Zusammenfassung
Das Verbandswesen in der Bundesrepublik Deutschland findet seine Legitimation und Rechtfertigung in den Artikeln 5, 9 und 17 des Grundgesetzes. Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern. Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. Insbesondere dürfen zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von jedermann und für alle Berufsgruppen Vereinigungen gegründet werden. Abreden, die dieses Recht einschränken oder behindern, sind nichtig. Jedermann hat schließlich das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
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Orthuber, H. et al. (1968). Das Verbandswesen der Getränkewirtschaft. In: Handbuch für die Getränkeindustrie. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02967-0_34
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Print ISBN: 978-3-663-01054-8
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