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Nation und Verwandtes: Begriffliche Vorklärungen und historische Aspekte

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Zusammenfassung

Wort und Begriff der Nation kommen vom lateinischen natio und bezeichnen dort ursprünglich das Geborenwerden, die Geburt sowie eine diesem Vorgang zugeordnete Göttin der Geburtshilfe. Offensichtlich schon sehr früh nimmt dieses Wort die weitere Bedeutung von Art, Rasse oder Schlag an. Dabei ist bemerkenswert, dass es lange Zeit nicht auf Menschengruppen beschränkt ist, sondern auch für Tierrassen, für Vieh Verwendung findet (so etwa noch M.T. Varro im 1. Jh. v. Chr.). Dann tritt natio in Konkurrenz zu gens, wobei gens, als das lange vornehmere Wort, auf kulturell oder politisch bedeutsame Völker — im Gegensatz zu bloßen Völkerschaften — angewendet wurde; gens konkurriert so gelegentlich mit populus, das freilich in den staatlich-offiziellen Verlautbarungen, in politischen Verträgen u.ä. der Selbstbezeichnung der Römer vorbehalten blieb. In der Spätantike nimmt das Wort (ebenso wie gentes bzw. gentiles oder das eigentlich Landleute bezeichnende pagani) in christlicher Verwendung auch die Bedeutung von Heiden an. Zu dieser Zeit verwischen sich außerdem die eben genannten Unterschiede, sodass Brühl für das Mittelalter feststellen kann: “Der Gebrauch von populi, nationes und gentes ist nicht säuberlich zu trennen, und jeder Versuch einer präzisen Definition der drei Begriffe scheint mir a priori zum Scheitern verurteilt angesichts der Tatsache, dass sie häufig synonym gebraucht werden” (1990: 244).

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Referenzen

  1. Im Folgenden wird nur ein kurzer Überblick über die wichtigsten Etappen der begriffsgeschichtlichen Entwicklung des Worts Nation geboten. Näher Interessierten ist die ausführliche Darstellung von Koselleck u.a. (1992) zu empfehlen.

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  2. Dass dieser Wortsinn im Deutschen Bestand hatte, hilft die regelmäßige Beobachtung zu erklären, dass Schriftsteller des 19. Jh. oft auch dann von Volk reden, wenn unzweifelhaft die moderne, freilich ethnisch verstandene Nation gemeint ist, sie also beide Begriffe gern synonym verwenden. Die Verwendung von Nation als bloßem Fremdwort fir Volk lässt sich etwa ganz ausdrücklich einer Bemerkung von Ernst Moritz Arndt zu der Zeit des Wiener Kongresses (1815) entnehmen: “Fast alle Schriftsteller, welche Theil genommen haben an dem grossen Streite der jetzt wegen Sachsen obschwebte, nennen die Sachsen ein Volk, und wo sie auslandern (sic! — B.E.) eine Nation; sie reden von Volksthümlichkeit (Nationalität) wo höchstens von Eigentümlichkeiten eines Stammes (Stammthümlichkeiten) die Rede sein konnte” (1911, Bd. 2, 203; Hervorhebung im Original gesperrt). Die Bemerkung verweist jedoch zugleich darauf, dass das traditionelle territorialstaatliche Nationsverständnis umgekehrt auch den Volksbegriff affiziert, d.h. ihn in seiner Richtung beeinflusst hat (wofür heute wohl noch die Bedeutung von Volk als Staatsvolk steht, bei welchem Wortsinn die ethnische Komponente ja ganz in den Hintergrund getreten ist). Zumindest ein Teil der von Arndt angesprochenen Schriftsteller dürfte daher mit ihrer Rede vom sächsischen Volk bzw. der sächsischen Nation gar nicht den Wortsinn gemeint haben, den Arndt im Zitat angreift (vgl. auch unten, Abschnitt I.4 (Anfang)).

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  3. Das prinzipiell ist zu betonen, weil ja nach der Napoleonischen Ära die adlig-”legitimen” Ansprüche in fast ganz Europa mit neuer Macht durchgesetzt wurden und in Frankreich selbst zur Restauration der Bourbonenherrschaft füihrten. Hierher gehören auch die ideellen Versuche, die Nation wieder auf den Adel einzuschränken, wie sie in Deutschland etwa von dem altgewordenen Friedrich Schlegel mit Nachdruck unternommen wurden.

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  4. Vgl. dazu unten, Kap. II.1 und III.1.2.

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  5. Dazu steht nicht im Widerspruch, dass zumindest unter vormodernen kulturellen Verhältnissen die ethnische Zusammengehörigkeit von den Betreffenden regelmäßig als direkte Verwandtschaft — “wir sind eine große Familie” — interpretiert wird (vgl. unten), und dementsprechend, in der von Smith so genannten “‘ethnischen’ Nationskonzeption”, auch die (spätere) Nation gern als riesige Familie verstanden wird, deren Angehörige alle “Brüder und Schwestern oder zumindest Vettern und Kusinen” sind (Smith 1991: 11 f; vgl. unten Kap. I.4.3).

