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Das Förderungsprogramm der portugiesischen Regierung

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Der zweite Portugiesische Sechsjahresplan

Part of the book series: Forschungsberichte des Landes Nordrhein-Westfalen ((FOLANW,volume 805))

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Zusammenfassung

Anfang Januar ist dieser von langer Hand gut vorbereitete “Förderungsplan” — wie der portugiesische Begriff übersetzt und seiner Bedeutung nach lautet — angelaufen. Das Amt des Ministerpräsidenten (Presidência de Conselho) zeichnet für das Projekt des industriellen Aufbaus und für die Gesamtkonzeption des Planes allein verantwortlich56). Zahlreiche grundsätzliche Formulierungen stammen aus der Feder SALAZAR’s. Die von den Ministerien, statistischen Ämtern, den staatlichen Banken und Institutionen vorgelegten Ausarbeitungen wurden von dem Minister Doutor Marcelo CAETANO, dem seinerzeitigen Stellvertreter des Ministerpräsidenten, redigiert und in die jetzige Form des Planes gebracht. CAETANO ist Staats- und Wirtschaftsrechtler und hat zusammen mit SALAZAR 1931 bis 1933 Portugals Verfassung ausgearbeitet.

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Referenzen

  1. Der zweite Sechsjahresplan ist der Korporationskammer und Nationalversammlung am 11. April 1958 unter dem Titel: “Projecto de Plano de Fomento para 1959–1964” sowie “Estudos Gerais” (Allgemeine Studien) und in weiteren acht Bänden des “Relatorio Final Preparatorio” vorgelegt worden. Er enthält außer den detaillierten Darstellungen aller Sektoren der portugiesischen Volkswirtschaft und den Förderungs- und Finanzvorschlägen auch die gesetzlichen Grundlagen für die Intervention der öffentlichen Hand in der Wirtschaft. Siehe Abschnitt: Die gesetzlichen Grundlagen des zweiten Sechsjahresplanes, 5.74.

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  2. Siehe S.50.

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  3. Der “Estado Novo” betrachtet die Epoche des Wirtschaftsliberalismus, der angeblich Portugals Ruin in den Jahrzehnten vor der “Nationalen Revolution” von 1926 herbeigeführt hatte, als endgültig ü berwunden und spricht deshalb von der “Reconstituição”. Der “Neue Staat” ersetzt die alte Wirtschaftsordnung durch die Planwirtschaft, in der der Sechsjahresplan nur einen Abschnitt bildet (Estudos Gerais,I A) 1-Einführung.

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  4. Negativ nur im sichtbaren Teil der Handelsbilanz; die Zahlungsbilanz blieb im allgemeinen positiv (s.Tab.S.29).

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  5. Auslandsaufträge für portugiesische Werften 1958/59: 3 Küstendampfer von je 1 020 tdw für Holland — 1 Tanker von 19 500 tdw — 3 Fischdampfer von je 500 t für Dänemark — 2 Flußtanker von je 1 000 t für Shell ist ein Ergebnis der Ersten-Sechsjahresplan-Werften.

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  6. Stahlwerk, Tejobrücke, Elektrifizierung der Eisenbahn und Städtebau in Ultramar werden schon für einen III.Plano de Fomento projektiert. Vom vorbereitenden Wirtschaftsrat wurde allerdings 1956 ausdrücklich erklärt, der zweite Sechsjahresplan werde nicht “einfach eine Fortsetzung des vorangegangenen darstellen, sondern er verfolge neue Ziele, eröffne neue Wirtschaftsgebiete und wende neue Techniken an” (Estudos Gerais, 2.I. 2.St. 95) •

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  7. Mit einer Ausnahme im Jahre 1950 hat Portugal die Annahme von Marshall-Hilfe immer abgelehnt. Ebenso kam nach einer Grundlagenausarbeitung die nordamerikanische Entwicklungsaktion unter Punkt IV des TRUMAN-Programms nicht zustande, weil Portugal die dafür vorgesehene notwendige Finanzhilfe zurückwies.

