Zusammenfassung
Bei allen empirischen Wissenschaften können vom Methodischen her zwei Hauptstadien unterschieden werden. In einem ersten Stadium beschränken sich die Untersuchungen auf eine reine Beschreibung des Studienobjektes, eine möglichst umfassende Beobachtung und Registrierung der Tatbestände. In einem zweiten darauf aufbauenden Stadium wird der Versuch unternommen, zwischen verschiedenen Beobachtungen kausale Beziehungszusammenhänge zu konstruieren, die es gestatten, zu gesetzmäßigen Aussagen zu gelangen. Hinsichtlich der Art dieser gesetzmäßigen Zusammenhänge sind mehrere Möglichkeiten denkbar.
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Gülicher, H. (1961). Zum Gesetzesbegriff in der Wirtschaftswissenschaft. In: Ein einfaches ökonometrisches Dezisionsmodell zur Beurteilung der quantitativen Auswirkungen einiger wirtschaftspolitischer Maßnahmen für die Bundesrepublik Deutschland. Forschungsberichte des Landes Nordrhein-Westfalen, vol 959. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-04688-2_1
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