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  6. Die Gemeinsamkeit der Sprache ist also das wichtigste der objektiven Kriterien. Denn wie sollte — normalerweise — eine Gemeinsamkeit der Abstammung bzw. eine kontinuierliche Zeugungsgemeinschaft vorliegen und/oder an sie geglaubt werden, wie sollte es ein starkes ethnisches Wir-Bewusstsein zwischen Menschen geben, die sich durchschnittlich nicht einmal verstehen? (Religiöse oder politische Gemeinsamkeiten können zwar diesen Mangel an Gemeinsamkeit faktisch überbrücken, doch entsprechen ihnen, im reinen Typus, eben nicht ethnische, sondern — erst einmal nur — religiöse oder politische Gemeinschaften). Zwei Bemerkungen seien, schon um grobe Missverständnisse zu vermeiden, noch hinzugefügt: a) Die Gemeinsamkeit der Sprache ist eine durchschnittlich notwendige, aber nicht zureichende Bedingung ethnischen Wir-Bewusstseins (und damit der Ethnie selbst); mehrere Ethnien können sich also dieselbe Sprache teilen. b) Sprachgemeinschaft heißt gewöhnlich — und gerade unter vormodernen Bedingungen — nicht Sprachidentität, sondern nur wechselseitige Verständlichkeit des Gesprochenen, die eben die Annahme einer wenigstens ursprünglichen Zusammengehörigkeit erlaubt. Offizielle, gar wirkliche Spracheinheitlichkeit wird meistens erst durch eine gezielte Sprachpolitik des entsprechenden (späteren) Nationalstaats erreicht.

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  7. Wie auch einer genauen Lektüre des folgenden Zitats zu entnehmen ist, stellt die Abstammungsgemeinschaft freilich streng genommen ein subjektives Kriterium dar, denn nicht die tatsächliche Abstammung ist begrifflich entscheidend, sondern der Glaube der Betreffenden an ihre Gemeinsamkeit. Allerdings hat dieser — typischerweise irrige — Glaube, versteht man ihn in der abgeschwächten Bedeutung einer weit zurückreichenden, kontinuierlichen Zeugungsgemeinschaft, oft, ja mehrheitlich ein reales Fundament, sodass eine objektive Fassung dieses Kriteriums selten ganz verfehlt ist. Mit einer solchen generativen Gemeinschaft ist ja gemeint, dass die durchschnittliche Chance ihrer Angehörigen, mit ihresgleichen und nicht mit Nichtdazugehörigen Kinder zu bekommen, stark erhöht ist (und die genetischen Auswirkungen dieser Chance nicht durch häufigere Adoptionen u.ä. fremder Kinder neutralisiert werden).

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  8. Auf diesen Aspekt hebt in Verbindung mit dem kulturellen besonders Deutsch in seiner Definition ab. Ihm ist ein Volk ein stets auf Kultur als “gemeinsamem Bestand von gemeinsamen Bedeutungen und Erinnerungen” gegründetes “Allzweck-Kommunikationsnetz” (1972: 204; vgl. 1966: 70).

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  9. Weber 1976: 21 (Hervorhebungen im Original); vgl. Ganzer a.a.O., 8.

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  10. Die Formulierung “gewöhnlich” will darauf Rücksicht nehmen, dass (ähnlich wie das Nationalbewusstsein) das ethnische Bewusstsein nicht positiv ausfallen muss. Eine ethnische Gruppe, deren Selbstverständnis jedoch wirklich — d.h. bei der Mehrheit ihrer Angehörigen — und eindeutig negativ ausfällt bzw. auszufallen beginnt, ist hochgradig instabil: Die damit ausgelösten individuellen und (sub)kollektiven Bemühungen um eine neue, wiederum positive ethnische Identität setzen sich typischerweise in eine verstärkte, ja ausschließliche Betonung alter oder auch neuer subkollektiver Identitäten und/oder in Versuche der Assimilation an und des Aufgehens in andere(n), positiv bewertete(n) Gruppen um. Sofern diese Bemühungen vonseiten der prospektiven Aufnahmegruppe keine schärferen Zurückweisungen erfahren, erfolgt die Transformation relativ rasch. Schon nach zwei, drei Generationen existiert die fragliche Gruppe nicht mehr, allenfalls noch als ethnische Kategorie. Vgl. zu diesen und anderen ethnischen Aufspaltungs- bzw. Assimilationsprozessen u.a. Horowitz (1975).

