Zusammenfassung
Die Ausübung von Außenhandelsfunktionen ist nicht auf die speziellen Außenhandelsbetriebe (Importhandels-, Exporthandels- und Transithandelsbetriebe) beschränkt; auch Produktionsbetriebe können solche Funktionen wahrnehmen. Wenn Außenhandelsfunktionen von einem Produktionsbetrieb wahrgenommen werden, spricht man von direktem Außenhandel, während man den Weg über einen selbständigen Außenhandelsbetrieb als indirekten Außenhandel bezeichnet1). Sowohl der spezielle Außenhandelsbetrieb als auch der Außenhandelsfunktionen ausübende Produktionsbetrieb sind Gegenstand dieser Untersuchung, der Produktionsbetrieb allerdings nur insoweit, als er unmittelbar mit der Durchführung von Außenhandelsfunktionen zu tun hat. Wenn also in den folgenden Ausführungen von einem Außenhandelsbetrieb gesprochen wird, dann ist damit, unabhängig von einer bestimmten Organisationsform, die Institution gemeint, die die Außenhandelsfunktionen ausübt. Das kann ein selbständiges und unabhängiges Außenhandelsunternehmen bzw. ein nur juristisch selbständiger, wirtschaftlich jedoch an einen Produktionsbetrieb gebundener Außenhandelsbetrieb und es kann eine unselbständige Betriebsabteilung oder ein Betriebsglied eines Produktionsbetriebes sein.
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Literatur
E. Gutenberg, Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, 1. Bd., Die Produktion, 6. Auflage, Berlin/Göttingen/Heidelberg 1961, S. 3.
E. Gutenberg, Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, 2. Bd., Der Absatz, 3. Auflage, Berlin/Göttingen/Heidelberg 1959, S. 125.
H. Buddeberg, Betriebslehre des Binnenhandels, Wiesbaden 1959, S. 52 ff. Buddeberg unterscheidet fünf Betriebsfaktoren (a. a. O., S. 16 ): Die Elementarfaktoren der menschlichen Arbeitsleistung und der sachlichen Betriebsmittel, den Sicherungsfaktor Kapital, den dispositiven und kombinativen Gestaltungsfaktor und den Regiefaktor Ware. Bei der vorhandenen inhaltlichen Identität von Betriebsmittel und Kapital kann meines Erachtens das Kapital als ein selbständiger Betriebsfaktor nicht anerkannt werden. Auch der Ware gegenüber läßt es sich nicht abgrenzen.
Gutenberg, Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, 2. Bd., a. a. O., S. 127.
Was allgemein mit den „Funktionen der Lagerhaltung“ angesprochen wird, umfaßt im Import von Rohstoffen sehr unterschiedliche und z. T. diffizile Tätigkeiten.
R. Henzler, Die Marktunion — eine betriebswirtschaftliche Wende, Köln und Opladen 1958 (im folgenden zitiert: Marktunion ), S. 14.
Vgl. A. von Gleich, Exportgemeinschaften, Handwörterbuch der Betriebswirtschaft (irn folgenden zitiert:.HWB), 3. Auflage, Band I, Spalte 1713 ff. und die dort angegebene Literatur, vor allem aber Exportgemeinschaften — Ergebnisse einer Untersuchung über gemeinschaftliche Exportorganisationen in Westdeutschland —, Herausgeber E. Schäfer, Köln und Opladen 1960 (im folgenden zitiert: Exportgemeinschaften). — Eine in Frankfurt/Main gegründete Genossenschaft für den Außenhandel e. G. m. b. H. (GfA) will für kleinere und mittlere Firmen im Auftrag und für Rechnung des ihr angeschlossenen Importeurs oder Exporteurs Außenhandelsgeschäfte abschließen und durchführen. Sie will weiter Kredite und Kreditversiche.rungen von Kreditinstituten im Inland und Ausland vermitteln und Marktanalysen durchführen. Vgl. „Genossenschaft für Außenhändler“, Deutsche Zeitung und Wirtschaftszeitung vom 29./30. April 1961. — In Frankreich sind in den letzten Jahren, z. T. veranlaßt durch die von der Marktintegration erwarteten Wirkungen, Exportvereinigungen in größerer Zahl errichtet worden, namentlich die Exportvereinigungen französischer Baumwollspinner sollen eine erhebliche Steigerung der Exportaufträge bewirkt haben.
H. Buddeberg, Betriebslehre des Binnenhandels, Die Wirtschaftswissenschaften, Wiesbaden 1959, S. 156.
Vgl. die Organisation des Außenhandels für die Klein-und Mittelbetriebe, herausgegeben von der Confédération internationale du crédit populaire, Paris; deutsch: Wiesbaden 1955. Dort sind Schwierigkeiten bei der Betätigung von Klein-und Mittelbetrieben im Außenhandel aufgezeigt.
Siehe T. M. Hodges, Selling in the Export Market, London 1958, S. 3 und 4, und G. Bock, Das Confirming House und seine Funktionen im Überseehandel, Diss. Hamburg 1961, und die dort angegebene Literatur.
K. Ch. Behrens, Ein-und Ausfuhrhandelsbetrieb, Handwörterbuch der Sozialwissenschaften, 28. Lieferung, Stuttgart/Tübingen/Göttingen 1960, S. 96.
Vgl, dazu G. Scheller, Die Zahlungsbedingungen im Überseeverkehr, Saarbrücken 1955, S. 181 ff.; H. Lipfert, Nationaler und internationaler Zahlungsverkehr, Die Wirtschaftswissenschaften, Wiesbaden 1960.
E. Gutenberg, Einführung in die. Betriebswirtschaftslehre, Die Wirtschaftswissenschaften, Wiesbaden 1958, S. 43 ff.
Was speziell im englischen Außenhandel von Exporthändlern gefordert wird, kennzeichnet T. M. Hodges in „Selling in the Export Market“, London 1958, S. 1, mit folgenden Worten: „Usually export merchants specialize in a limited group of markets in which they are strongly represented. They know the language, customs, buying habits, purchasing power, strength of competition, and potentialities of the territories they cover, and are thus in a position to offer very valuable services to the manufacturer who is new to the export trade.” Wie sich nahezu von selbst versteht, sind diese Eigenschaften des Exporthändlers von Bedeutung für die Frage des direkten oder indirekten Exports, für die Risikofrage, für die Auslandsmarktforschung und für die Wirkungen, die von der Marktintegration auf die Außenwirtschaft ausgehen, insbesondere für den sogenannten Umlenkungseffekt (s. u.).
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Henzler, R. (1970). Charakteristik der Außenhandelsfunktionen ausübenden Betriebe. In: Betriebswirtschaftslehre des Außenhandels. Schriftenreihe für den Außenhandel. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-05195-4_1
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