Zusammenfassung
Die einzelnen Ionen eines Wasserstoff-Ionenstrahls können, wie zuerst von GERTHSEN [1] gezeigt wurde, mit einem Spitzenzähler oder Zählrohr registriert werden, wenn der Zählraum mittels einer sehr dünnen, für die Wasserstoff-Ionen durchlässigen Folie als Trennfenster gegen den Strahlraum gasdicht abgeschlossen wird. Dieses außerordentlich empfindliche Nachweisverfahren läßt sich aber nicht zur Registrierung schwererer Ionen benutzen, weil die dünnsten Folien, die sich gasdicht herstellen lassen, nur für Wasserstoff-Ionen, aber nicht für schwerere Ionen durchlässig sind. Deshalb muß man, wenn man schwerere Ionen mit dem Spitzenzähler oder Zählrohr registrieren will, auf die Anbringung eines Trennfensters ganz verzichten und die Ionen durch genügend enge Blenden unmittelbar in den Zählraum eintreten lassen [2]. Die zu verwendenden Blenden müssen dabei so eng sein, daß der Druckunterschied zwischen dem Hochvakuum des Strahlraums und der Zählrohrfüllung (ca. 50 bis 100 Torr) mit Hochvakuumpumpen aufrechterhalten werden kann, so daß der Strahlverlauf der Ionen vor dem Eintritt in den Zählraum nicht durch das aus dem Zählraum ausströmende Gas gestört wird.
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Kirchner, F., Baron, H., Kirchner, H. (1958). Zählung der einzelnen Ionen im Massenspektrometer unter Verzicht auf Trennfenster gegen das Zählgerät. In: Verwendbarkeit von Zählrohren zu massenspeltrometrischen Untersuchungen. Forschungsberichte des Wirtschafts- und Verkehrsministeriums Nordrhein-Westfalen, vol 583. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-05083-4_2
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