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  11. Die klassische und zugleich zugespitzte Bestimmung des Ethnozentrismus stammt von Sumner (1906), der auch der Schöpfer dieses Worts ist: “Jede Gruppe denkt, dass ihre Sitten und Gebräuche die einzig richtigen sind, und wenn sie feststellt, dass andere Gruppen andere haben, erregt dies ihre Verachtung und ihren Spott. ... Für unseren Zweck ist das wichtigste Faktum darin zu sehen, dass Ethnozentrismus ein Volk dazu bringt, alles das an seinen Sitten und Gebräuchen zu verstärken und zu übertreiben, was diesen eigentümlich ist und sie von den fremden unterscheidet. Solche Eigentümlichkeiten haben also einen seine Sitten und Gebräuche verstärkenden Effekt” (1960: 27). Zu den vielfältigen älteren Versuchen, Ethnozentrismus zu erklären, und einem neuen evolutionär-biologischen Ansatz dazu siehe Reynolds, Falger und Vine (1987), und darin insbesondere den Übersichtsartikel von van der Dennen.

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  12. Ein gutes Beispiel dafür bildet das polnische Volk, dessen schriftlich überlieferte Tradition zwar seit Beginn des 13. Jh. eine “ausführliche Darstellung über die Anfänge Polens” kennt, aber erst Jahrhunderte später Herkunftssagen, die überdies “unverkennbar den Stempel gelehrter Kombinationen tragen” (Graus 1980: 32).

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  13. In der folgenden Definition bleiben die verschiedenen Nebenbedeutungen des Volksbegriffs, wie etwa der gemeine Haufe und insbesondere das Staatsvolk unberücksichtigt. Ist Volk im Verlauf dieser Arbeit in einer solchen Nebenbedeutung zu verstehen, wird dies sprachlich kenntlich gemacht.

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  14. Diese Aussage erscheint insofern widersprüchlich, als nach ihr — auch — die Gemeinsamkeit des politischen Schicksals ein vorpolitisches Wir-Bewusstsein ergibt. Gedacht ist dabei vor allem an den tatsächlich paradox anmutenden Sachverhalt, dass die Existenz einer für ethnisch unterschiedliche Bevölkerungen gemeinsamen Herrschaft bei den ihr Unterworfenen längerfristig gern dazu führt, auch als ethnische, und damit eben: vorpolitische Gemeinsamkeit interpretiert zu werden. Max Weber bemerkt dazu, vielleicht in einiger Übertreibung: “Wie außerordentlich leicht speziell politisches Gemeinschaftshandeln die Vorstellung der ‘Blutsgemeinschaft’ erzeugt, — falls nicht allzudrastische Unterschiede des anthropologischen Typus im Wege stehen, — zeigt der ganze Verlauf der Geschichte” (1976: 240).

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  15. Eine schöne Sammlung solchen nationalen Wissens (in einem überwiegend ethnisch-vormodernen Sinn) bietet u.a. Hertz (1925).

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  16. Dieser Ausdruck ist R. Bendix, Könige oder Volk, 1980, 2. Teil, nachgebildet, der (wiederum in Anlehnung an den Begriff der Bezugsgruppe) von Bezugsgesellschaften spricht. Gemeint sind hier also diejenigen Nationen, an denen sich eine gegebene Nation vor allem — wenn auch nicht selten uneingestandenermaßen — orientiert, die ihr fir ihr Selbstverständnis in erster Linie zum Vergleich dienen.

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  17. Zum Begriff des nomischen (als mythischem, religiösem, “ideologischem”, moralischem u.ä.) Wissens siehe unten, Kap. II.3.2. Hier genüge die Bemerkung, dass diese Art des Wissens die von ihm thematisierten empirischen Gegenstände mit überempirischen, auf die Welt überhaupt bzw. das Sein als ganzes bezogenen und folglich auch ethisch bedeutsamen Qualitäten gleichsam ausstattet und sie damit zumindest implizit in eine entsprechende Ranghierarchie des Seienden einordnet.

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  18. Vgl. dazu ebenfalls unten, Kap. II.3.2.

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  19. Dass hier von Gewicht und nicht, wie gleich, von Rang bzw. Vorrang gesprochen wird, ist empirisch dadurch erzwungen, dass Nationalisten häufig bestimmte andere Nationen und deren Angehörigen negativ beurteilen, aber ebenso sehr durch die Erscheinung des Negativnationalismus, der — in grundsätzlich gleicher Weise — die Angehörigen der eigenen Nation als bereits deshalb von geringem Wert bzw. direkt minderwertig einstuft, weil sie eben Angehörige dieser, ihrerseits als minderwertig beurteilten Nation sind. Indem man gerade dieses Phänomen ernst nimmt, wird erst richtig klar, dass die Ausstattung mit einem für die Dignität ausschlaggebenden ontisch-sittlichen Gewicht, und nicht einfach die Erhöhung der (eigenen) Nation, die entscheidende Aussage des Nationalismus in nomischer Hinsicht ist.

