Zusammenfassung
Inwieweit die untersuchten Kostenarten des Außenhandelsgeschäftes als besondere Größen in der Kalkulation des Exporteurs oder des Importeurs ihre Verrechnung finden, bestimmt sich nach der im einzelnen Kaufvertrag oder in dem Kaufvertrag zugrunde gelegten Kontrakten vorgesehenen Regelung der Kostentragung. Grundsätzlich kann eine Kostenart, die gemäß dieser Regelung vom Exporteur zu tragen ist, nur in seiner Kalkulation Gegenstand einer gesonderten Verrechnung sein, während sie für den Importeur im Warenpreis als Ausgangswert seiner Kalkulation mit enthalten ist. Im umgekehrten Falle wird die entsprechende Kostengröße in der Kalkulation des Exporteurs gegenstandslos und erscheint als gesonderte Größe in jener des Importeurs.
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© 1955 Springer Fachmedien Wiesbaden
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Vormbaum, H. (1955). Die Regelung der Kostentragung (Lieferklauseln) im Außenhandel. In: Außenhandelskalkulation. Schriftenreihe für den Außenhandel. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-04303-4_9
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-04303-4_9
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-03114-7
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