Zusammenfassung
Die „Mitbestimmung“ stellt ein klar umrissenes Element der Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland dar. In den Mitbestimmungsgesetzen wird der vielschichtige Problemkreis inhaltlich präzisiert1). Als Bestandteile des Organisationsrechts im weitesten Sinne zählen die Mitbestimmungsgesetze zu den Regelungen, die die Herrschafts- und Entscheidungsgewalt in den einzelnen Unternehmungen bestimmen. Unter diesem Aspekt beinhaltet die Mitbestimmung in erster Linie gesellschaftspolitische Probleme.
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Referenzen
Betriebsverfassungsgesetz von 1952, Mitbestimmungsgesetz Eisen und Kohle von 1951, Mitbestimmungsergänzungsgesetz von 1956, „Lex Rheinstahl“ von 1967 sind bislang das Ergebnis der Mitbestimmungsgesetzgebung. Vgl. hierzu z. B. Fitting, K., Kraegeloh, W. und Auffahrt, F., Betriebsverfassungsgesetz, Handkommentar für die Praxis, 4. Aufl., Berlin-Frankfurt 1958.
Boldt, G., Mitbestimmungsgesetz Eisen und Kohle, München und Berlin 1952.
Kötter, H. W., Mitbestimmungsergänzungsgesetz (Holding-Novelle), Berlin 1958. Auch in den Parteiprogrammen tritt das Mitbestimmungsproblem immer wieder in Erscheinung. Vgl. hierzu z. B. Wirtschaftsrat der CDU e. V. (Hrsg.), Wirtschaftstag der CDU/CSU, Bonn, Januar 1967, Die Wirtschaft in der politischen Verantwortung, S. 173 f.
Deutscher Gewerkschaftsbund, Bundesvorstand (Hrsg.), Mitbestimmung, eine Forderung unserer Zeit, 2. Aufl., Düsseldorf 1966, S. 7 ff.; Süddeutsche Zeitung, Nr. 245, 13. Okt. 1967, CDU über Mitbestimmung uneinig, S. 6.
Zur Dynamik einer Gesellschaftsordnung vgl. z. B. Gehlen, A., Die Gesellschaftsordnung im Widerstreit der Interessengruppen und der gesellschaftlichen Mächte, in: Die unternehmerische Verantwortung in unserer Gesellschaftsordnung, Walter-Raymond-Stiftung, Köln und Opladen 1964, S. 81 ff.
Riker, W. H., The Theory of Political Coalitions, New Haven-London 1962, S. 10.
Vgl. zum Begriff des Managements z. B. Cassier, S. C., Wer bestimmt die Geschäftspolitik? Das Verhältnis von Kapitaleigentum und Entscheidungsgewalt, Frankfurt am Main 1962.
Vgl. Valenthin, W., Die Stimmrechtsvertretung durch Banken nach dem Aktiengesetz von 1965, Frankfurt 1966;
Wiethölter, R., Interessen und Organisation der Aktiengesellschaften im amerikanischen und deutschen Recht, Karlsruhe 1961, S. 73 ff.
Die Bestimmungen des Aktiengesetzes von 1965 haben eine bedeutsame Veränderung in der „personellen Struktur“ der Unternehmerfunktion gebracht (vgl. hierzu z. B. Albach, H., Die Organisation des Entscheidungsprozesses nach dem Aktiengesetz 1965, Neue Betriebswirtschaft 1966, S. 30 ff.). Den Kapitaleignern wurden im Vergleich zu den Bestimmungen des Aktiengesetzes von 1937 umfassendere unternehmerische Entscheidungsbefugnisse übertragen. Die veränderte Machtverteilung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat hat ebenfalls eine Stärkung der Aktionärsstellung zum Ziel.
Zum Begriffder qualifizierten Mitbestimmung im Gegensatz zur einfachen Mitbestimmung vgl. z. B. Voigt, F., Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Unternehmungen. Eine Analyse der Einwirkungen der Mitbestimmung in der Bundesrepublik Deutschland auf die Unternehmungsführung, in: Zur Theorie und Praxis der Mitbestimmung, Hrsg. W. Weddigen, Berlin 1962, S. 87 ff., hier S. 190 ff.