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  20. Diese Feststellung trifft wiederum auch für den Negativnationalismus zu, wie er jedenfalls in seiner zugespitzten deutschen Variante vorliegt. Auch diesem Nationalismus ist die Nation Gemeinschaft, allerdings nicht eine durch positive Gegebenheiten, Ereignisse u.ä., sondern lediglich durch kollektive Schuld gestiftete und eine für alle Nationsangehörigen geltende Verpflichtung zur Buße aufrechterhaltene Gemeinschaft, die so in nur negativer Hinsicht besteht. Symptomatisch dafür war z.B. die von Oevermann (1990) in der Wiedervereinigungsdebatte vertretene Position, die Giesen als “interessante”, aber “ohne Anschluss gebliebene Alternative” bezeichnet: “Er forderte die nationale Einheit, gerade damit die Schuld fir den Holocaust endlich (! — B.E.) übernommen werden könne” (1994: 250f.). Was die Normalvariante des Nationalismus ausmacht, dass eben die nationale Gemeinschaft ein hohes, kostbares Gut sei, das schon fir sich genommen (und nicht erst als Mittel zu außernationalen Zwecken) von der Person zu bejahen und zu fördern sei, gilt hier also genau nicht.

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  21. Da nach verbreiteter Auffassung gerade dieser Punkt das entscheidende Kriterium eines nicht nur an der einzelnen Person orientierten, sondern auch normativen Nationalismusbegriffs bildet (Nationalismus als übertriebenes oder pervertiertes Nationalbewusstsein), sei auf eine hier gegebene sachliche Schwierigkeit entsprechender Abgrenzungen doch hingewiesen: Soll man als Nationalismus im eben normativen Sinn bereits ein Nationalbewusstsein bezeichnen, bei dem sich an die Nation nur eine sozusagen dosierte Loyalität (als ein Objekt wirklicher Loyalität unter anderen) heftet, oder erst eine Ausprägung, in der sie die oberste Loyalität der Person genießt? Und lässt sich diese Frage, welche der beiden Grundausprägungen des Nationalbewusstseins sittlich oder unsittlich sei, ohne Berücksichtigung der näheren Situation, in der sich die Nation (oder auch die Person) aktuell befindet, überhaupt entscheiden? Räumt man die Notwendigkeit einer solchen Berücksichtigung aber ein, macht man es sich schlicht zu einfach, die erste, die “gemäßigte” Spielart als sittlich guten Patriotismus der zweiten Spielart, einem eben verwerflichen Nationalismus gegenüberzustellen. Ein solches Vorgehen wirkt übrigens auch dadurch illegitim, dass das klassische Verständnis des Patriotismus — als die Liebe zum (republikanischen) Vaterland und der politischen Gleichheit seiner Bürger (Montesquieu) — eine solche Dosierung genau nicht kennt. Diese Tugend besteht vielmehr darin, dass das Eintreten des Bürgers für das Gemeinwohl bzw. das Allgemeininteresse in seinem Bewusstsein gerade einen Vorrang vor allen seinen sonstigen Interessen u.ä. genießt: “Der Bürger wird geboren, lebt und stirbt für la patrie” (wie es formelhaft in der Revolution von 1789 hieß).

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  22. Siehe dazu für die Zeit bis zum 12. Jh. insbesondere Beumann 1978.

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  23. Vgl. dazu wie für die Folgezeit des Absolutismus die klassische Darstellung von Elias 1969 (besonders Bd. 2), dem es bei diesem Prozess vor allem um die deskriptive Erfassung und theoretische Verarbeitung der psycho-sozialen, der kulturellen Auswirkungen dieser zunehmenden Herrschaftskonzentration geht.

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  24. Allerdings hatten sich im 10./11. Jh. diese Teilreiche ihrerseits weitgehend in kleinere Territorien, und zwar vorwiegend in Grafschaften als den eigentlichen Herrschaftseinheiten aufgesplittert.

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  25. Dabei wurden auch die schon älteren Versuche, die karolingische Tradition auf das Westfrankenreich einzuengen, insbesondere aus Karl dem Großen einen “französischen” Herrscher zu machen, wieder und mit jetzt durchschlagendem landesinternem Erfolg aufgegriffen.

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  26. Ehlers 1980: 570 (Hervorhebung von B.E.).