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  8. Vgl. Klaus BILLERBECK, “Deutscher Beitrag für Entwicklungsländer”, Hamburg 1958, S.19: “Gegenüber allen Ratschlägen oder sogar Bedingungen seitens der Industrieländer hinsichtlich der Gefahren einer zu aktiven wirtschaftlichen Betätigung der öffentlicheh Hand ist man in deh Entwicklungsländern sehr empfindlich.”

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  9. Relatório do Banco de Portugal 1958.

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  10. Siehe S.102:Ausschreibung für den Bau einer Brücke über den Tejo bei Lissabon.

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  11. Die Regierung verweist auf die Fehlinvestitionen und häufig falschen Dispositionen der Unternehmer und Fabriken (siehe Abschn.B, I).

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  12. “Die nur schwach ausgebildete “industrielle Mentalität” in Portugal beweist schon die Tatsache, daß die Industrie nur ganz selten die reichlich vorhandenen technischen Kräfte einstellt, die eine höhere Schulbildung genossen haben. Der Mangel an hochschulgebildeten Ingenieuren in der Industrie wird noch fühlbarer, weil auch die Hand-arbeiter in ihrer allgemeinen und professionellen Vorbildung sehr viel zu wünschen übrig lassen. Und die Ausbildung der Lehrlinge erfolgt in der überwältigenden Mehrheit der Fälle lediglich durch den Kontakt mit alten, niemals richtig ausgebildeten Arbeitern.” (Relatório Bd.V-6).

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  13. Staatsverfassung Art.32: “Der Staat soll die privatwirtschaftliche Aktivität ermutigen...” Art. 33: “Der Staat soll nur dann in die Leitung eines privatwirtschaftlichen Unternehmens direkt eingreifen, wenn er an dessen Finanzierung beteiligt ist und zu dem Zweck, in größerem Maße den sozialen Nutzen zu fördern,als es sonst der Fall wäre.”

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  14. Nationalprodukt pro Kopf zu Faktorpreisen in Europa in der Zeit 1948–1951 wurde von der OEEC statistisch errechnet; in USA-Dollar: Schweiz 1 010 — Großbritannien 780 — Frankreich 740 — Deutsche Bundesrepublik 510 — Italien 310 — Griechenland 220 — Portugal 200.

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  15. Klaus BILLERBECK, “Deutscher Beitrag für Entwicklungsländer”, “Das Sozialprodukt wird erst über seinen Verkauf auf den Märkten in Volkseinkommen verwandelt.”

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  16. Projecto de Plano de Fomento 1959–1964: Metropole — Kap. I-1 – 15-dem Inhalt nach.

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  17. Projecto, S.6.

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  18. Siehe S.56.

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  19. Bezüglich der Finanzierung des kostspieligen Brückenprojektes drückt der Plan sich nicht ganz deutlich aus. Es ist dabei sowohl von Auslandskrediten in Form von Anleihen die Rede, wie von langjährigen Lieferungs- und Anschaffungskrediten des ausländischen UnternehmerKonsortiums, dem der Brückenauftrag schließlich zufällt. Die inzwischen veröffentlichte Ausschreibung des Brückenbaus versucht, die ganze Finanzierung auf ein ausländisches Konsortium abzuwälzen (s.S.103). Trotzdem erscheint das Brückenobjekt auch in der portugiesischen Gesamtinvestition.

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  20. Siehe S.55, Anm.71.

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  21. Klaus BILLERBECK in “Deutscher Beitrag für Entwicklungsländer”, S.11, ist der Ansicht, daß in den meisten wirtschaftlich rückständigen Ländern die Erhöhung des Lebensstandards auch bei Anspannung aller Kräfte auf absehbare Zeit nur “ein platonisches Ziel” sein kann. Die Erfahrungen mit dem ersten portugiesischen Entwicklungsplan bestätigen diese Feststellung, bei allen sonstigen Erfolgen.

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  22. Auch an anderen Stellen betont der zweite Sechsjahresplan, daß für Portugal nichts so notwendig und schwierig sei, wie die Änderung des bisherigen wirtschaftlichen Denkens.

