Zusammenfassung
Die Größe der Zugkräfte, die zwischen Beton und Gußeisen bzw. Stahl übertragen wird, soll bestimmt werden. Das Zusammenwirken von Beton zur Übertragung von Haftzugkräften setzt eine ausreichende Haftung voraus. Im Stahlbetonbau wird die Haftung zwischen Beton und Stahl durch das Schwinden des Betons, das eine Kraftwirkung auf die Stahleinlage ausübt, erklärt. Dadurch wird der Widerstand der Bewehrung gegen Herausreissen heraufgesetzt. Beim Tübbingausbau ist dieser Vorgang nicht möglich, da der Beton nicht vollständig austrocknet und deshalb nicht zum Schwinden neigt. Für die Ermittlung der Haftzugfestigkeit der Ausbaustoffe wird die Zugbelastung mechanisch aufgebracht. Es war eine Versuchseinrichtung zu schaffen, die eine gute Einleitung der Kräfte und eine gleichmäßige Spannungsverteilung über den Querschnitt bewirkt. Die Größe der Haftzugfestigkeit wird von folgenden Faktoren beeinflußt:
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Hornemann, B. (1960). Aufgabe der Untersuchungen. In: Haftzugversuche auf dem Gebiete des Schachtausbaues. Forschungsberichte des Landes Nordrhein-Westfalen, vol 783. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-04865-7_2
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