Skip to main content

Die degressive Abschreibung in der Bundesrepublik Versuch einer Quantifizierung

  • Chapter
  • 14 Accesses

Part of the book series: Wirtschafts- und Finanzwissenschaftliche Forschungen ((WFF,volume 2))

Zusammenfassung

Will man für ein land ex post die Wirkung beschleunigter Abschreibungsmethoden feststellen, so tauchen ähnliche Schwierigkeiten auf jene, die sich bisher aus der Beachtung der »ceteris-paribus«-Klausel ergaben. In den vorangegangenen Abschnitten wurde bei einem gegebenen Investitionsstrom die Wirkung der beschleunigten Abschreibung auf Investitionsmöglichkeiten und Investitionsneigung untersucht und die mögliche Veränderung des Investitionsvolumes geschätzt. Es blieb dabei die Tatsache unberücksichtigt, daß die zusätzlichen Investitionen den angenommenen Investitionsstrom verändern und daß sie ebenfalls den Unternehmen höhere Abschreibungen gestatten.

This is a preview of subscription content, log in via an institution.

Buying options

Chapter
USD   29.95
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
eBook
USD   44.99
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
Softcover Book
USD   59.99
Price excludes VAT (USA)
  • Compact, lightweight edition
  • Dispatched in 3 to 5 business days
  • Free shipping worldwide - see info

Tax calculation will be finalised at checkout

Purchases are for personal use only

Learn about institutional subscriptions

Preview

Unable to display preview. Download preview PDF.

Unable to display preview. Download preview PDF.

Literatur

  1. Vgl. hierzu Eßer, der ebenfalls darauf hinweist, daß ein Wechsel der Abschreibungsmethode »in gröerem Umfang um 1952 zu verzeichnen war«. Eβer J. : Funktionen und Auswirkungen der verschiedenen Abschreibungsmethoden im Blickpunkt der praktischen Betriebswirtschaft, Institut »Finanzen und Steuern«, Heft 47 (Ergänzungsband), Bonn 1961, S. 33.)

    Google Scholar 

  2. In den Einkommensteuer-Richtlinien von 1958 (Abschnitt 43, Absatz 2, Satz 1) gibt der Steuergesetzgeber folgende Begriffsbestimmung für die Wirtschaftsgüter des beweglichen Anlagevermögens: »Zu den beweglichen Anlagegütern gehören insbesondere Maschinen, maschinelle Anlagen und sonstige Betriebsvorrichtungen, auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind, sowie Werkzeuge und Einrichtungsgegenstinde«. Im Zusammenhang mit den volkswirtschaftlichen Investitions- und Vermögensrechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung gibt Baumgart folgende Definition der gesamtwirtschaftlichen Bruttoausrüstungsinvestitionen: »Zu den Ausrüstungsinvestitionen zählen demzufolge nur solche Fertiggüter, die als Produktionsmittel wie Maschinenanlagen, Betriebsausstattung (ohne Gebäude) und Werkzeugausrüstungen in den Erzeugungsprozeß eingehen und mit einer Mindestlebensdauer ausgestattet sind, die länger als die untersuchte Erzeugungsperiode, also in der Regel läinger als 1 Jahr ist« (Baumgart, Egon: Die volkswirtschaftlichen Ausrüstungsinvestitionen, in: Vierteljahreshefte zur Wirtschaftsforschung. Jg. 1960, 4. Heft, S. 360).

    Google Scholar 

  3. Vgl. Tab. 30 auf S. 121.

    Google Scholar 

  4. Unberücksichtigt bleibt die steuerrechtliche Regelung (vgl. EStR 1957, Abschnitt 43, Absatz 5, Satz 3), daß die Wirtschaftsgüter, die in der ersten Hälfte des Jahres angeschafft worden sind, mit dem vollen Jahresbetrag, jene, die in der zweiten Hälfte des Jahres angeschafft worden sind, mit der Hälfte des betreffenden Jahresbetrages abgeschrieben werden dürfen, da sich hierdurch lediglich eine zeitliche Verschiebung von durchschnittlich 3 Monaten ergibt, die zwar unter konjunkturellen, nicht jedoch unter Wachstumsaspekten berücksichtigt werden müte.

    Google Scholar 

  5. Vgl. Eβer: Funktionen ... (Ergänzungsband), a.a.O., S. 39. Eßer gibt ein Verhältnis von 50:50 mit einer Schwankungsbreite zwischen 40:60 und 60:40 für gröere Unternehmen an.