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  23. Die Ergebnisse des Jahres 1958 waren bei dieser Berechnung noch nicht bekannt und wurden auf Grund der Wahrscheinlichkeitsrechnung eingesetzt.

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  24. Der im Sechsjahresplan gebrauchte Begriff: “Aktiv-Bevölkerung” (população activa) wird in den “Generellen Studien” (Estudos Gerais Abschn.38) folgendermaßen definiert: Die Aktiv-Bevölkerung mit einem Beruf repräsentiert 72 v.H. der Altersgruppe vom 12. bis 69.Lebensjahr (einschl.) und macht 38,2 v.H. der Gesamtbevölkerung Portugals aus. Eingeschlossen sind dabei die 88 000 Arbeitslosen (Zensus 1950), die sich 1958 auf 72 000 verringerten, Ziffern, die als unbeträchtlich angesehen werden (Escudos Gerais 16–1).

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  25. Es wird hier zwischen dem mittleren Koeffizienten und dem Marginaloder Grenz-Koeffizienten unterschieden. Der erste setzt den vorhandenen Kapitalstock in einer gegebenen Perio e in Beziehung zu dem in der gleichen Periode erzeugten Produkt (math). Der zweite drückt das Verhältnis des Kapitalstocks oder die Investition in einer gegebenen Periode zum Wachstum des Produktes aus: (math)

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  26. Der mittlere Koeffizient steht also im umgekehrten Verhältnis zur mittleren Produktivität des Kapitals, und der Grenz-Koeffizient Kapital/Produkt im umgekehrten Verh ltnis zur Grenz-Produktivität. Die Analyse der beiden Koeffizienten und ihre Bestimmung zeigen,daß der erste weit stabilere Werte aufweist als der zweite, der erheblichen Schwankungen unterworfen bleibt. Jedoch konnte der mittlere Koeffizient nicht errechnet werden, weil Portugal keine zuverlässige Zusammenstellung des gesamten nationalen Kapitals besitzt. Aus diesem Grunde wird ein Grenz-Koeffizient eingesetzt, dessen Errechung aus den jährlichen Schätzungen der Investitionen und der Produktion möglich war. Investition wird dabei im präzisen Sinne des Ausdrucks verstanden, d.h. angelegtes Kapital (capital fixo) und der Zuwachs des Kapitals (varioção de existências) zusammengenommen. Es wird nicht nur das Wachstum des in Installationen angelegten Kapitals mitgerechnet, sondern auch der Zuwachs in den Lagern. In Anbetracht der in den Perioden 1950–1 954 und 1954–1 958 festgestellten Stabilität des Grenzverhältnisses Kapital/Produkt konnte hier der Wert 5 als gültig für den Marginal-Koeffizienten des Kapitals im bisherigen Stand der portugiesischen Wirtschaftsentwicklung eingesetzt werden. Dieser Koeffizient entspricht einer Kapitalsproduktion von 20 v.H. (Estudos Gerais, § 49)

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  27. O desenvolvimento económico no periodeo 1959–1964, Projecto, Abschnitt 5, S.9/10.

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  28. Aus dieser Hypothese ergibt sich die von der Regierung verlangte Gesamtinvestition von 68,520 Mrd.Esc. im Mutterlande allein, wozu 9 Mrd. in den Überseeprovinzen kommen.

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  29. Projecto, S. 11.

