Zusammenfassung
Die Feststellung der Höhe der Steuerschuld kann bald das Fazit eines klaren und einfachen Tatbestandes, bald das Ergebnis einer umfangreichen Beweiswürdigung, bald ein Fall eindeutiger Gesetzesanwendung, bald eine komplizierte juristische oder betriebswissenschaftliche Entscheidung, bald auch eine mehr oder weniger von billigem Ermessen getragene Entscheidung sein.
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Literatur
Vgl. Heuer in DStZ.1950 S. 274
Vgl. zur Ermittlung und Beweskraft der Richtsätze Schwamb in DStZtg. 1950 S. 102 und Aufermann: Steuerliche Buchführung S. 65.
Vgl. Aufermann: Steuerliche Buchführung S. 50, Senft in DStZtg. 1937 S. 38 und Graatz in DStZtg. 1950 S. 68.
Vgl. Baier: Gewerbliche Buchführung S. 37, der ein „Herangehen an die obere Wahrscheinlichkeitsgrenze” befürwortet, dabei jedoch eine „Strafschätzung” ablehnt. Für de unbedenkliche Verwendung dieses Ausdrucks „Strafschätzung” und auch sachlich für einen hohen „Gefährdungszuschlag” spricht sich umgekehrt Schmidt in DStZtg. 1937 S. 69 aus.
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© 1950 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler, Wiesbaden
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Lucas, H. (1950). Die Festsetzung der Steuern. In: Steuerermittlung und Steuerveranlagung. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-04514-4_5
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-04514-4_5
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Online ISBN: 978-3-663-04514-4
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