Zu den gegenwärtigen Mitbestimmungsprogrammen und Zielsetzungen des deutschen Gewerkschaftsbundes vgl. im einzelnen: Mitbestimmung, eine Forderung unserer Zeit, a. a. 0., S. 13 ff.; Mitarbeiten — Mitverantworten — Mitbestimmen, Hrsg. Walter-Raymond-Stiftung, Köln und Opladen 1966, S. 210 ff.; Rudolph, F., Die Ordnung des Betriebes in der Sicht der deutschen Gewerkschaften nach 1945, Köln und Opladen 1965;
Hoffmann, H. G., Mitbestimmung am Scheideweg, Sonderdruck aus dem Industriekurier 1966, S. 9 ff.
Mitbestimmung, eine Forderung unserer Zeit, a. a. 0., S. 13.
Wirtschaftliche Mitbestimmung und freiheitliche Gesellschaft, eine Stellungnahme des Arbeitskreises Mitbestimmung bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände zu den gewerkschaftlichen Forderungen, in : Mitarbeiten — Mitverantworten — Mitbestimmen, a. a. 0., S. 211 ff., hier S. 234.
Ebenda, S. 235.
Vgl. hierzu vor allem die zusammenfassende Darstellung von Christmann, A. und Kunze, 0., Wirtschaftliche Mitbestimmung im Meinungsstreit, Köln 1964.
Albert, H., Wertfreiheit als methodisches Prinzip, Zur Frage der Notwendigkeit einer normativen Sozialwissenschaft, in: Logik der Sozialwissenschaften, Hrsg. E. Topitsch, KölnBerlin 1965, S. 181 ff., hier S. 183.
Vgl. Albert, H., Wertfreiheit als methodisches Prinzip, Zur Frage der Notwendigkeit einer normativen Sozialwissenschaft, in: Logik der Sozialwissenschaften, Hrsg. E. Topitsch,1965 S. 181 ff.
McGuire, J. W., Theories of Business Behavior, Englewood Cliffs, N. J. 1964, S. 11 ff.
Martin, M., Toward a Systematic Pragmatics, Amsterdam 1959
Hare, R. M., The Language of Morals, Oxford 1952
Nowell-Smeth, P. H., Ethics, Melbourne-London-Baltimore 1954
Stegmüller, W., Hauptströmungen der Gegenwartsphilosophie, 3. Aufl., Stuttgart 1952, S. 504.
Prognose wird in der Regel definiert als „Vorhersage zukünftiger Zustände und Ereignisse auf Grund von Gesetzen und gültigen Randbedingungen, aus denen sie durch logische Schlußfolgerungen (progressive Deduktion) abgeleitet sind“ (Wild, J., Zur praktischen Bedeutung der Organisationstheorie, ZfB 1967, S. 530). Zum Problem der Prognose in den Sozialwissenschaften vgl. Albert, H., Theorie und Prognose in den Sozialwissenschaften, Schweizerische Zeitschrift für Volkswirtschaft und Statistik 1957, S. 60 ff.
Albert, H., Probleme der Theoriebildung, in: Theorie und Realität, Hrsg. H. Albert, Tübingen 1964, S. 3 ff.
Kaplan, A., The Conduct of Inquiry, San Francisco 1964, S. 327ff.
Popper, K. R., Logik der Forschung, 2. erweiterte Aufl., Tübingen 1966
Popper, K. R., Prognose und Prophetie, in: Logik der Sozialwissenschaften, H. Albert, Tübingen 1964, S. 113 ff.
Vgl. hierzu Pirker, T., Braun, P. u. a., Arbeiter, Management, Mitbestimmung, Stuttgart und Düsseldorf 1955
Neuloh, O., Die deutsche Betriebsverfassung und ihre Sozialformen bis zur Mitbestimmung, Tübingen 1956
Neuloh, O., Der neue Betriebsstil, Untersuchungen über Wirklichkeit und Wirkungen der Mitbestimmung, Tübingen 1960
Blume, O., Normen und Wirklichkeit einer Betriebsverfassung, Tübingen 1964
Hauck, R., Sozialpolitik der Unternehmen unter dem Einfluß der Mitbestimmung der Arbeitnehmer, Köln und Opladen 1963
Popitz, H., Bardt, H. u. a., Das Gesellschaftsbild des Arbeiters, Tübingen 1957
Voigt, F., Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Unternehmungen. Eine Analyse der Einwirkungen der Mitbestimmung in der Bundesrepublik Deutschland auf die Unternehmungsführung, in: Zur Theorie und Praxis der Mitbestimmung, Hrsg. W. Weddigen, 1957, S. 90 ff.