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  30. Für die Bedingungen, unter denen Portugal in seinen afrikanischen Hoheitsgebieten Ausländern Konzessionen erteilt, ist der Vertrag charakteristisch, den die Standard Oil Co. (New Jersey) mit dem Ministerio de Ultramar in Lissabon für Portugiesisch-Guiné Mitte April 1958 abgeschlossen hat. Demnach erhält die amerikanische Tochtergesellschaft “Esso Exploration Guiné” (Port.Westafrika) gegen die im voraus zahlbare Pauschale von 72 Mill.Esc. die Schürfrechte für drei Jahre mit der Option, für eine Verlängerung um weitere zwei Jahre. “Esso Exploration Guiné” verpflichtet sich, in den ersten drei Jahren 1 18 Mill.Esc. auszugeben und weitere 136 Mill.Esc. bei der Verlängerung des Kontraktes um zwei Jahre. Die Konzession zur Ausbeutung lohnender Erdöllager wird dann auf 40 Jahre erteilt werden mit evtl. Verlängerung um 20 Jahre. Die “Esso Exploration Guiné” muß dann in eine portugiesische Gesellschaft umgewandelt werden mit einem Grundkapital von 40 Mill.Esc. 20 v.H. dieses Grundkapitals geht geschenkweise in den Besitz der Provinz Guiné über. Die Mehrheit des Aufsichtsrates und sein Präsident müssen die portugiesische Staatsangehörigkeit besitzen. Die Beschlüsse der Generalversammlung haben nur bei einer Stimmenmehrheit von 85 v.H. des vertretenen Kapitals Gültigkeit und müssen in jedem Fall die Zustimmung der Provinzialregierung haben, außer in einigen statutgemäßen Ausnahmen. Der Gewinn der Konzessions-Gesellschaft geht zu 50 v.H. an die Provinz Guiné, und zwar jeweils 12,5 v.H. des Brutto-Rohölertrages, ohne Rücksicht auf die Rentabilität der Ausbeutung; sie gelten als Konzessions-Pachtabfindung. Die weiteren 37,5 v.H. werden entweder in Rohöl zur Crack-Aufbereitung von Portugal übernommen oder als entsprechender Gewinnanteil bar ausgezahlt. Nur für den Fall, daß die Standardgruppe im übrigen Afrika oder am Persischen Golf günstigere Vertragsbedingungen erzielt, kann nachträglich eine Abänderung dieses Vertrages erwogen werden (Presse-Bulletin des Ministerio de Ultramar vom 14.4.1958).

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  31. Für den Brückenbau bietet der Sechsjahresplan drei Lösungen an:

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  32. Erste Phase: Hängebrücke (Spannbreite des Mittelteils 1000 m) mit Anschluß für Straßentransport 1,380 Mrd.Esc. Zweite Phase: Tunnel für Eisenbahnlinie 830 Mill.Esc.

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  33. Nur Tunnelbau in einer Querrinne des Tejobettes Erste Phase:Fertigstellung für Straßenverkehr 1,512 Mrd.Esc. Zweite Phase: Tunnel für Eisenbahnverkehr 830 Mill.Esc.

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  34. Hängebrücke für gemischten Verkehr: Erste Phase: Straßenbrücke 1,825 Mrd.Esc. Zweite Phase:Erweiterung der Eisenbahnbrücke 400 Mill-Esc.

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  35. Aus dem “Relatório Final Preparatório”, Band VIII, 1 30, S.218. Siehe auch Ausschreibung S. 102.

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  36. Siehe Abschnitt VI, 5.102 und 1 12.

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  37. Darstellung der wesentlichen Gesichtspunkte und Grundlagen-Gesetze (Base), wie sie im “Proposta de Lei” No 8/VII im Projecto S.273–285 formuliert sind. Ausgelassen wurden alle Rückbezüge auf frühere Gesetze und Verordnungserlasse sowie die Zusammenhänge und Entwicklungen dazu.

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  38. Dieser Passus erklärt sich aus den häufigen Einwendungen in verschiedenen Gutachten der Opposition, daß die Regierung auf fast allen Gebieten viel zu geringe Entwicklungssummen eingesetzt habe.

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  39. Als Aktivbevölkerung werden 38,2 v.H. der Gesamtbevölkerung errechnet, und zwar für das Jahr 1964 3 280 000 Volksangehörige im Mutterland allein. Siehe S.58, Anm.76.

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  40. Siehe Anmerkung 86, S.74.

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  41. Insbesondere: Flurbereinigung, Einschränkung der Weinbaugebiete und der Weizensaat wo Erosionsgefahr erwiesen ist, Belehrung und Hilfe zur Entwicklung einer Intensivkultur und moderner Bodenbewirtschaftung.