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  27. Diese Position von Ehlers leidet zweifelsohne darunter, dass fir ihn das Muster aller europäischen Nationsbildung die Entstehung der französischen Nation (mit dem dort in der Tat eindeutigen Primat der staatlich-politischen Sphäre) ist, bei der er freilich mit dem zentralen Begriff der “Anschlussbewegung”, die er wiederholt der deutschen “Zusammenschlussbewegung” positiv gegenüberstellt (1980: 571; 1989: 38), den hier wie überall (auch!) zu beobachtenden Aspekt brutaler Gewalt allzu sehr verniedlicht. Diese wertgeladene Bevorzugung der Anschlussbewegung, die allgemein genommen gar nicht zu begründen ist (warum sollte ein Anschluss zu einer grundsätzlich stabileren Einheit als ein Zusammenschluss führen?), ist dann nicht nur für die schlicht falsche Behauptung, im Gegensatz zur französischen Entwicklung hätte sich das deutsche Volk “als Komplement (des deutschen Reichs — B.E.) nicht vollständig ausbilden” können (1989, 38) verantwortlich, sondern auch für die Unterschätzung der nationsbildenden Rolle der Sprache im deutschen Fall, der übrigens keineswegs allein dasteht (a.a.O., 54f.; vgl. dagegen Schnell 1989: 294ff., insbesondere 297f. und 301f.).

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  28. Für eine entsprechende Aufspaltung des Frankenreichs im (Hoch)Adelsbewusstsein schon dieser Zeit spricht auch der bemerkenswerte Umstand, dass Ludwig der Deutsche als damaliger Unterkönig von Bayern und der Ostmark bereits 833 als rex in orientali Francia urkundete bzw. urkunden konnte (und diesen Titel bis zu seinem Tod 876 beibehielt). 833 war zwar das Jahr der zweiten Empörung der Söhne Ludwigs des Frommen gegen ihren Vater, aber den Zeitgenossen musste diese Empörung lediglich als Fortsetzung des innerfamiliären Streits um eine gerechte oder standesgemäße Ausstattung der Söhne mit einzelnen Ländern innerhalb des Reichs erscheinen. Unter dem spezifisch politischen Aspekt sprach damals nichts für eine damit eingeleitete, dauerhafte Teilung nach einem west- und einem ostfränkischen Reich (vgl. Schneider 1989: 79).

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  29. vgl. Rexroth a.a.O., 279f. sowie Beumann 1978: 232.

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  30. Zu der zumindest für philologisch Interessierte spannenden, noch immer nicht restlos geklärten Frage nach dem Ursprung von deutsch sei nur soviel gesagt: Das Wort ist — in seiner ursprünglichen, freilich nur erschlossenen Form theudiskaz — das Adjektiv zum gemeingermanischen Substantiv theudo, d.h. Volk oder Stamm, das offensichtlich mit dem lateinischen totum verwandt ist. Theudiskaz meint dementsprechend eigentlich “zum Volk gehörig”, “den (ganzen) Stamm betreffend”. Schriftlich taucht es, als thiudisko, zum ersten Mal in der gotischen Bibelübersetzung von Wulfila (Ende des 4. Jh.) in der Bedeutung von heidnisch auf. Es fmdet sich dann erst wieder 786 in einer angelsächsischen, 788 in einer fränkischen Quelle mit der Bedeutung volkssprachlich (also als Gegensatzbegriff zum Lateinischen vor allem der Kleriker) — und zwar in der erwähnten Form theodiscus; dass jedoch zumindest im Angelsächsischen auch die umfassendere ethnische Bedeutung erhalten geblieben sein muss, zeigt die altenglische Form des theodisce man im Gegensatz zum el-theodisc, also dem Fremdstämmigen oder Barbaren (vgl. Sonderegger 1978: 240ff.). Dem latinisierten theodiscus hat sicher ein fränkisch-althochdeutsches thiutisk entsprochen, das in den Quellen, in freilich etwas veränderter Form, zum erstenmal in der Evangelienharmonie von Otfried (863–871), und dann erst wieder als diutisk bei Notker von St. Gallen um 1000 auftaucht. In der latinisierten Form ist das Wort dagegen gerade im 9. Jh. vielfach bezeugt, erhält aber schon ab 830 in teutonicus — unter gelehrtem Einfluss gebildet nach dem germanischen Stamm der Teutonen des 2. Jh. v. Chr. — einen direkten Konkurrenten und wird von diesem gegen Ende des 10. Jh. völlig verdrängt. Demgegenüber gewinnt diutisk (und später: diutsch oder, im Mittelniederdeutschen, dudesch), das noch Notker nicht als Substantiv gebrauchte, sondern dazu ins Lateinische auswich (“uuir Teutones”) seine spätere Bedeutungsbreite in dem um 1080 entstandenen Annolied, und die zusätzliche substantivische Form in der etwa siebzig Jahre jüngeren Kaiserchronik (Thomas 1990: 38f.).

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  31. Siehe Rexroth 1978: 306, 290f. und 312 sowie Schnell 1989: 260.

