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Entwicklung und Verbreitung

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Genossenschaftswesen
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Zusammenfassung

Auf diejenigen, die sich mit der Geschichte des modernen Genossenschaftswesens befaßt haben, hat eine Frage stets einen besonders starken Reiz ausgeübt, die Frage nämlich, ob in den Blutsgenossenschaften, den Dorf- und Markgenossenschaften, den Bruderschaften, Gilden, Zünften oder Innungen die Ahnen der modernen Genossenschaften zu erblicken sind. Ist zum Beispiel der Stiftungsfonds, den Friedrich Wilhelm Raiffeisen für seine Sparund Darlehenskassenvereine eingeführt hat, eine der modernen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung entsprechende Einrichtung nach dem Vorbild der Allmende, an der weder ein Sondereigentum besteht noch eine Sondernutzung stattfindet? Glaß kommt in seiner „Genossenschaftskunde“ zu der Feststellung (Seite 14) : „Wichtig und immer wieder hervorzuheben ist, daß wir in all diesen älteren und neueren deutsch-rechtlichen körperschaftlichen oder gesellschaftlichen Vereinigungen das genossenschaftliche Prinzip verkörpert finden mit dem Ziel des freiwilligen Zusammenschlusses zu einer dauernden, die Persönlichkeit der Mitglieder ganz oder teilweise absorbierenden Gemeinschaft. In der Einheit des Gemeinwesens geht die Vielheit seiner Mitglieder auf.“

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Referenzen

  1. Nach den neuesten Forschungen von J. Schwerz (Der Kampf um billiges und gutes Brot in den 30er und 40er Jahren des 19. Jahrhunderts, Basel 1944) soll das Rückvergütungsprinzip erstmals 1837 in Genf in den Statuten für eine Boulangerie Mutuelle aufgestellt worden sein. Da aber diese Boulangerie Mutuelle nie verwirklicht werden konnte, erfuhr auch dieser Grundsatz in der Schweiz noch keine weitere Verbreitung. (Internationale Genossenschaftliche Rundschau. Dezember 1950. S. 374.)

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  2. Johannes Loest, Die deutsche Genossenschaftskasse, Neuwied, 1952, Seite 17, schreibt: „Als derartige Großaktionen möchte ich erwähnen: Die Rationalisierung des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens, die in den Jahren 1928 bis 1932 durchgeführt wurde. Bei dieser Rationalisierung wurden die bis dahin unrationell zersplitterten, nach politischen, weltanschaulichen und konfessionellen Richtungen aufgegliederten, ländlichen Genossenschaftsorganisationen neu gestaltet “….

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  3. Nach einer Übersicht des Deutschen Genossenschaftsverbandes.

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  4. Aus „Der Verbraucher“. Konsumgenossenschaftliche Rundschau. 5. Jg. Nr. 38 vom 22. September 1951.

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  5. Hasselmann, Erwin, Die internationale Genossenschaftsbewegung 1947–1949. Hamburg 1950. Seite 18. — In neuerer Zeit hat Dr. Gisela Augustin im Europa-Archiv vom 20. April 1951, Seite 3909–3910, den Versuch einer internationalen genossenschaftlichen Überschau in der Darstellung „Genossenschaftliche Selbsthilfe im Europa der Nachkriegszeit“ unternommen. Darin sind zum Vergleich auch einige Angaben über das Genossenschaftswesen in Amerika enthalten. Abgesehen davon, daß diese Arbeit die hier gekennzeichneten Mängel einer internationalen Genossenschaftsstatistik bestätigt, fehlten offensichtlich bei der Abfassung die Voraussetzungen, die für eine einigermaßen dem Thema gerecht werdende Darstellung hätten gegeben sein müssen.

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  6. Nach diesen neuen Richtlinien wurden Ende 1950 die Aufnahmegesuche des Verbandes Deutscher Konsumgenossenschaften in Berlin und der sechs regionalen konsumgenossenschaftlichen Landesverbände geprüft und, weil es sich bei diesen ostzonalen Organisationen nicht um echte Genossenschaften handle, abgelehnt. Ebenso erging es einem Aufnahmeantrag des Zentralverbandes albanischer Konsumgenossenschaften, nach dessen Satzungen die Konsumgenossenschaften „Hilfsorganisationen des staatswirtschaftlichen Sektors“ sind. Die größte Überraschung bedeutete aber der Beschluß, die polnischen Genossenschaften (mit etwa 5 Millionen Mitgliedern) deshalb aus dem IGB auszuschließen, weil das polnische Genossenschaftswesen in die staatliche Planwirtschaft eingebaut und unter die Kontrolle des Staates gestellt worden sei. Der neue Verband sei eine Verwaltungsbehörde, die direkt dem Rat der Kabinettsmitglieder unterstellt sei. Der Beschluß, den an die Stelle der verschiedenen Genossenschaftsverbände getretenen „Zentralverband des genossenschaftlichen Systems“ das Recht auf Mitgliedschaft im IGB abzusprechen, wurde gegen die Stimmen der sowjetischen und der tschechoslowakischen Genossenschaftsbewegungen sowie der italienischen Lega Nazionale della Cooperative gefaßt.

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  7. Zur Veranschaulichung der Unterschiede von Genossenschaften in verschiedenen Wirtschaftssystemen diene eine Stelle aus der Schrift von Aizsi1niek s, Das Genossenschaftswesen in der Sowjetunion (Neuwied 1950) : „Das sowjetische Genossenschaftswesen wird von Aljutin wie folgt beschrieben: ,Nur in der UdSSR wurde schon seit den ersten Jahren der Sowjetherrschaft die Konsumgenossenschaftsbewegung als Hebel, als Treibriemen des sowjetischen Staates zur Umgestaltung der sowjetischen Wirtschaft benutzt. Um sie für diese Aufgabe tauglich zu machen, war ein grundlegender Neuaufbau sowohl hinsichtlich der Art und Weise wie des Inhaltes der konsumgenossenschaftlichen Arbeit, wie sie in den Tiefen des Kapitalismus entstanden und fortentwickelt worden war, erforderlich! — So sehen wir, daß nach sowjetischer wissenschaftlicher Erkenntnis die westliche Konsumgenossenschaft von ganz anderer Natur und minderwertiger als die russische ist. Beide Genossenschaftstypen haben nichts miteinander gemeinsam als nur den Namen Genossenschaft.“

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  8. Prof. Dr. Albrecht, Soziale Frage und Genossenschaftswesen. Vortrag gehalten auf dem 82. Verbandstag des Hessen-ittelrheinischen Genossenschaftsverbandes (SchulzeDelitzsch) e. V. am 23. und 24. Juni 1951 in Baden Soden / Taunus.

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© 1952 Dr. Th. Gabler, Wiesbaden

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Henzler, R. (1952). Entwicklung und Verbreitung. In: Genossenschaftswesen. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-04253-2_1

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-04253-2_1

  • Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden

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