Zusammenfassung
Als man 1905 gesetzlich die Trockentemperaturgrenze von + 28 °C für eine maximale Schichtzeit von 6 Stunden festlegte, war man sich schon damals darüber klar, daß diese Regelung nicht genau der körperlichen Belastung entsprach, denn in der Begründung zu der Verfügung heißt es: „..... da es keinem Zweifel unterliegen könne, wenn es auch statistisch nicht nachweisbar sei, daß die Körperkräfte eines Bergmanns in heißen Gruben in einer Luft mit hohem Feuchtigkeitsgehalt sich bei der gleichen Arbeitszeit schneller abnutzen als in kühlen Gruben, und daß die Arbeiter infolgedessen auch den Gefahren der Erkrankung und vielleicht auch der Gefahr zu verunglücken leichter ausgesetzt sind“. Weitere Begründungen zu der festgesetzten Temperaturgröße werden micht gegeben.
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Schirmanski, S. (1956). Die jetzige Trockentemperaturgrenze von + 28 °C. In: Stand und Auswertung der Forschungsarbeiten über Temperatur- und Feuchtigkeitsgrenzen bei der bergmännischen Arbeit. Forschungsberichte des Wirtschafts- und Verkehrsministeriums Nordrhein-Westfalen, vol 253. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-05580-8_3
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