Zusammenfassung
Die Festigkeitsansprüche sind in der vorliegenden Untersuchung unter Bedingungen, die der rauhen Praxis entsprechen, nicht aber für extreme Beanspruchungen bei äußerst rücksichtsloser oder grob fehlerhafter Bedienung ermittelt worden.(Beispiele: Heftiges Anstoßen beim Zurücksetzen gegen eine Laderampe, sogenannte Rangierstöße; starkes Zwängen der Deichsel im Kupplungsmaul bei zu scharfem Einschlagen; Einreißen von Ruinen mit losem Schleppseil). Derartige, bei Fahrzuständen sozusagen mit Unfallcharakter auftretende Spitzenkräfte, die zu Gewaltbrüchen oder bleibenden Formänderungen gegebenenfalls mit Anrissen führen, lassen sich bei der Ermittlung der Festigkeitsansprüche zahlenmäßig nicht in Rechnung stellen; ihre Größe kann kaum geschätzt, sondern nur geraten werden.
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Essers, E. (1957). Haltbarkeit der Verbindungsteile. In: Deichselkräfte an Lastzügen. Forschungsberichte des Wirtschafts- und Verkehrsministeriums Nordrhein-Westfalen, vol 326. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-04762-9_4
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