Zusammenfassung
Die erste Voraussetzung für die Vergabe von Kredit ist das Vorhandensein flüssiger Mittel; verfügt eine Bank nicht über die nötigen flüssigen Mittel, so können keine Kredite gegeben werden. Es kann nun aber wohl kaum gesagt werden, daß der Bestand an flüssigen Mitteln einer Bank in bestimmter Höhe einen direkten Einfluß auf den Kredit hat, den sie einem bestimmten Kunden einräumt. Der Einfluß, den die flüssigen Mittel in dieser Hinsicht ausüben, ist mehr indirekt, er wirkt sich über die allgemeine Bankpolitik, die im Gesamtzusammenhang von Mittelherkunft und Mittelverwendung einer Bank gesehen werden muß, aus. Es ist daher wahrscheinlicher, daß eine relative Knappheit oder Fülle an flüssigen Mitteln zu einer Veränderung der Anlage- und Kreditpolitik der Bank führt und im Kreditgeschäft selbst eine Versteifung oder Lockerung der Maßstäbe, die an die Kundenauswahl gestellt werden, zur Folge hat, als daß sie sich in Beziehung auf einen ganz bestimmten Einzelfall direkt auswirkt. Die Möglichkeiten einer Kompensation zwischen den einzelnen Aktivgeschäften sind zu vielseitig und auch das Passivgeschäft kann von der Bank wenn auch in geringerem Maße — beeinflußt werden. Außerdem werden zu einem wesentlichen Teil durch die Kreditgewährung die flüssigen Mittel der Bank nicht in Anspruch genommen, sofern nämlich der Kredit in Form von Giralgeld gewährt wird.
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Referenzen
K. Mellerowicz, Liquidität, in Die Bank a. a. O. S. 609 und S. 616.
R. Stucken, Geld und Kredit, Tübingen 1948, S. 178.
O. Fischer, Die Analyse der Aktienbankbilanzen, Diss. Frankfurt 1954, S. 156.
Siehe hierzu auch R. I. Robinson, The Management of Bank Funds, McGraw-Hill, New York 1951, pp. 23 ff.
Siehe hierzu R. G. Rodkey, Sound Policies for Bank Management, New York 1944.
R. I. Robinson a. a. O. p. 102.
So schreiben Herold, Hilgermann, Bernicken, a. a. O. S. 128: „Es werden sich häufig bei den Bankleitern, die darüber (über die Kreditgewährung) zu entscheiden haben, Meinungsverschiedenheiten ergeben je nach ihrer persönlichen Veranlagung, nach ihren Erfahrungen, nach ihrer besonderen Kenntnis der Person des Kreditsuchers oder seines Berufszweiges, nach der ganzen Struktur des Platzes, der wirtschaftlichen Konjunktur und der Auffassung über ihre weitere Gestaltung. Oft sind ausschlaggebend die jüngste Vergangenheit, die zuletzt erzielten Erfolge oder erlittenen Mißerfolge, die naturgemäß leicht eine gewisse Übervorsicht oder Nervosität mit sich bringen. Es spricht jedenfalls so vielerlei mit, daß Meinungsverschiedenheiten durchaus verständlich sind ...“ Nach Ansicht von Herold, Hilgermann, Bernicken ist es daher unmöglich, bestimmte Richtlinien aufzustellen. Dieser Ansicht ist aber nicht zuzustimmen. Die Subjektivität, die unvermeidlich der Beurteilung eines Kreditantrages anhaftet, macht die Aufstellung von Leitsätzen für das Kreditgeschäft zwar schwierig, aber um so notwendiger. Eine große Organisation wie eine Bank kann sich nicht von den Stimmungen und „Nervositäten“ ihrer Mitarbeiter abhängig machen; sie muß schon im Interesse ihrer Geschäftsreputation eine klare Linie im Kreditgeschäft verfolgen.
Im einzelnen siehe Geschäftsbericht der Bank Deutscher Länder 1956 S. 116 ff.
