Zusammenfassung
Die Betriebswirtschaftslehre wird allgemein als eine praktisch-normative Wissenschaft aufgefaßt1). Im Mittelpunkt des wissenschaftlichen Interesses steht nicht nur die Frage, was ist oder sein wird. Vielmehr bildet die Frage, was sein soll, d. h. die Gestaltung betriebswirtschaftlicher Tatbestände, den Kern des wissenschaftlichen Bemühens2). Die meisten Vertreter der angewandten Betriebswirtschaftslehre fordern, daß betriebswirtschaftliche Aussagen wertfrei sein müssen. Die Kriterien und Werte, aus denen der Forscher seine Empfehlungen ableitet, entsprechen nicht den subjektiven Zielen des Forschers selbst. Vielmehr geht die Betriebswirtschaftslehre davon aus, daß die jeweils zugrundezulegenden Ziele in der Realität in irgendeiner Weise gegeben sind und den Kriterien derjenigen Wirtschaftssubjekte entsprechen, an die die Empfehlungen der Betriebswirtschaftslehre gerichtet sind. Der „wertfreie“ betriebswirtschaftliche Forscher leitet keine Normen über die Ziele einer Unternehmung ab. Er muß vielmehr von den in der Empirie tatsächlich verfolgten Zielen ausgehen.
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Referenzen
Eine Reihe von Vertretern der Betriebswirtschaftslehre teilt diese methodologische Auffassung. Vgl. hierzu Heinen, E., Betriebswirtschaftslehre heute, a. a. O., S. 5; Moxter, A., Methodologische Grundfragen der Betriebswirtschaftslehre, Köln und Opladen 1957, S. 41 ff.
Zur Erklärungs- und Gestaltungsfunktion der praktisch-normativen Betriebswirtschaftslehre vgl. Gutenberg, E., Zur Frage des Normativen in den Sozialwissenschaften, in: Sozialwissenschaft und Gesellschaftsgestaltung, Festschrift für G. Weisser, Hrsg. F. Karrenberg und H. Albert, Berlin 1963, S. 121 ff., hier S. 127
Heinen, E., Einführung in die Betriebswirtschaftslehre, Wiesbaden 1968, S. 23 ff.
Meffert, H., Betriebswirtschaftliche Kosteninformationen, Ein Beitrag zur Theorie der Kostenrechnung, Wiesbaden 1968, S. 96 ff.
Zur Frage der Pragmatik einer Theorie unternehmerischer Zielbildung vgl. Kirsch, W., Gewinn und Rentabilität, 1968, S. 96 ff.
Vgl. hierzu z. B. Bennis, W. G., Theory and Method in applying Behavioral Science to Planned Organizational Change, in: Operational Research and the Social Sciences, 1968, S. 33 ff. Die Bedeutung der Konzeption des „Planned Organizational Change“ für die Betriebswirtschaftslehre untersuchte Dienstbach, H., a. a. O.
Ein Beispiel für ein derartiges nicht operationales Kriterium bildet die „gemeinwirtschaftliche Wirtschaftlichkeit“ Schmalenbachs (vgl. Schmalenbach, E., Grundlagen der Selbstkostenrechnung und Preispolitik, 5. Aufl., Leipzig 1930, S. 1). Eine außerhalb der Unternehmung liegende Maßgröße als Auswahlprinzip unternehmerischen Handelns zu postulieren gilt in der neueren Betriebswirtschaftslehre als ein längst überwundener methodologischer Standpunkt.
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© 1970 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Fäßler, K. (1970). Die Gestaltung des politischen Systems der Unternehmung als normatives Problem der Betriebswirtschaftslehre. In: Betriebliche Mitbestimmung. Die Betriebswirtschaft in Forschung und Praxis, vol 6. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02958-8_5
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