum willkürlich.
Vgl. hierzu: Abschnitt 5.2.3.2.3.
Vgl. Kloock/Sabel/Schuhmann (1987), S. 23–29.
Vgl. Kloock/Sabel/Schuhmann (1987), S. 8–23.
Wie die Zielkosten werden auch die Standardplankosten nur für die (variablen und fixen) Gemeinkosten aus lmi Prozessen angegeben.
Vgl. Sallenave, Jean-Paul: Experience Analysis for Industrial Planning, Lexington — Toronto 1976, S. 29–30.
Dh. per Division der Planprozeßkosten durch die Planprozeßmenge. Vgl. Horvath/Mayer (1989), S. 217.
Vgl. Sallenave (1976), S. 29–30.
Dabei kürzt sich die Planprozeßmenge ruP nur scheinbar aus der Gleichung heraus. Siehe dazu das Endergebnis.
Bei diesen Überlegungen steht weniger die Zielkostenfindung als vielmehr die Zielkostenspaltung im Vordergrund. Daher werden die zur Zielkostenfindung notwendigen Daten im folgenden als gegeben angenommen.
Vgl. Formel (314).
Vgl. Formel (308).
Durch entsprechende Substitutionsvorgänge hat sich also die Zahl der Variablen aus Gleichung (315) von U + 1 auf 1 reduziert.
Vgl. Formel (309).
Vgl. Formel (313).
Gemäß Formel (303) als Lernkurve.
Gemäß Formel (304) als Erfahrungskurve.
Die kumulierten Prozeßmengen Ru 0 der Prozeßarten u = 1(1)U lassen sich bei gegebenem X0 über Gleichung (306) ermitteln.
Vgl. Formel (309).
Vgl. Formel (313).
Damit erhält man kGK 0,53. 2550,— [GE]/[ME] = 1.351,50 [GE]/[ME].
Vgl. Formel (301).
Für die Einzelkosten und die Gemeinkosten aus lmn Prozessen sind separate Kostensenkungs-überlegungen anzustellen.
Vgl. Formel (317).
Vgl. Formel (318).
Vgl. Formel (319).
Vgl. Formel (320).
Vgl. dazu: Seidenschwarz (1993), S. 160–167.
Vgl. Formel (297).
Im Rahmen von Gleichung (324) erfolgt bereits eine Dekomposition der Gesamtgewinnabweichung nach Verantwortlichkeitsüberlegungen.
Vgl. Striening (1989), S. 327.
Hierbei handelt es sich um die Abweichung der Gemeinkosten aus leistungsmengeninduzierten Prozessen.
Zur Dekomposition wird die differenzierte Methode herangezogen.
Vgl. dazu Abschnitt 5.2.4.2.1.
Es wird eine Mehr-Faktor-Ein-Produkt-Produktion unterstellt; von den M eingesetzten Faktorarten sind M1 Faktorarten beschäftigungsvariabel und M2 Faktorarten beschäftigungsfix.
Vgl. hierzu auch: Witt/Witt (1990), S. 39.
Vgl. allgemein zur Divisionsrechnung: Kloock/Sieben/Schildbach (1993), S. 61; im besonderen zur Divisionskalkulation: ebenda, S. 130.
Vgl. zum Durchschnittsprinzip: Kloock/Sieben/Schildbach (1993), S. 53–56.
Dabei bleibt das Ausmaß der Prozeßkosten eines jeden (lmi bzw. lmn) Prozesses unberücksichtigt.
Die Dimension der folgenden Symbole lautet einheitlich: [GE]/[PZE].
Die Formulierung in Gleichung (335) legt offen, daß durch Anwendung des Divisionsverfahrens nicht nur die Erlöse, sondern auch die Einzelkosten einer Produktart auf sämtliche Prozesse gleichverteilt werden.
Die Gemeinkosten werden in den Gleichungen (337) und (338) verursachungsgerecht erfaßt, während die Erlöse und Einzelkosten willkürlich geschlüsselt werden.