S. 20.
A. Smith, An Inquiry into the Nature and Causes of the Wealth of Nations, 11. ed., Hartford 1811, Bd. 1, pp. 214, 216.
R. B. Westerfield, Liquidity, Encyclopedia of the Social Sciences, IX, New York, Macmillan Comp. 1933 p. 493 f.
C. R. Davis, a. a. O. S. 208 ff.
R. I. Robinson geht a. a. O. p 96 f. so weit, die Kunden einer Bank im einzelnen nach folgenden Merkmalen zu charakterisieren: Unternehmen unterdurchschnittlicher Rentabilität, Unternehmen, die wiederholt Bankkredit in Anspruch nehmen, relativ kleine Unternehmen, junge Unternehmen, wachsende Unternehmen. Diese generelle Kennzeichnung kann wohl kaum als zutreffend angesehen werden; es gibt zu viele Ausnahmen. Siewurde hier nur beispielhaft angeführt, um zu zeigen, in welcher Richtung eine Beschränkung des Kundenkreises einer Bank zu suchen ist.
K. Mellerowicz und H. Jonas a. a. O. S. 13.
S. 188 ff.
Kasse, Bank, Warenforderungen weniger als ein Jahr alt.
„Es entspricht den Gepflogenheiten des Kreditverkehrs, daß die von einem Kreditinstitut gewährten Kredite in irgendeiner Form gesichert werden.“ Trost/ Schütz, a. a. O. S. 23.
„Bei gedeckten Krediten ist für deren Umfang die Art und der Wert des Unterpfandes in erster Linie maßgebend.“ Herold, Hilgermann, Bernicken, a. a. O. S. 128.
Siehe im einzelnen K. Mellerowicz und H. Jonas a. a. O. S. 247 ff. und die dort angegebene Literatur.
Vgl. a. Herold, Hilgermann, Bernicken, a. a. O. S. 129: „Dieser Zustand des passiven Widerstandes, den sich ein Kreditnehmer schließlich leisten kann, ist für die Bank außerordentlich unerquicklich, und es muß bei der Bemessung auch eines gesicherten Kredits von vornherein darauf geachtet werden, daß diese unerfreuliche Sachlage sich nicht ergeben kann.“
So schreibt H. Scholz, a. a. O. S. 342: „Der Konkurs setzt der natürlichen Entwicklung, die auf eine Lösung des Sicherungsverhältnisses durch Befriedigung der Gläubiger unter tunlicher Schonung der Sicherheit drängt, ein jähes Ende und stellt damit die Sicherheit vor ihre entscheidende Bewahrungsprobe .. . Der Konkursverwalter (ist) im Interesse der Gesamtheit der Konkursgläubiger berechtigt und verpflichtet, die Unwirksamkeit der Sicherheit geltend zu machen, wo immer die Verhältnisse dies rechtfertigen ... Nicht auszuschließen sind .. . -die Wirkungen, welche die Konkurseröffnung auf Inhalt und Tauglichkeit der Sicherheit äußert.“
Vgl. hierzu im einzelnen H. Scholz, a. a. O. S. 226
Insbesondere ist auf die Bedeutung der persönlichen Kreditwürdigkeit des Kreditschuldners auch in dieser Hinsicht hinzuweisen: „Mancher Übereigner, der gewissenhaft die übernommenen Verpflichtungen erfüllt hat, solange es ihm gut ging, läßt schließlich in seiner Sorgfalt nach, wenn er mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen hat, und mancher, dem man ursprünglich Vertrauen entgegengebracht hat, zeigt sich, wenn seine Existenz bedroht ist, nicht charakterfest genug und greift das Sicherungsübereignungslager weiter, als er darf, an ...“ Herold, Hilgermann, Bernicken, a. a. O. S. 349.
Verwiesen sei auch auf C. R. Davis a. a. O. S. 222, R. I. Robinson a. a. O. S. 199 ff., B. Howard und M. Upton, Introduction to Business Finance, New York, McGraw-Hill, 1953, S. 373 ff., die alle eine mehr oder weniger vollständige Aufzählung geben.