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  42. Siehe Seite 77

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  43. Ein Gutachten der Kammer der Korporationen macht auf die mehr als 8 000 Ortschaften aufmerksam, die ohne Fahrstraßenverbindung zu den Landesverkehrswegen sind und die über 15 v.H. der Gesamtbevölkerung von der Außenwelt gleichsam abgeschnitten läßt. Das Gutachten bezweifelt, ob die von der Regierung eingesetzte finanzielle Beteiligung dieser Ortschaften an den Kosten des notwendigen neuen Straßenbaus möglich ist (Gutachten der Cámera Corporativa vom 25.Sept.1958).

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  44. Erdöl-Aufbereitung, Eisen-Verhüttung, Ammoniak-Stickstoffwerke und Zellulose-Papier-Fabrikation werden als die Grundindustrien Portugals betrachtet.

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  45. Siehe Seite 78.

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  46. Der Wirtschaftsrat besteht aus: Dem Minister des Präsidialamtes (Stellvertreter des Ministerpräsidenten), dem Finanzminister, dem Marineminister, dem Minister für öffentliche Arbeiten, dem Minister für die Überseeprovinzen, dem Wirtschaftsminister und dem Verkehrsminister. Vorsitz führt der Ministerpräsident oder sein Stellvertreter. Außerdem sollen die im August 1958 neu berufenen Staatssekretäre für Handel und Landwirtschaft sowie der Korporationsminister für Fragen des Sozialversicherungsfonds hinzugezogen werden.

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  47. Die “Reorganisation” von Industrie und Landwirtschaft nimmt einen beträbhtlichen Raum im zweiten Sechsjahresplan ein,obwohl dafür keine festen Finanzbeträge eingesetzt sind. Auch Schließung und Enteignung von Betrieben fallen in das Gebiet der c“Reorganisation”. (Siehe Seite 13/14.)

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  48. Unter “Konditionierung” versteht man die Anpassung und Eingliederung, gegebenenfalls mit großer finanzieller Hilfe, in den Sechsjahresplan.

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  49. Es gehört zu den größten Skandalen, die Anlaß zu Angriffen gegen die Regierung gaben, daß die öffentlichen Bewässerungsanlagen und die Wasserversorgung von Einzelpersonen ausschließlich zu ihrer Bereicherung ausgebeutet werden konnten.

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  50. Durch Beschluß der Nationalversammlung inzwischen um 10,5 Mill.Esc. erhöht.

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  51. Eine solche Belastung der sehr armen ländlichen Gemeinden wurde in den Gutachten der Korporations-Kammer und in der Nationalversammlung als undurchführbar beanstandet. Doch wurde das Regierungsgesetz unverändert verabschiedet. Siehe Anm.91 auf S.77.

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  52. Gemeinden von mehr als 100 Familien wurde im Januar 1959 der “baldige Anschluß” an das Landes-Verkehrsstraßennetz zugesagt.Siehe Anm.91.

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  53. Die Banco de Fomento do Ultramar mit einem Grundkapital von 200 Mill. Esc., die ausschließlich der Förderung des Wirtschaftslebens in Angola und Moçambique diente, wird in der neuen Banco de Fomento Nacional aufgehen. Beide Provinzen sind mit je 20 Mill.Esc. am Grundkapital beteiligt.

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  54. Im August 1959 wurde erst der Vorstand der Bank gewählt und die Tätigkeit aufgenommen.

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  55. Der Staat ist mit 660 Mill. Esc. beteiligt, wovon 460 Mill.aus dem Kapital des Nationalen Förderungsfonds (Fundo de Fomento Nacional) übernommen wurden und weitere 200 Mill.aus der fünfprozentigen öffentlichen Staatsanleihe 1959 afrikanischen stammen.Die afrikanischen Uberseeprovinzen Angola und Moçambique sind durch die Banco de Angola und Banco Nacional Ultramarino mit je 20 Mill. beteiligt. Die restlichen 300 Mill.teilen sich folgende Lissaboner Privatbanken: Espirito Santo e Comercial; Fonsecas, Santos & Viana; Lisboa & Acores; Português do Atlantico; Borges & Irmâo; Pinto & Sotto Mayor; Jost Henriques Totta; Burnay; Banco da Agricultura e Aliança.

