Zusammenfassung
Die steuerrechtliche Regelung der Abschreibung ist im Laufe der letzten Jahrzehnte infolge einer rasch steigenden Gewinnsteuerbelastung auf ein stetig zunehmendes Interesse gestoßen. Während noch bis etwa 1920 in einigen Ländern für eine Anerkennung der steuerlichen Abschreibungen überhaupt gekämpft wurde, sind die letzten zwei Jahrzehnte gekennzeichnet von dem Vordringen zahlreicher Formen und Möglichkeiten beschleunigter Abschreibungsmethoden 1. Wenn auch Schweden schon Ende der 30er Jahre eine äußerst freizügige Abschreibungsregelung aufwies und die Vereinigten Staaten während des Ersten und Zweiten Weltkrieges und später im Zusammenhang mit der Koreakrise eine radikale Fünf-Jahres-Abschreibung für kriegswirtschaftlich vordringliche Investitionen gestatteten, so war doch erst in der Nachkriegszeit ein grundlegender Wandel auf diesem Gebiet festzustellen.
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Literatur
Vgl. die Begriffsbestimmung auf S. 14 ff.
Vgl. hierzu: Gudehus, Herbert: Ist das Abschreibungsproblem lösbar? WPg., Jg. 9 (1956),) S. 554/555
Rose, Gerd: Wider die Normierung von Abschreibungen, WPg., Jg. 10 (1957), S. 353 ff.
Rose, Gerd: Es gibt keine richtige Abschreibungsmethode, WPg., Jg. 9 (1956), S. 372–376; vgl. auch die dort angeführte Literatur.
In Sonderfällen ist es denkbar, daß eine bestimmte Abschreibungsmethode die lineare Abschreibung in den ersten Perioden übersteigt und später jedoch darunter bleibt, beides kumulativ berechnet. Hier könnte man als weiteres Vergleichskriterium die gesamte Summe der diskontierten Abschreibungsbeträge beider Abschreibungsmethoden heranziehen. »Beschleunigt« ist dann eine Abschreibungsmethode zu nennen, wenn die gesamte Summe ihrer auf den Zeitpunkt zu Beginn der Nutzung des Anlagegutes abdiskontierten Abschreibungsbeträge jene der Basisabschreibung übertrifft.
Manche Autoren sprechen auch in diesem Zusammenhang von Investitionsfreibeträgen. Das bekannteste Beispiel für diese Art der Investitionsförderung ist die »investment allowance« in Großbritannien (vgl. Tab. 38 auf S. 141). Aber auch eine ganze Reihe anderer Länder bedient sich dieses Instruments der Investitionsförderung (vgl. Bundesministerium der Finanzen: Finanzbericht 1962, Bonn 1962, S. 195).
Hierunter fällt die mit der Erstellung der Goldmarkbilanz im Jahre 1924 und der DM-Eröffnungsbilanz im Jahre 1948 zusammenhängende Aufwertung des Anlagevermögens.
Vgl. hierzu die Bemerkungen über den Zusammenhang zwischen Preissteigerungen und beschleunigter Abschreibung auf S. 84 ff.
»Die Nichtaktivierung von Aufwendungen ist... mit mehr oder weniger Duldung der Steuerbehörden u. a. bei werterhöhenden Reparaturen, bei selbstgebauten Anlagen... vielfach üblich, noch mehr bei Reklameaufwendungen und stets bei den noch schwerer zu erfassenden Aufwendungen, die zur Entstehung des Geschäftswertes (goodwills) führen.« (Gudehus, Herbert: Bewertung und Abschreibung von Anlagen, Wiesbaden 1959, S. 209.)
Schmölders, Günter: Volkswirtschaftliche Probleme der sogenannten Selbstfinanzierung, in: Schmölders, Günter und Rittershausen, Heinrich: Moderne Investitionsfinanzierung, Essen 1959, S. 23.
»Bei der linearen Abschreibung wird fast durchweg und mit Duldung der Steuerbehörden mit Abschreibungszeiten gerechnet, die beträchtlich geringer sind als die normale wirtschaftliche Nutzungsdauer.« (Gudehus: Bewertung ..., a.a.O., S. 140); siehe auch: Hax, Karl: Die Substanzerhaltung der Betriebe, a.a.O., S. 227 und S. 239.)
Preiser, Erich: Investition und Zins, Jf NÖu St, Bd. 170 (1958), S. 100/101.
Hinsichtlich der Regelung der steuerlichen Abschreibung in den einzelnen Ländern siehe unter anderem: Bundesministerium der Finanzen: Finanzbericht 1962, Bonn 1962, S. 194/195
Gübbels, Bernhard: Handbuch der steuerlichen Abschreibung, 3. Aufl., Köln 1961, insb. S. 360–398
Smith, Dan Throop: Federal Tax Reform, New York — Toronto — London, 1961, S. 157 bis 167
Bundesministerium der Finanzen: Untersuchungen über die Normal- und Sonderabschreibungen für gewerblich genützte Gebäude, Maschinen und mit den Gebäuden fest verbundene Maschinen im Steuerrecht der Partnerstaaten der EWG, sowie in Großbritannien, Dänemark, Österreich, in der Schweiz und in den USA. Sonderheft Nr. 1 des Informationsdienstes zur Finanzpolitik des Auslandes, Bonn a. Rh., im Februar 1960
Mehrere »Grüne Briefe« des Instituts »Finanzen und Steuern«: Nr. 26: Zur Frage der steuerlichen Abschreibung (1960), Nr. 28: Die steuerliche Abschreibung in Frankreich (1960), Nr. 41: Die steuerliche Abschreibung in Italien (1961)
Gübbels, Bernhard: Die steuerliche Abschreibung im In- und Ausland, Schriftenreihe des Instituts »Finanzen und Steuern«, Heft 37, Dezember 1955
über die steuerliche Abschreibung in den Vereinigten Staaten: Binder, Rudolf: Die steuerliche Abschreibung in den Vereinigten Staaten, WWA, Bd. 80 (1958), S. 139–181
Internal Revenue Bulletin Cumulative Bulletin 1956–1, Wash. 1956, S. 98–129
über Großbritannien: Binder, Rudolf: Die Steuern im Vereinigten Königreich, Kieler Studien Nr. 41, Kiel 1957, S. 57–67
verschiedene Reports of the Royal Commission on the Taxation of Profits and Income, London, Her Majesty’s Stationery Office; über Schweden: Västhagen, Nils: Das Experiment der Abschreibungsfreiheit in Schweden, Wiesbaden 1961.
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Weichsel, L. (1964). Einleitung. In: Beschleunigte Abschreibung Wachstum und Konjunktur. Wirtschafts- und Finanzwissenschaftliche Forschungen, vol 2. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-04213-6_1
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