Zusammenfassung
Da die Wirklichkeit einen fortlaufenden Wechsel zu- und abnehmender wirtschaftlicher Aktivität vor allem im Investitionsgüterbereich aufweist, müssen die benützten Modelle entsprechend modifiziert werden.
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Literatur
Vgl. Monatsbericht der Bank Deutscher Länder, Dez. 1955, S. 24; Geschäftsbericht der Bank Deutscher Lander für das Jahr 1955, S. 8; Monatsbericht der Bank Deutscher Länder, Jan. 1956, S. 26/27; Monatsbericht der Bank Deutscher Länder, Mai 1956, S. 7; Monatsbericht der Deutschen Bundesbank, Okt. 1960, S. 33; Geschäftsbericht der Deutschen Bundesbank für das Jahr 1960, S. 16.
Brown: Weaknesses of Accelerated Depreciation ..., a.a.O., S. 501.
Ein Abschreibungssatz von 25 v.H. für n = 8 entspricht bei Doppelratenabschreibung einem Abschreibungssatz von 20 v.H. für. n 10. Durch die Verwendung der Doppelratenabschreibung soll eine bessere Vergleichbarkeit der einzelnen Ergebnisse ermöglicht werden.
Vgl. S. 115.
Dieser Wert errechnet sich aus 22,8 (vgl. letzte Spalte der Tabelle 29b), dividiert durch 11, um den Wert auf ein einzelnes Anlagegut zu beziehen, und multipliziert mit 5, um die Schwankungen der Abschreibungen in v.H. der Schwankungen der Bruttoinvestitionen auszudrücken.
Vgl. zu diesem Zweck Tabelle 31a letzte Spalte mit Tabelle 25a Spalte 5. Setzt man die absoluten Werte der Spalte 5 von±2,2 in v.H. der Abweidiungen der Investitionen von ihrem Trendwert, wie es in der letzten Spalte der Tabelle 31a geschehen ist, so erhält man einen Wert von 11 v.H. Der unterschiedlichen Schwankungsbreite der Investitionen kommt hierbei keine Bedeutung zu, wie schon oben festgestellt wurde.
In den Zahlenbeispielen wurde aus Gründen der Vereinfachung davon ausgegangen, daß von allen innerhalb einer Periode durchgeführten Investitionen der volle Jahresbetrag abgeschrieben werden darf. In der Bundesrepublik gilt hingegen die steuerrechtliche Regelung, daß für die in der ersten Jahreshälfte durchgeführten Investitionen der volle Abschreibungssatz des Jahres, für die restlichen nur der halbe Abschreibungsbetrag des Jahres angesetzt werden darf. Unter Berücksichtigung dieser Tatsache erhöht sich die in den Zahlenbeispielen berechnete Verzögerung der Abschreibungen gegenüber den Investitionen noch weiter.
Der Koreaboom setzte zu Beginn der zweiten Jahreshälfte 1950 ein und reichte nach vorübergehender Abschwächung im ersten Halbjahr 1951 bis in das Frühjahr 1952 hinein. Die zweite Boomperiode erstreckte sich von Mitte 1954 bis Mitte 1956. Eine neue Expansion begann schließlich zu Anfang des Jahres 1959 und wies nach dem Höhepunkt im Jahre 1960 auch noch 1961 vergleichsweise hohe Ausrüstungsinvestitionen auf (vgl. Tab. 30 auf S. 121).
Monatsbericht der Bank Deutscher Länder, Mai 1956, S. 7.
Brown: Weaknesses of Accelerated Depreciation ..., a.a.O., S. 501/502.
So richten sich in der Bundesrepublik die Vorauszahlungen der veranlagten Einkommensteuer für das Jahr 1962 nach dem Steuersoll für das Jahr 1960. Diese Vorauszahlungen wurden im Bundeshaushaltsplan 1962 mit 9,5 Mrd. angesetzt, während die Abschlußßzahlungen aus der laufenden Veranlagung mit 3,2 Mrd. geschätzt wurden. (Quelle: Bundesministerium der Finanzen: Finanzbericht 1962, Bonn 1962, S. 48/49.
Vgl. Geschäftsbericht der Bank Deutscher Länder 1952, S. 12; Bundesministerium der Finanzen: Finanzbericht 1961, a.a.O., S. 88. Siehe auch: Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen: Aufgaben und Möglichkeiten der Finanzpolitik angesichts der Gefahren einer konjunkturellen Überhitzun.g, in: Finanzberîcht 1961, a.a.O., S. 167; Kullmer, Lore: Zeitwahl und administrativer Vollzug als Probleme einer konjunkturorientierten Finanzpolitik, FA, NF, Bd. 20 (1959/1960), S. 388. 13 § 7a (Bewertungsfreiheit für Wirtschaftsgüter des beweglichen Anlagevermögens) und § 7e (Bewertungsfreiheit für Fabrikgebäude, Lagerhäuser und landwirtschaftliche Betriebsgebäude) galten nicht mehr für Anschaffungen nach dem 30. Juni 1951 mit Ausnahme von Flüchtlingen, Vertriebenen und politisch Verfolgten. Für diese Personengruppen galt § 7a weiterhin bis Ende 1958 und § 7e von 1953 bis voraussichtlich Ende 1964.
Von besonderem Gewicht waren die Sonderabschreibungen auf Grund des § 36 IHG, die vom Kohlenbergbau, der eisenschaffenden Industrie und der Energiewirtschaft für Anlagen in Anspruch genommen werden konnten, die bis 31. 12. 1954 angeschafft oder hergestellt worden waren.
Vgl.Geschäftsbericht der Bank Deutscher Lander fir (lac Tahr 19;4 1(
Die Bank Deutscher Länder zählte zu den wichtigsten Impulsen des Konjunkturaufschwungs des Jahres 1955 »die eigenartige Koppelung von nach wie vor hohen Steuersätzen mit relativ weitgehenden steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten«. (Geschäftsbericht der Bank Deutscher Länder für das Jahr 1955, S. 8.)
Vgl. Geschäftsbericht der Deutschen Bundesbank für das *Jahr 1960, S. 16.
Da die ab 1961 gültige Reduzierung der degressiven Abschreibungssätze schon unter rein konjunkturpolitischen Gesichtspunkten erfolgte, soll diese Maßnahme in dem nächstfolgenden Abschnitt erörtert werden.
GesChäftsbericht der Bank Deutscher Länder für das Jahr 1955, S. 7.
Geschäftsbericht der Deutschen Bundesbank für das Jahr 1960, S. 16 ff. Es heißt dort auf Seite 16: »Von großer Bedeutung für die Expansion der Investitionstätigkeit war ferner, daß die Fremdfinanzierung keinen wesentlichen Hemmungen unterworfen war.«
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Weichsel, L. (1964). Konjunkturelle Wirkungen der beschleunigten Abschreibung. In: Beschleunigte Abschreibung Wachstum und Konjunktur. Wirtschafts- und Finanzwissenschaftliche Forschungen, vol 2. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-04213-6_5
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