Denn die Erfolgskontrolle kann als der zentrale Bestandteil eines prozeßbezogenen Erfolgscontrollings angesehen werden.
Vgl. Formel (335).
Somit wirkt sich die Schlüüsselung der Erlöse und Einzelkosten zwar auf die absolute Höhe von Gu lmi,n aus, nicht jedoch auf das Vorzeichen (und damit auf die Richtung des Motivationsanreizes) der einzelnen Teilabweichungen.
Insofern sind auch das Vorzeichen und der damit verbundene Anreiz der jeweiligen Teilabweichungen prozeßabhängig.
Vgl. Formel (336).
Es muß unterstellt werden, daß die Anzahl N der hergestellten Produktarten im Plan und Ist übereinstimmt.
Hiermit können die gesamten Prozeßkosten, aber auch die Kosten je Prozeßmengeneinheit (d.h. der Prozeßkostensatz) angesprochen sein.
Vgl. zur Äquivalenzziffernkalkulation: Kloock/Sieben/Schildbach (1993), S. 137–140.
Vgl. zur Verteilungsrechnung im Rahmen der Kuppelkalkulation: Schweitzer/Küpper (1991), S. 229–232.
Diese Annahme ergibt sich aus einer Übertragung der entsprechenden Annahme für die Anwendung des Verteilungsverfahrens im Rahmen der traditionellen Kostenträgerstückrechnung.
Diese Konsistenz hat sich beim Divisionsverfahren darin geäußert, daß die Kosten eines lmn Prozesses v durchschnittlich auf alle N Produktarten zu gleichen Teilen umgelegt wurden. Vgl. Abschnitt 5.2.4.3.1.
Mit dieser Annahme ist eine ähnliche Proportionalisierung verbunden wie mit der Formulierung des Gesamtprozeßkostensatzes; allerdings erhebt das Verteilungsverfahren auch nicht den Anspruch einer verursachungsgerechten Vorgehensweise; vielmehr wird von vorneherein konzediert, daß die Schlüsselung der Erlöse deren willkürliche Behandlung bedingt. Diese in der Proportionalisierung begründete Willkür wird dagegen von den Anhängern einer Verwendung von Gesamtprozeßkostensätzen nicht als solche akzeptiert.
Hiermit soll noch keine Aussage über die Qualität des Verteilungsverfahrens getroffen werden. Es geht lediglich darum, daß sich die Formeln (343) und (346) widerspruchslos in ein Gewinn-Kennzahlensystem einbetten lassen.
Diesen Ist-Daten werden dann Ist-Äquivalenzziffern zugeordnet.
Wenn man sich allerdings einmal für die Plan-Äquivalenzziffern entschieden hat, darf nach Ablauf der Planperiode keine neue Diskussion darüber entfacht werden, ob nicht doch die IstÄquivalenzziffern sinnvoller seien.
Vgl. Formel (343).
Im folgenden sollen die Erlöse und die Einzelkosten in Analogie zum Divisionsverfahren genauer spezifiziert werden, damit sich der Dekomposition der Gesamtabweichung detaillierte Verantwortlichkeitsüberlegungen anschließen lassen.
In Betz (1995), Anhang 12, wird zu Gleichung (354) noch ergänzend geprüft, inwiefern die Verteilung von Ist-Erlösen auf Basis von Plan-Äquivalenzziffern konsistent ist. Es könnten nämlich etwa Widersprüche dergestalt auftreten, daß die den Prozessen mit Plankennziffern zugeschlüsselten Ist-Erfolge in der Summe aller Prozesse bzw. Produktarten nicht dem Ist-Gesamterfolg entsprechen.
Vgl. Formel (346).
Vgl. Formel (347).
Inwiefern bei dieser Vorgehensweise noch gewährleistet ist, daß die Summe der Ist-Gewinnbestandteile über alle Prozesse bzw. Produktarten noch dem Ist-Gewinn entspricht, wird in Betz (1995), Anhang 12, geprüft.
Wenn man also die Wahl zwischen dem Divisions- und dem Verteilungsverfahren hat, sollte man sich für letzteres entscheiden.