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  32. So ist von Deutschland als diutschiu lant, dudesch lant u.ä. seit dem 11. Jh., vom Römisch-Deutschen Reich als tiuschiu oder diutsche riche um 1150, vermehrt erst seit dem 14. Jh. die Rede (vgl. Schnell 1989: 275 und 283ff.).

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  33. Den dafür berühmtesten Ausdruck dieser Zeit bildet bekanntlich das Gedicht „Lande hab’ ich viel gesehen“ von Walther von der Vogelweide, das geradezu als Nationalhymne der Deutschen im Mittelalter bezeichnet worden ist. Vgl. auch Schnell 1989: 249f.

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  34. Auf die Auswertung zahlreicher Quellen gestützt kommt hier Schnell zu dem Ergebnis: “Das 14. Jahrhundert stellt in einem viel größeren Umfang als dies meist gesehen wird, eine entscheidende Etappe deutschen Nationalbewusstseins dar. Vieles von dem, was im 15./16. Jahrhundert relativ breit dokumentiert ist, kündigt sich im 14. Jahrhundert an. Deshalb wäre allererst an das 14. Jahrhundert die Frage zu richten, welche Kräfte damals zu einem wachsenden deutschen Nationalbewusstsein beigetragen haben” (a.a.O., 319, vgl. 288ff.).

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  35. Recht krass kommt dieser Primat des Kaisertums in einer Äußerung des Papstes Bonifaz VIII. am Ende des 13. Jh. zum Ausdruck, die freilich auf dem Hintergrund eines schweren päpstlichen Konflikts mit der französischen Krone gesehen werden muss: “Der Kaiser ist der Herrscher über alle Könige und Fürsten. Und nicht wage es der Hochmut der Franzosen, sich mit Erklärungen zu erheben, er kenne keinen Vorgesetzten an. Sie lügen. Denn von Rechts wegen sind sie dem römischen Kaiser und Könige unterworfen” (zitiert nach Ziegler 1931: 73f.).

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  36. Allerdings gab es im Verlauf des späteren Mittelalters starke Verschiebungen in diesem Bewusstsein der Deutschen, Träger des Imperiums zu sein. Schnell, der diese Verschiebungen summarisch als Übergang vom Reichsbewusstsein zum Nationsbewusstsein bezeichnet, bemerkt dazu zusammenfassend: “Als Fazit der vorangegangenen Analysen ergibt sich, dass zwischen dem 12. und 15. Jahrhundert ein vielschichtiger, in unterschiedlichen Phasen und auf verschiedenen Argumentationsebenen sich vollziehender Prozess abläuft, der von einem eher auf das Imperium (Romanum) bezogenes Wir-Gefühl zu einem eher auf’Deutschland’ hin ausgerichteten Staatsbewusstsein führt” (a.a.O., 219f.).

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  37. Oft genug dürfte eben selbst das zugunsten eines bloß lokal und regional bezogenen Bewusstseins gefehlt haben. Es ist vermutlich schon deshalb wirklich nur eine Legende, dass die Jungfrau von Orléans ein einfaches Bauernmädchen gewesen ist.

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  38. 1968, Bd. 11: 7 und 1960, Bd. 16: 149.

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  39. “Der Umstand, dass die Staatsbildung des United Kingdom in einem dynastischen Zeitalter erfolgte, ist fir das Gefühl seiner nationalen Identität von entscheidender Bedeutung: Der nationale Einigungsprozess wurde von keinem postdynastischen Nationalismus getragen. Und ein solcher trat dementsprechend auch nie voll hervor. ... Ein ‘britischer’ Nationalismus bewegte sich auf einer Ebene der Allgemeinheit, auf die sich eine kollektive Identität gerade noch plausibel begründen ließ. Doch handelte es sich dabei weit eher um ein negatives als ein positives Phänomen: Denn er bezog seine Kraft weniger aus den positiven Eigenschaften einer gemeinsamen britischen Identität als aus xenophobischer Abgrenzung. Sobald positive Qualitäten in den Vordergrund gestellt wurden, zerbrach der britische Nationalismus in seine englischen, walisischen und schottischen Komponenten” (Clark 1992: 62f.; vgl. Lottes 1992: 91 ff.).

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  40. Siehe dazu u.a. Wiswede und Kutsch 1978 sowie zur Kritik insbesondere Mansilla 1986.

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  41. Vgl. z.B. die Nationalitätsdefmition von Hayes (1929: 4), die ganz einer traditionellen Definition der Nation entspricht. Im Deutschen sind übrigens, wie u.a. den Vorträgen und Diskussionsreden auf den beiden ersten Deutschen Soziologentagen (1910, 1912) zu entnehmen ist, die beiden Begriffe Nation und Nationalität bis zum 1. Weltkrieg annähernd synonym verwendet worden.

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  42. Allerdings fällt hier, wie gleich zu sehen sein wird, das nähere Verständnis von Gemeinschaft durchaus unterschiedlich aus (vgl. auch unten, Kap. II.2.1).

