Zusammenfassung
Wahrnehmungen und Einschätzungen von Jugendlichen und Heranwachsenden zu ihren Erfahrungen mit der Justiz und dem Arrest stehen sowohl in einem lebensgeschichtlich-individuellen, situativen und auch strukturellen Zusammenhang, die — will man ihre Aussagen nicht allein quasi-objektivistisch nur beschreiben — bei der Analyse mitberücksichtigt werden müssen. Diese Erfahrungshorizonte der Arrestanten gehen als Variablen in die Untersuchung mit ein; es bedarf jedoch noch einiger Vorbemerkungen zu der Frage, ob und inwiefern die Einschätzungen der Jugendlichen möglicherweise ein methodisch erzeugtes Artefakt, d.h. durch die Art der Untersuchung selbst generiert sind und weniger die Erfahrungen der Arrestanten als vielmehr die durch Form und Inhalt der Befragung präformierten Deutungen wiedergeben.
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Literatur
Zum Zeitfaktor und dem Prozeß der ’Gewöhnung’ Eisenhardt (1977), S. 283 ff., Eisenhardt/Naumann (1971).
Feltes (1981b), Hauser (1980), S. 41 ff., 61 ff., 92 ff, 145 ff. für die Bewertung des Gerichtsverfahrens durch jugendliche und heranwachsende Delinquente. Hausers Befunde decken sich weitgehend — zumindest für die Ersttäter — mit den hier erhobenen.
Z.B. Brusten (1973)
Pfeiffer (1983), S. 95 ff., 144, Burkert (1978b), S. 311 für die Jugendarrestanstalt Nürnberg. Dort gelte das “Motto”: “am Vormittag verurteilen, am Nachmittag oder kommenden Wochenende Arrestverbüßung”. Burkert (1983), vgl. auch Kap 1.1 dieser Arbeit.
Eckert (1982), S. 137, 141 f.
Plewig/Hinrichs (1978), S. 409
Pfeiffer (1983), S. 97, der diese Perspektive aber m.E. zu schwach gewichtet.
Zum Kurs- und Freizeitangebot der Anstalt vgl. Kap. 4.3 dieser Arbeit.
Insgesamt 560 Arrestanten haben diese Frage im Detail beantwortet und angegeben, an welchen Kursen sie während ihres Arrestaufenthaltes teilgenommen haben. Mehrfachnennungen waren zugelassen. Die %-Angaben beziehen sich auf diese 560 Arrestanten als Basis. Jede einzelne Prozentzahl gibt den Anteil der positiven Nennungen an; die negativen Nennungen addieren sich in der Zeile jeweils zu 100%.
Dieser Wert dürfte um einiges zu hoch liegen, weil ’Film und Ton’ als eigener Kurs angeboten wird, zugleich aber auch Filme und Videos u.a. in der abendlichen Freizeit gezeigt werden, also zum Freizeitangebot zu rechnen sind, und die Befragten diese beiden unterschiedlichen Angebote in den meisten Fallen nicht differenziert haben.
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Keiner, E. (1989). Justiz, Vollzug und ihre Folgen — wie Arrestanten Gerichtsverfahren und Arrest erleben. In: Jugendarrest. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-05413-9_7
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-05413-9_7
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