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  56. Bei Drucklegung waren die Verhandlungen Portugals mit Bonn noch nicht abgeschlossen, bei denen Höhe, Form und Garantien für die Beteiligung der Bundesrepublik am Kapital der Banco de Fomento Nacional festgelegt werden. Bei privaten deutschen Beteiligungen an den Projekten des Sechsjahresplans in Portugal oder in den berseegebieten fällt vor allem der “Deutschen Handelskammer in Portugal”, Lissabon, die Aufgabe der Beratung und Vermittlung zu. Diese Handelskammer, der alle führenden deutschen und portugiesischen Kaufleute und Industrievertreter angehören, die an dem Handelsaustausch interessiert sind, ist heute die wichtigste Institution der deutsch-portugiesischen Handelsbeziehungen.

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  57. Estudo Gerais: Credito externo Abschn.32, S.146 ff.

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  58. Von etwa 13 Mrd.Esc. in den portugiesischen Überseegebieten investierten Kapitals waren 10 v.H. ausländischen Ursprungs.

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  59. Diese Aufstellung weicht in der Verteilung etwas von der Regierungsplanung von 1958 ab und wurde von der Nationalversammlung 1959 angenommen. Nicht enthalten sind darin die 4 Mrd.Esc., die von den Überseeprovinzen selbst aufgebracht werden müssen, wohl aber die Leistung des Mutterlandes für die Überseegebiete von insgesamt 5 Mrd.Esc.

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  60. Portugal ist 1959 dem “Internationalen Währungsfonds” und der “Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung” beigetreten.

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  61. a. Siehe Hans SELIGO “Der Gewerbliche Mittelstand in Portugiesisch West- und Ostafrika”. Ein Beitrag zur Frage des gewerblichen Mittelstandes in der wirtschaftlichen Entwicklung in Übersee.Forschungsinstitut für Handwerkswirtschaft an der Universität Frankfurt am Main — 1959.

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  62. b. Relatório Bd.IX: Ultramar S.9 — Abs. 1.

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  63. In Vereinbarung mit der Südafrikanischen Union gehen jährlich durchschnittlich 140 000 Kontraktarbeiter aus Moçambique für neun Monate in das Rand-Minengebiet von Johannisburg und nach Rhodesien. Nach einer Aufstellung des früheren Ultramarministers Dr.MARCELLO CAETANO wechseln jährlich eine halbe Million Eingeborene vorübergehend ins Nachbargebiet über die portugiesischen Grenzen.

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  64. Hans SELIGO: “Das Luso-tropische Reich”, Christ und Welt, Nr.38, Sept.1957.

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  65. Relatório Bd.IX: Ultramar — “A situação económica”, 4. S 1

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  66. Hier scheint uns ein Wort von Klaus BILLERBECK am Platz, der in seinem “Deutscher Beitrag für Entwicklungsländer” auf S. 125 schreibt: “Zu einer gemeinsamen Entwicklungspolitik ist eine realistischere Einstellung gegenüber Fragen des internationalen Handels bei den zuständigen Bundesbehörden unerläßlich. Mit hohen Devisenüberschüssen im eigenen Hintergrund eine Politik der Konvertibilität und des Multilateralismus auf der Basis liberaler Gedanken des 19.Jahrhunderts zu vertreten — als internationale Arbeitsteilung im wesentlichen noch ein simpler Austausch von Rohstoffen gegen Industriegüter — ist zweifellos ein hehres Ziel. Wenn aber diese Vorstellungen zum Dogma erhoben werden und damit eine politische zweckmäßige Anpassung an die Realität autonomer Volkswirtschaften, die eine unabhängige Währungs-, Beschäftigungs- und Entwicklungspolitik betreiben, verhindert wird, dann ist der Weg zur Lösung der akuten Schwierigkeiten im internationalen Handel verbaut”. Dieses Bedenken kann kaum ein besseres Anwendungsgebiet finden als auf Portugal und seine Überseeprovinzen.