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  43. Um wenigstens ein, übrigens recht modern anmutendes Beispiel anzuführen: Regino von Prüm bestimmt um 800 die „Nationen“, also eben: die Völker als sich untereinander nach ihrer Abstammung, ihren Sitten, ihrer Sprache und ihren Gesetzen unterscheidend (“genere moribus lingua legibus”). Siehe dazu ansonsten Hertz 1925.

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  44. So z.B. Montesquieu (1748) oder Hume (1753), aber auch Rousseau und selbst noch Herder. Ziegler charakterisiert dieses Vorgehen so: “Das Spezifische an diesen Erklärungen wäre also eine Form rationaler Ableitung; Nation soll erkannt werden als ein summenhaftes, gleichsam errechenbares Produkt” (a.a.O., 29).

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  45. Mit welcher Prägnanz Fichte die Sprache zum entscheidenden Kriterium der Nation oder des Volks macht (welche Begriffe er annähernd synonym gebraucht, soweit er das Volk nicht den Regierungen oder auch den gebildeten Ständen entgegensetzt) und dabei die Gemeinsamkeit staatlicher Zugehörigkeit, aber auch die des geographischen Raums als Kriterien zurückweist, mag das folgende Zitat verdeutlichen: “Die ersten, ursprünglichen und wahrhaft natürlichen Grenzen der Staaten sind ohne Zweifel ihre innern Grenzen. Was dieselbe Sprache redet, das ist schon vor aller menschlichen Kunst vorher durch die bloße Natur mit einer Menge von unsichtbaren Banden aneinander geknüpft; es versteht sich untereinander, und ist fähig, sich immerfort klarer zu verständigen, es gehört zusammen, und ist natürlich Eins und ein unzertrennliches Ganzes. ... Aus dieser innern, durch die geistige Natur des Menschen selbst gezogenen Grenze ergibt sich erst die äußere Begrenzung der Wohnsitze, als die Folge von jener, und in der natürlichen Ansicht der Dinge sind keineswegs die Menschen, welche innerhalb gewisser Berge und Flüsse wohnen, um deswillen Ein Volk, sondern umgekehrt wohnen die Menschen beisammen, und wenn ihr Glück es so gefügt hat, durch Flüsse und Berge gedeckt, weil sie schon früher durch ein weit höheres Naturgesetz Ein Volk waren” (1845f., Bd. VII: 460).

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  46. Siehe dazu etwa die typische Definition von Neumann (1888: 74), die unten (Kap. IV.1.1) wiedergegeben wird. Dasselbe Grundverständnis findet sich bei Gumplowicz 1879, Meinecke 1908 und Renner 1918, wobei freilich Gumplowicz die Rolle des Staates, Renner das subjektive Moment des Willens zur politischen Selbstbestimmung stärker betont.

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  47. 1950: 272. Vgl. hierzu wie zum traditionellen marxistischen Verständnis von Nation und Nationalbewusstsein überhaupt Herod 1976, Mommsen 1979 und Rosdolsky 1979. Zur neueren marxistischen Diskussion westlichen Typs siehe u.a. Nairn 1977, Davis 1978, Nairn u.a. 1978 und Mánnora 1983.

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  48. Im Anschluss an diesen Satz heißt es dann in der Tat: “Das Dasein einer Nation ist — erlauben Sie mir dieses Bild — ein tägliches Plebiszit, wie das Dasein des einzelnen eine andauernde Behauptung des Lebens ist”. Doch kann es nicht verwundern, dass Renan damit nicht beabsichtigt, die bestehenden Nationen einfach, sozusagen auf Gedeih und Verderb einem empirisch vorfindlichen Willen auszuliefern, “der oft wenig aufgeklärt ist”. Dass die Nation für ihn vielmehr, wie immer letztlich unklar, eine primär momlisch-kollektive Tatsache ist, die zwar (ursprünglich) von Individuen gestiftet und aufrechterhalten wird, ihnen gegenüber aber zugleich eine verselbständigte und sie verpflichtende Gemeinschaft darstellt, geht wohl am eindeutigsten aus den folgenden Sätzen hervor: “Eine große Ansammlung von Menschen, gesunden Geistes und warmen Herzens, erschaff ein Moralbewusstsein, welches sich eine Nation nennt. In dem Maße, wie dieses Moralbewusstsein seine Kraft beweist durch die Opfer, die der Verzicht des einzelnen zugunsten der Gemeinschaft fordert, ist die Nation legitim, hat sie ein Recht zu existieren” (a.a.O., 309f.).