Vgl. zur Willkür im Rahmen der Zurechnung von Erlösen auf Prozesse: Witt/Witt (1990), S. 39.
Vgl. zum Begriff des Nettonutzens als Differenz zwischen Gesamtnutzen und Gesamtkosten: Luhmer (1992), S. 559.
Es wird also im folgenden von gegebenen Plan- und Istdaten ausgegangen, so daß das zu lösende Problem in der Abweichungsanalyse und deren Interpretation besteht.
Durch die Wahl dieser Dimension wird unterstellt, daß sich der Nutzen in Ersparnissen anderer Kosten oder zusätzlichen Erlösen ausdrückt. Vgl. Luhmer (1992), S. 558.
Daher erhalten die abnehmerspezifischen Nutzen- und Kostenfunktionen auch keinen zusätzlichen Index zur Unterscheidung zwischen Ist- und Plan-Zustand, wie dies in Abschnitt 5.3.1.2. der Fall sein wird.
Die Gesamtnettonutzenabweichung wird also durch die Summe der individuellen Nettonutzenabweichungen aller Abnehmer j sowie den Nutzen- und Kostenabweichungsbetrag erklärt.
Dem Abnehmer j wird also kein Bestandteil von ΔNN zugeteilt; er bleibt somit auch von Verantwortlichkeitsüberlegungen verschont.
Hiermit soll nicht angedeutet werden, daß KAB entsprechend aufzuteilen ist; vielmehr haben alle betroffenen Abnehmer j den Betrag KAB gemeinsam zu tragen.
Die Abbildung illustriert die Gesamtnutzenfunktion; eine Übertragung auf die abnehmerindividuellen Nutzenfunktionen ist jedoch problemlos möglich, indem Nachfragemengen und Nutzenfunktionen durch einen zusätzlichen Index j gekennzeichnet werden.
Als Dimension gilt im folgenden einheitlich: [GE]/[PZE]. Vgl. dazu: Luhmer (1992), S. 558.
Allerdings wurde in Abschnitt 5.3.1.1. eine Identität von Plan- und Ist-Nutzenfunktion(en) unterstellt.
Da das Nutzenempfinden in großem Ausmaß subjektiven Einschätzungen unterworfen ist, kann sich der Verlauf einer Nutzenfunktion in kurzen Zeitabständen ändern.
Gegenüber Gleichung (364) ändert sich lediglich, daß die Mengen und die Nutzenfunktionen einen zusätzlichen, abnehmerspezifischen Index j erhalten.
Vgl. Abschnitt 4.2.4.2.
Vgl. die Dekomposition in Gleichung (363).
Alle anderen Abnehmer haben NAB gemeinsam zu tragen, ohne daß dieser Betrag ihnen anteilig zugerechnet wird.
Die vorliegende Abbildung bezieht sich auf die Gesamtkosten der leistenden Stelle; man kann sie jedoch problemlos in eine abnehmerindividuelle Abbildung überführen, indem Mengen und Kostenfunktionen den zusätzlichen Index j erhalten.
Die Dimensionen lauten hier einheitlich: [GE]/[PZE].
Die Sollkosten entsprechen K(xi) aus Abschnitt 5.3.1.1. bei Identität von Ist- und Plankostenfunktion.
Hierfür können durchaus auch unternehmensexterne Ursachen verantwortlich sein.
Gegenüber Gleichung (373) ändert sich lediglich, daß die Mengen und die Kostenfunktionen einen zusätzlichen, abnehmerspezifischen Index j erhalten.
Vgl. Abschnitt 4.2.4.2.
Vgl. die Dekomposition in Gleichung (363).
Hierfür müssen die entsprechenden Ursachen ermittelt werden.
Alle anderen Abnehmer haben KAB gemeinsam zu tragen, ohne daß ihnen dieser Abweichungsbestandteil anteilig zugerechnet wird.
Dieser Tatbestand setzt den Abschluß von Planung und Dokumentation voraus. Im Rahmen dieses Beispiels wird nur kurz auf die Planung eingegangen; die Daten der Dokumentation werden als gegeben betrachtet.
