Zusammenfassung
Werden mit der Wahl der kommunalen Aufgabenbereiche zugleich jene Bereiche der einzelnen Gemeinden festgelegt, in denen überhaupt Bedarfe entstehen und existieren können, so fällt die Entscheidung über die Höhe dieser Bedarfe innerhalb jedes Aufgabenbereiches — unter Berücksichtigung der quantitativen Ansprüche und der Nachfrage der Bevölkerung — durch die Konkretisierung einzelner Verwaltungsziele, d. h. durch die Auswahl jener »technischen« Kriterien, die Aufschluß darüber geben, wieviel Schulklassen, Krankenbetten und Kindergartenplätze den Ideal- oder Normbestand kennzeichnen, wie groß die Wasserfläche des Schwimmbades und die Spielfläche der Sportanlagen im Zielzustand sein sollte usw. Die Erklärung und Voraussage kommunaler Investitionsbedarfe setzt daher nach den Hypothesen zur Entwicklung der Aufgabenbereiche eine Erklärung des Zustandekommens dieser Verwaltungsziele und Bedarfsnormen und eine Voraussage ihrer künftigen Entwicklung voraus.
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Ewringmann, D. (1971). Zur Entwicklung kommunaler Bedarfsnormen. In: Zur Voraussage kommunaler Investitionsbedarfe. Forschungsberichte des Landes Nordrhein-Westfalen, vol 2171. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-05461-0_4
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