Zusammenfassung
In den Empfehlungen der Kultusminister zur Saarbrückener Rahmenvereinbarung, die die Aufgabe der Oberstufe betreffen, heißt es:
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1.
Die Oberstufe gibt die allgemeine Grundbildung für wissenchaftliche Studien.
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Damit werden auch die Voraussetzungen für die Ausbildung in anderen Berufen mit erhöhten geistigen Anforderungen geschaffen.
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2.
Der Unterricht des Gymnasiums ist zwar auf allen Stufen von dieser Aufgabe bestimmt, aber die Oberstufe ist ihr in besonderem Maße zugeordnet.
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3.
Der Schüler der Oberstufe soll Ursprünge und grundlegende Inhalte unserer Welt erkennen, damit er sich für ihre verpflichtenden Forderungen in Freiheit und Verantwortung entscheiden kann. Er soll propädeutisch in wissenschaftliche Arbeitsweisen eingeführt werden und lernen, mit Gegenständen und Problemen der Erfahrung, des Erkennens und Wertens seinem Alter entsprechend selbständig und sachgerecht umzugehen.
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4.
Der Schüler der Oberstufe bedarf der rechten Arbeitsgesinnung. Es ist die Aufgabe aller Lehrer, den Schülern den Sinn ihrer Arbeit zu verdeutlichen und sie zu werkgerechtem Tun anzuleiten.
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Hunger, E. (1966). Physik und wissenschaftliche Grundbildung. In: Bildungsaufgaben des physikalischen Unterrichts. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-04251-8_2
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