Siehe Fußnote 1 Seite 146.
Für Gewinnsteuern.
Hypothekarisch gesichert.
Dem Versuch von R. I. Robinson, a. a. O. S. 149 f., eine Katalogisierung und wertung der Kreditverwendungsarten vorzunehmen, kann daher nicht zugestimmt werden. Diese Form der Darstellung beruht auf zu vielen unausgesprochenen Annahmen, auf die es im Kreditgeschäft gerade ankommt. Eine Expansion braucht nicht unbedingt eine langfristige Finanzierung zu erfordern, das kommt auf Umfang, Geschwindigkeit der Expansion und darauf an, ob eine Umschuldung möglich ist. Auch Verluste können kurzfristig finanziert werden; Verluste können vorübergehend oder dauernd sein, groß oder klein, aus dem normalen Geschäftsbetrieb oder aus außerordentlichen Umständen resultieren, die Liquidität der Unternehmung stark, schwach oder gar nicht berühren. Mit allgemeinen Formulierungen wird hier wenig gewonnen. Gleicherweise ist die Finanzierung von Gewinnausschüttungen mit kurzfristigem Kredit vielseitig zu beurteilen. Auch wenn die Unternehmung mehr als den erzielten Gewinn ausschütten sollte, kann die Kreditgewährung hierfür nicht ohne weiteres abgelehnt werden; eine andere Frage ist, wie sich ein derartiges Verhalten des Kreditnehmers auf die Beurteilung seiner Kreditwürdigkeit auswirkt. Auch die kurzfristige Finanzierung fixen Kapitals ist durchaus möglich. Kapitalbedarf und Rückzahlungsmöglichkeit sind zwei verschiedene Dinge. Es kommt stets auf die Gesamtlage der Unternehmung an.
Das Darlehn ist in 10 Jahren fällig.
Enthält einen Kredit eines Lieferanten im Betrage von DM 10 000,— (1953), der in zwei Jahren fällig wird, 1954 zusätzlich DM 3000,— gestundete Pacht. 14*
Warenverbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten.
Unter Annahme der Einhaltung eines durchschnittlichen Zahlungszieles von 30 Tagen; hier besteht noch eine gewisse Kreditreserve; andererseits sind die Warenforderungen sehr niedrig geschätzt.
A. St. Dewing, The Financial Policy of Corporations, Ronald Press, New York, 5. ed. 1953 V. II p. 1218 ff.
H. G. Guthmann und H. E. Dougall, a. a. O. p. 629.
C. A. Dauten, Business Finance, Prentice Hall, New York, 1948 p. 465 ff.
Vgl. u. a. H. Howard und M. Upton a. a. O. p. 530 ft.
Chr. W. Gerstenberg, Financial Organization and Management of Business, Prentice Hall, New York 1951 p. 552 ff.
A. St. Dewing a. a. O. p. 1216, vgl. auch p. 1217.
K. F. Hagenmüller unterscheidet a. a. O. S. 521 ff. drei verschiedene Fälle von Verletzungen der Kreditbedingungen: 1. unzureichende Krediteinweisung, 2. bei ausreichender Krediteinweisung falsche Disposition und schlechte Organisation des Kunden, 3. Kontouberziehungen ohne Kreditzusage, die wieder in falscher Disposition oder schlechter finanzieller Organisation des Kunden ihre Ursache haben können. In allen diesen Fällen hängt es ganz von der besonderen Lage ab, in der sich der Kunde befindet, ob und wieweit sich die Bank zu einem Entgegenkommen bereit erklärt.
Abschreibungen in 1000 DM: 1952, 38; 1953, 52; 1954, 73.
In 1000 DM, ohne Beteiligungen.
Abschreibungen in 1000 DM; 1952, 32; 1953, 37; 1954, 53.
In 1000 DM.
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Jonas, H.H. (1960). Grenzen des Angebots. In: Grenzen der Kreditfinanzierung. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-04254-9_8
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