    Google Scholar 

  6. Quellen: Statistisches Bundesamt: Das Einkommen der Einkommen- und Körperschaftsteuerpflichtigen und seine Besteuerung, Statistik der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 125, S. 35 und 66; Statistisches Jahrbuch der Bundesrepublik Deutschland 1960, S. 436/437 und Statistisches Jahrbuch ...1961, S. 446. Eβßer schätzt die in den Jahren 1952 bis 1955 vorgenommenen Sonderabschreibungen nach § 36 IHG auf 3 Mrd. DM. (Eßer: Funktionen und Auswirkungen ..., a.a.O., S. 70).

    Google Scholar 

  7. Von den zahlreichen Abschreibungsmöglichkeiten der § 7a bis 7g des Einkommmensteuergesetzes gelten heute nur noch die § 7b und 7e und auch diese nur noch für einen kleineren Kreis Berechtigter. § 7b (erhöhte Abschreibungen für Wohngebäude, die überwiegend Wohnzwecken dienen) wurde im Steueränderungsgesetz von 1960 aus konjunkturpolitischen Gründen in folgender Weise eingeschränkt: Statt einer Abschreibung von zweimal 10 v.H. und zehnmal 3 v.H. sieht das Gesetz ab 9. 3. 60 eine Abschreibung von zweimal 71/2 v.H. und achtmal 4 v.H. vor. 7e (Abschreibungen von zweimal 10 v.H. in den beiden ersten Jahren für Fabrikgebäude, Lagerhäuser und landwirtschaftliche Betriebsgebäude) gilt nur für Verfolgte und Flüchtlinge bis voraussichtlich Ende 1964.

    Google Scholar 

  8. Hax weist ebenfalls auf diese durch die Einführung der degressiven Abschreibung nach Ablauf der Sonderabschreibungen herbeigeführte Kontinuität hin, die seiner Ansicht nach dazu beigetragen hat, daß den Unternehmen nicht plötzlich die notwendigen Abschreibungsbeträge entzogen worden sind. (Hax: Die Substanzerhaltung der Betriebe, a.a.O., S. 259).

    Google Scholar 

  9. Dagegen blieb der durchschnittliche Hebesatz der Gewerbeertragsteuer für die Bundesrepublik relativ konstant. Er schwankte in den Jahren 1952/59 zwischen 267 und 271. (Quelle: Stat. Bundesamt; Sta. Berichte. Arb.-Nr. VII 43/9. S. 23 und 43/20. S. 17.) S 1.

    Google Scholar 

  10. Dieser Wert ist für die heutige Ertragsbesteuerung in ’der Bundesrepublik gar nicht so unrealistisch, wie er auf den ersten Blick erscheinen mag. Der Körperschaftsteuertarif für nicht ausgeschüttete Gewinne beträgt 51 v.H., die Gewerbeertragsteuerbelastung unter Berücksichtigung der Abzugsfähigkeit bei der Körperschaftsteuer weitere 6,6 v.H., die sich aus einer Gewerbeertragsteuermeßzahl von 5 v.H. und einem durchschnittlichen Hebesatz von 270 v. H. berechnet. Dieser marginalen Gewinnsteuerbelastung der Körperschaften von insgesamt 57,6 v.H. steht eine entsprechende Spitzenbelastung der Einkommensteuerpflichtigen von 59,3 v.H. (53 v.H. und 6,3 v.H.) gegenüber. Allerdings dürfte die effektive Grenzsteuerbelastung der nach Einkünften aus Gewerbebetrieben Veranlagten — nur diese werden, abgesehen von den Körperschaften, über den gröten Teil der degressiv abschreibungsfähigen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens verfügen — weit darunter liegen, sicherlich noch unter 50 v.H., auch wenn man die zusätzliche Belastung durch die Kirchensteuer in Rechnung stellen wollte. Da das veranlagte Einkommen aus Gewerbebetrieben im Jahre 1957 7,7 Mrd. DM (Wirtschaft und Statistik, 1961, Heft 3, S. 160) und jenes der Körperschaften 9,7 Mrd. DM (Wirtschaft und Statistik, 1960, Heft 9, S. 524) betrug, ist dem Körperschaftsteuertarif ein gröeres Gewicht beizumessen, so daß der Grenzsteuertarif, der die effektiv erzielten und laufend zu erzielenden Steuerersparnisse bestimmt, tatsächlich in der Nähe von 50 v.H. gesucht werden muß. Unberücksichtigt blieben bei dieser Berechnung die Vermögenssteuern, auch wenn sie im allgemeinen aus dem laufenden Betrag entrichtet werden. 108 Einen ähnlichen Verlauf geben die Ergebnisse der von Brown und Eisner für die USA berechneten Steuerverluste wieder. Auch sie zeigen einen vorübergehend hohen Anstieg, um danach nur noch in Höhe der Wachstumsrate der Bruttoinvestitionen stetig zUzunehmen. Die kumulativen Steuerausfälle der ersten 10 Jahre (nach 1954) betragen bei beiden Autoren für die USA 27 Mrd. Dollar. (Vgl. Brown: The New Depreciation Policy ..., a.a.O., S. 88; Eisner, Robert: Changes in Methods of Depreciation and their Effects, in: Federal Tax Policy ... (Papers), a.a.O., S. 524.)

