Zusammenfassung
Eine erste, noch unspezifische, noch nicht in das System der Hofbürokratie integrierte Form der Einbeziehung des Künstlers in das soziale System des Hofes ist seine Aufnahme in die fürstliche ,familia‘.87 Die Einbeziehung in den Hofstaat wirkte sich, besoldungsrechtlich gesehen, für Maler und Architekten aber schon unterschiedlich aus, so daß wir daraus auf eine differierende soziale Stellung schließen können. Die Maler werden zumeist im privaten Haushaltsbudget des Fürsten aufgeführt. Sie rangieren dort unter den sogenannten ,stipendiariic der engeren ,familia domestica‘, was ihren sozialen Status mit demjenigen bei Hofe angestellter Beamter gleichsetzt, die mit der unmittelbaren Fürsorge für die Person des Herrschers betraut sind: Barbiere, Schneider, Musiker, Köche und auch Hofnarren.
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© 1990 Springer Fachmedien Wiesbaden
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Schwarz, HP. (1990). Esse nequis felix: nee quem sua fama sequatur. In: Das Künstlerhaus. Schriften des Deutschen Architekturmuseums zur Architekturgeschichte und Architekturtheorie. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-05290-6_5
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