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  49. Wie sich zeigen wird, schwankt Weber freilich zwischen zwei Auffassungen, nämlich der Nation als von Intellektuellen propagierter, bloßer Idee und der Nation als wie immer unvollkommen vorhandener, eigener Realität. Die letztere Auffassung, innerhalb derer objektiv gemeinsame Merkmale ja erst wirklichen Sinn machen, ist jedoch auch bei ihm die gewichtigere, ist sie doch das theoretische Gegenstück zu seinem ausgeprägten praxisorientierten Nationalismus.

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  50. Mit solchen, die Nationen als Großgruppen charakterisierenden Merkmale sind bei Lemberg vor allem “die Gleichheit der Sprache, der Abstammung, des Charakters, der Kultur oder der Unterstellung durch eine gemeinsame Staatsgewalt” gemeint (a.a.O.). Bei Weber selbst sind Sprachgemeinsamkeit und politische Schicksalsgemeinschaft bzw. die Erinnerungen an sie als ein gemeinsames Heldenzeitalter (1988: 484f und 1976: 528f) die beiden Merkmale mit der relativ größten nationsbildenden Kraft (vgl. wiederum unten, Kap. IVV.3.3.3).

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  51. So z.B. Minogue 1970: 38f. und Breuilly 1982.

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  52. Sehr ausgeprägt ist diese Auffassung bei Kedourie 1971: 95ff.

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  53. So z.B. Elwert 1989: 441ff., dem freilich nicht erst die Nation, sondern schon die Ethnie vorzugsweise eine Erfindung ist.

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  54. Zwei zentrale Kritikpunkte an dieser Konzeption von Nation und Nationalismus seien im Vorbeigehen doch angemerkt. Nach Geliner sind es eben funktionale Erfordernisse der Modernisierung, d.h. der Industrialisierung bzw. der Industriegesellschaft, die zur Transformation einer schon vorhandenen Hochkultur bzw. der Vereinheitlichung bisheriger (Volks)Kulturen hin zu einer modernen Hochkultur führen. Wenn man aber überhaupt einen klar dominierenden gesellschaftsinternen Faktor für die direkte und indirekte Entstehung der modernen (europäischen) Nation anführen kann, dann nicht die — in den wichtigsten Fällen erst späterhin erfolgte — Industrialisierung, sondern die Durchsetzung der bürgerlichen Gesellschaft. Übrigens: Technisch vermittelte moderne Arbeitsteilung, der Zwang, mit weit entfernten anderen zu kooperieren u.ä., hätte, für sich genommen, viel eher zum kulturellen Internationalismus, einer Weltkultur, d.h. also: zur Beseitigung quasi-nationaler Hochkulturen und (potentieller) Nationen selbst führen müssen, weil die mit der grundsätzlich einheitlichen Technik verbundenen Sach- und Arbeitsanforderungen ja überall annähernd dieselben sind. Außerdem bleibt bei Geliner dunkel (und muss es bleiben!), wie die Arbeits- und Bildungsanforderungen, welche die Industriegesellschaft und die ihr zugeordnete Hochkultur an die Menschen stellt, die gewaltige, eben die Massen ergreifende Macht des Nationalismus hervorbringen. Denn bloße funktionale Imperative — auf die einzelne Person bezogen also: Zwänge, sich um des individuellen Überlebens, gesteigerter Konsum- oder besserer Aufstiegsmöglichkeiten willen an neue gesellschaftliche Verhältnisse anzupassen — pflegen überwältigende personale Faszination und damit auch Solidarität mit der jetzt national definierten Gesamtgesellschaft gerade nicht zu erzeugen!

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  55. Seton-Watson z.B. defmiert die Nation als “Gemeinschaft von Menschen, die durch Solidaritätsgefühle, eine gemeinsame Kultur und ein Nationalbewusstsein miteinander verbunden sind” (1977: 1). Ähnlich, nur mit stärkerer Betonung der Nation als kultureller Gemeinschaft, Tamir 1993: 58ff.

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  56. So z.B. Kohn 1950: 42, Romeo 1979: 536, Nielsson 1985: 28, aber schon früher Kirchhoff 1905: 30 oder eben Renner 1918: 9 und 13. Siehe auch Raz und Margalit 1990.

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  57. Vgl. u.a. Bellah u.a. (1986, 1991), Brumlik und Brunkhorst (1993), Etzioni (1988, 1993), ReeseSchäfer (1994), Walzer (1992) sowie besonders die Aufsatzsammlung von Honneth (1993). Verwandte, gewöhnlich jedoch stärker erfahrungswissenschaftlich orientierte Intentionen sind auch in der Diskussion über die Notwendigkeit und den Charakter der Zivilreligion in den modern-westlichen Gesellschaften festzustellen. Vgl. dazu etwa Bellah und Hammond (1980), Kleger und Müller (1986) und Dubiel (1990).

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Estel, B. (2002). Nation und Verwandtes: Begriffliche Vorklärungen und historische Aspekte. In: Nation und nationale Identität. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-05641-6_2

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