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Die Berufe und Unternehmen im heutigen Werbewesen

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Werbung als Beruf
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Zusammenfassung

Wenn man die werblichen Berufe nach ihrer Eigenart, ihren Aufgaben und ihren Funktionen innerhalb des Werbewesens genau charakterisieren will, dann steht man vor einer schwierigen Aufgabe. Die Berufsbezeichnungen auf diesem Arbeitsgebiet sind nicht wie die z. B. der Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer usw. amtlich geschützt, sondern jeder, der es will, kann sich Gebrauchsgraphiker, Werbeberater, Werbungsmittler, Werbeagentur oder ähnlich nennen. Im Zeichen der Gewerbefreiheit kann es ihm niemand verbieten. In der gleichen Lage sind aus demselben Grund auch noch verschiedene andere wichtige Berufe, so die Architekten, Ingenieure, Makler u. a. mehr. Man könnte vielleicht auf dem Weg der Klage wegen unlauteren Wettbewerbs in einzelnen Fällen der besonders offensichtlich falschen Behauptung von Fähigkeiten und Leistungen ein Verbot bestimmter Berufsbezeichnungen erreichen, aber ein solcher Versuch ist wohl noch nie unternommen worden; man hätte damit ja auch nicht grundsätzlich, sondern nur im einzelnen Fall Abhilfe schaffen können und Hunderte von ähnlichen (bewußten oder unbewußten) Irreführungen hingehen lassen müssen.

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Referenzen

  1. Nicht als Werbeleiter kann man die Führer von „Werbekolonnen“ z. B. bei der persönlichen Werbung für Versicherungen, für den Bezug von Zeitschriften usw. bezeichnen. Sie sind eben Generalvertreter oder Kolonnenführer, und man würde die klare und bestimmte Berufsbezeichnung „Werbeleiter“ verwässern und gefährden, wenn man sie auf andere Berufe anwendete.

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© 1957 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden

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Rose, H.K. (1957). Die Berufe und Unternehmen im heutigen Werbewesen. In: Werbung als Beruf. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-05476-4_3

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  • Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden

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  • Online ISBN: 978-3-663-05476-4

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