Zusammenfassung
Menschliche Arbeit als Vorgang betrachtet ist der Einsatz der geistigen, körperlichen und seelischen Kräfte des Menschen für die Erfüllung der Betriebszwecke1).1 Der Erfüllung der Betriebszwecke können auch begrenzte Teilarbeiten dienen, die dem Einzelnen aufgegeben werden. Als Arbeitsleistung gilt das Arbeitsergebnis nach Art und Menge in der Zeiteinheit, sei es je Arbeitstag, je Schicht, je Stunde oder je Woche, je Monat oder je Jahr. Sie ergibt sich aus folgenden Einflußgrößen:
-
1.
aus dem technologischen Verfahren und der Anwendung der dazu erforderlichen technischen Betriebsmittel;
-
2.
aus der angewandten Arbeitsmethode, d. h. der Art und Weise, in der der arbeitende Mensch seine Arbeit im Rahmen des gegebenen technologischen Verfahrens ausführt;
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3.
aus der Wirksamkeit der menschlichen Arbeit, d. h. dem Grad der Beherrschung der angewandten Arbeitsmethode, also dem Können des Arbeiters, das sich im begrenzten Ausmaß auch in einer individuell geprägten Arbeitsweise äußern kann;
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4.
aus dem Arbeitstempo, mit dem der Arbeiter seine Arbeit ausführt, oder dem Grad des Einsatzes seiner Arbeitskraft;
-
5.
aus dem Grad der Nutzung der täglichen Arbeitszeit, d. h. der Ausschaltung aller vermeidbaren Unterbrechungen seines Tätigseins;
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6.
aus dem Widerstand, den der zu bearbeitende Gegenstand oder Werkstoff der technischen oder der menschlichen Arbeit entgegensetzt (Materialwiderstand)2).
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Literatur
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Zentralblatt für Arbeitswissenschaft.
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Böhrs, H. (1959). Grundlagen der menschlichen Arbeitsleistung. In: Leistungslohn. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-04262-4_1
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