In Anlehnung an die differenzierte Methode sollen dabei im folgenden die Abweichungsbestandteile NAB und KAB den entsprechenden Verantwortlichen jeweils nur gemeinsam zugerechnet werden.
Vgl. Luhmer (1992), S. 556.
Vgl. zu deren Ableitung aus der Gesamtkostenfunktion: Abschnitt 4.2.4.2.2.
Die Kenntnis der Gesamtnutzenfunktion N(x) ist im Rahmen eines Nettonutzencontrollings genauso wenig erforderlich wie im Fixkostencontrolling. Vgl. Abschnitt 4.2.4.2.2.
Vgl. Formel (363).
Vgl. Abschnitt 5.3.1.1.
Die Fälle (1) und (2a) sind also insofern zu begrüßen, als daß ANN eindeutig nach Verantwortlichkeitsbereichen dekomponiert werden kann.
KAB ist also einem Abnehmer direkt und allein zurechenbar, oder KAB entsteht erst gar nicht.
Die Konstellation (2c.3.) wird im Rahmen dieses Beispiels nicht weiter betrachtet, da sie keine Besonderheiten enthält: Δnn j ist jeweils vom Abnehmer j zu vertreten, NAB und KAB müssen alle Abnehmer gemeinsam begründen.
Allerdings kann durchaus gelten: KAB = O. Für den Fall KAB ≠ 0 ist ebenfalls vorstellbar, daß nur ein Abnehmer den Kostenabweichungsbetrag zu verantworten hat.
Der Wert xP wurde willkürlich festgesetzt, während die Planmengen der drei Abnehmer gemäß den Ausführungen in Abschnitt 4.2.4.2.1. zu ermitteln sind.
Es kann sich dabei nicht um die Zielsetzung “Nettonutzenmaximierung” handeln, da für diese als optimale Abnahmemenge x* = 50 ermittelt wurde. Vgl. Abschnitt 4.2.4.2.2.
Die Ist-Gesamtmengen sind so gewählt worden, daß die oben aufgelisteten Konstellationen (1), (2a), (2b) und (2c) illustriert werden können.
Auch die individuellen Ist-Mengen sind gerade so gewählt worden, daß die Vielfalt der möglichen Abweichungsanalyseergebnisse deutlich wird.
Vgl. Betz (1995), Anhang 13.
Vgl. Betz (1995), Anhang 14.
NAB bzw. KAB ist jeweils von demjenigen Abnehmer zu tragen, der xi j ≠ xp j realisiert hat. Davon unberührt bleibt, daß dieser Abnehmer j auch das Entstehen von Δnn j zu begründen hat.
Vgl. hierzu Abschnitt 4.2.4.2.3.
Abschnitt 5.3.2. erweckt zwar den Eindruck einer gleich hohen Eintrittswahrscheinlichkeit aller Konstellationen. Fall (2c) wird jedoch am ehesten zu beobachten sein.
Vance hat im Rahmen der Abweichungsanalyse vorgeschlagen, die Abweichungen höherer Ordnung proportional zu den gesamten Teilabweichungen erster Ordnung aufzuteilen. Vgl. Vance, L.L.: The Fundamental Logic of Primary Variance Analysis, N.A.C.A. — Bulletin 1950 (1), Section 1, S. 627, zitiert nach Kilger (1993), S. 173.
Der Nachteil, daß NAB und/oder KAB u.U. sehr hohe Ausmaße annehmen und/oder sehr vielen Abnehmern gemeinsam zuzurechnen sind, sollte in Kauf genommen werden, um die Dekomposition von ANN willkürfrei vornehmen zu können.
Rights and permissions
Copyright information
© 1996 Springer Fachmedien Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Betz, S. (1996). Erfolgscontrolling. In: Operatives Erfolgscontrolling. nbf neue betriebswirtschaftliche forschung, vol 114. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-05647-8_5
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-05647-8_5
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-409-12815-5
Online ISBN: 978-3-663-05647-8
eBook Packages: Springer Book Archive