    Google Scholar 

  11. Die Wandlung der Kapitalmarktsituation im Jahre 1958 kommt auch zum Ausdruck in der Entwicklung des Wertpapierabsatzes. Er betrug in den Jahren 1950/1960 in v.H. der Bruttoinvestitionen: 1950 3,3 1954 14,2 1958 17,1 1951 3,4 1955 11:1 1959 18,5 1952 5,8 1956 8,9 1960 10,0 1953 10,1 1957 11,2 (Quelle: Jecht, Horst: Die Beziehungen zwischen Finanzpolitik und Kapitalmarkt, in: Der langfristige Kredit, 9. Folge, 12. Jg. (Mai 1961), S. 184.)

    Google Scholar 

  12. Vergleiche hierzu die Ausführungen auf S. 128 ff., in denen darauf hingewiesen wird, daß gerade in den Konjunkturaufschwüngen wie z. B. 1954 »die Banken außerordentlich liquide waren und schon aus Konkurrenzgründen den Kreditwünschen der Wirtschaft ein williges Ohr liehen« (Geschäftsbericht der Bank Deutscher Länder für das Jahr 1955, S. 7).

    Google Scholar 

  13. Vgl. Anmerkung 1 auf S. 110.

    Google Scholar 

  14. Vgl. hierzu Tabelle 22 auf der folgenden Seite.

    Google Scholar 

  15. Bombach weist darauf hin, daß Frankreich im Gegensatz zur Bundesrepublik nach dem II. Weltkrieg gröeres Gewicht auf die Verbesserung seiner Infrastruktur gelegt hat, was in dem marginalen Kapitalkoeffizienten von 3,9 (Bundesrepublik: 2,3) für die Jahre 1949 bis 1955 zum Ausdruck kommt, so daß das Realeinkommen in Frankreich zwangsläufig ein geringeres Wachstum aufweisen mußte. (Bombach, Gottfried: Preisstabilität, wirtschaftliches Wachstum und Einkommensverteilung, a.a.O., S. 15 und Anm. 2 von S. 15/16.)

    Google Scholar 

  16. Anteil der öffentl. Investitionen Anteil der Eigeninvestitionen an den gesamten öffentl. Ausgaben an den gesamten öffentl. (in v.H.) Investitionen (in v.H.) 1950 17,4 1955 22,1 1950 51,7 1955 51,3 I95I I7,5 1956 22,6 I95 I 48,6 1956 48,3 1952 19,3 1957 21,8 1952 46,9 I957 46,0 I953 19,2 1958 21,6 I953 48,O 1958 5I,9 I954 zo,8 1959 21,7 I954 45,0 1959 55,9 Quellen: Stat. Jahrbuch ...1961, S. 424; Bundesministerium der Finanzen: Finanzbericht 1961, Bonn 1961, S. 23/24;

    Google Scholar 

  17. Bundesministerium der Finanzen: Monatsbericht der Deutschen Bundesbank, Aug. 1959, S. 12.

    Google Scholar 

  18. Die kumulative Neuverschuldung des Bundes aus Kreditmarktmitteln schwankte in den Jahren 1952 bis 1957 zwischen 1,1 und 1,7 Mrd., sie betrug schließlich 1958 nur noch 0,5 und 1959 0,7 Mrd. Die entsprechende Neuverschuldung der Länder und Stadtstaaten hingegen stieg stetig von 0,7 Mrd. im Jahre 1952 auf 4,4 Mrd. im Jahre 1959, diejenige der Gemeinden und Gemeindeverbände von 0,9 Mrd. im Jahre 1952 auf 7,8 Mrd. i. J. 1959. (Quelle : Statistisches Bundesamt: Die Schulden von Bund, Ländern und Gemeinden am 31. März 1959, Statistik der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 234, Stuttgart und Mainz 1960, S. 51.)

    Google Scholar 

Download references

Authors

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 1964 Springer Fachmedien Wiesbaden

About this chapter

Cite this chapter

Weichsel, L. (1964). Die degressive Abschreibung in der Bundesrepublik Versuch einer Quantifizierung. In: Beschleunigte Abschreibung Wachstum und Konjunktur. Wirtschafts- und Finanzwissenschaftliche Forschungen, vol 2. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-04213-6_3

Download citation

  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-04213-6_3

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-663-03025-6

  • Online ISBN: 978-3-663-04213-6

  • eBook Packages: Springer Book Archive

Publish with us

Policies and ethics