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  67. Relatório Bd. IX: Ultramar S. 17.

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  68. Das Mutterland Portugal ist in obigen Ziffern als “Zollausland” mit einbegriffen und nimmt etwa 26 v.H. der Außenhandelsbilanz mit den Überseeprovinzen in Anspruch.

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  69. Inzwischen hat Portugal sich unter einigen Vorbehalten bezüglich der Überseegebiete und Rohstoffe der “Wirtschaftsgemeinschaft der Sechs” angeschlossen.

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  70. Relatório, Bd.V, S. 195.

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  71. Bericht der OEEC (956): Le Problème du Personnel Scientifique et Technique en Europe Occidentale, aux Etats-Unis et au Canada.

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  72. Relatório, Bd.V,Abschnitt 27

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  73. Am 27.April 1959 wurde die Ausschreibung unter dem Titel: “Ponte Sobre o Tejo em Lisboa — Programa do Concurso,Caderno de Encargos e Elementos Técnicos” vom Ministério das Obras Pûblicas veröffentlicht, und zwar in portugiesischer, französischer, englischer und deutscher Sprache. Eventuell auftretende ÜJbersetzungs- oder Schreibfehler in der dokumentarischen Deutschübersetzung wurden in unserer Arbeit nicht berichtigt, sondern unverändert übernommen.

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  74. Wörtlich dem deutschen Text der Ausschreibung entnommen, ohne Veränderung von Rechtschreibung und Interpunktion.

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  75. Der Artikel 46 des Lastenheftes bezieht sich auf die notwendigen Gelände-Enteignungen und zeitweise zur Verfügung gestellten Bauplätze.

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  76. Die Kosten für die Dokumentation und Konstruktionszeichnungen der beiden Brückenvorschläge werden auf 80 000–100 000 DM geschätzt.

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  77. Die Konventionalstrafen in den Artikeln 36 bis 42 des Lastenheftes niedergelegt, nehmen drei Seiten ein und steigern sich bis 100 000 Esc. pro Tag (annähernd 15 000 DM) und Verlust der Garantiehinterlegung von 20 Mill.Esc. sowie der 3 v.H.hinterlegten Gesamtkosten.

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  78. Die “Golden Gate Bridge” von San Francisco (California) wurde am 21. Juni 1959 von insgesamt 70 588 Fahrzeugen in beiden Richtungen befahren (Höchstrekord). Seit der Eröffnung der Brücke am 28.Mai 1937 kreuzten bis 21. Juni 1959 200 Mill.Fahrzeuge die Golden Gate Bridge, die der Situation der künftigen Tejo-Brücke nach ähnlichste Konstruktion, die ebenfalls durch Brückenzoll (1/4 Dollar) finanziert wird.

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  79. Die noch im Gange befindlichen Arbeiten einer Baukonzessionsgesellschaft beim Hafen von Porto, Leixoes, zeigen, welche Schwierigkeiten allein dieser eine Satz des Artikels 17 einschließt. Gewisses Baumaterial, das aus dem Auslande bezogen werden mußte und sogar von der Regierang genehmigt war, wurde von der Aufsichtsbehörde lange Zeit nicht bewilligt, wodurch andere Arbeiten verfielen und unbrauchbar wurden, so daß der Konzessionär sie abbrechen und neu errichten lassen mußte, zumal eine andere Kontrolle sie als inzwischen “die Sicherheit gefährdend” verurteilt hatte.

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  80. Dies sind nur einige der zahlreichen Verpflichtungen, die nach allen Erfahrungen eine unendliche Quelle von Verzögerungen sein können und für die der Konzessionär haftbar gemacht wird, obwohl sie außerhalb seiner Kompetenz liegen.

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Seligo, H. (1959). Das Förderungsprogramm der portugiesischen Regierung. In: Der zweite Portugiesische Sechsjahresplan. Forschungsberichte des Landes Nordrhein-Westfalen, vol 805. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-04585-4_3

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