Blücher, W., Integration und Mitbestimmung, Sennestadt 1966.
Vgl. hierzu vor allem Dahrendorf, R., Das Mitbestimmungsproblem in der deutschen Sozialforschung, München 1965.
Vgl. Böhm, F., Das wirtschaftliche Mitbestimmungsrecht der Arbeiter im Betrieb, in: Ordo, Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft, 4. Band, Berlin 1951, S. 21 ff., hier S. 116 ff.
Zitiert bei Neuloh, O., Die deutsche Betriebsverfassung und ihre Sozialformen bis zur Mitbestimmung, 1951., S. 118.
Preiser, E., Die Zukunft unserer Wirtschaftsordnung. Eine Betrachtung über Kapitalismus und soziale Marktwirtschaft, 3. erweiterte Aufl., Göttingen 1960, S. 62.
Böhm, F., Zitiert in: Wirtschaftliche Mitbestimmung im Meinungsstreit, Hrsg. O. Kunze und A. Christmann, 2. Band, 1960., S. 30.
Hax, K., Mitbestimmung als organisatorisches Problem in der Unternehmungswirtschaft, in: Wissenschaft und Praxis, Festschrift zum zwanzigjährigen Bestehen des Westdeutschen Verlages, Köln und Opladen 1967, S. 283 ff., hier S. 298.
Zeitel, G., Die Mitbestimmung — Auswirkungen auf Wettbewerb und Wirtschaftswachstum in Verbindung mit dem unternehmerischen Entscheidungsprozeß, in: Mitarbeiten — Mitverantworten — Mitbestimmen, 1967, S. 52 ff., hier S. 68.
Vgl. zu dieser Unterscheidung z. B. Albert, H., Wertfreiheit als methodisches Prinzip, 1967., S. 193 f.
Albert, H., Wertfreiheit als methodisches Prinzip, 1967., S. 193.
Vgl. hierzu auch Popper, K. R., The Poverty of Historicism, London 1957, S. 64 ff.
Vgl. Heinen, E., Betriebswirtschaftslehre heute, Wiesbaden 1966, S. 5
Giersch, H., Allgemeine Wirtschaftspolitik, 1. Band: Grundlagen, Wiesbaden 1960, S. 43 ff.
Vgl. zu diesem Problem z. B. Briefs, G., Zwischen Logik und Dialektik der paritätischen Mitbestimmung, in: Mitbestimmung? Hrsg. G. Briefs, Stuttgart 1967, S. 196 ff.
Hax, K., Mitbestimmung als organisatorisches Problem in der Unternehmungswirtschaft, 1967, S. 283. Ähnlich beurteilt auch Stammer die Beziehungen der Sozialwissenschaften zur Gesetzgebungsinstanz als Adressat von wissenschaftlichen Empfehlungen: „Der Ruf namentlich nach nationalökonomischen und soziologischen Informationen, nach Beratung zur Erhellung komplizierter, politisch relevanter Sachzusammenhänge ist daher nicht zu überhören. Die Erwartungen im Hinblick auf die Nützlichkeit dieser Sozialwissenschaften für die politische Praxis übersteigen dabei manchmal das derzeit erreichte Leistungspotential dieser Disziplinen“ (Stammer, 0., Der Politikwissenschaftler als Berater, in : Wissenschaft und Praxis, a. a. 0., S. 35 ff., hier S. 38).
Auf die Notwendigkeit eines geeigneten theoretischen Bezugsrahmens für die Mitbestimmungsdiskussion weisen auch Hax, Albach und Voigt hin. Hax, K., Mitbestimmung als organisatorisches Problem in der Unternehmungswirtschaft, 1967, S. 284 ff.
Albach, H., Zum Einfluß der Belegschaft auf die Willensbildung in den Betrieben der Bundesrepublik Deutschland und der sogenannten Deutschen Demokratischen Republik, in: Systeme und Methoden in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Festschrift zum 75. Geburtstag von Erwin von Beckerath, Hrsg. N. Kloten, W. Krelle u. a., Tübingen 1964, S. 423 ff., hier S. 427 ff. ; Voigt, F., a. a. 0., S. 132 ft
Hax, K., Mitbestimmung als organisatorisches Problem in der Unternehmungswirtschaft, 1967, S. 284.
Heinen, E., Das Zielsystem der Unternehmung, Wiesbaden 1966, S. 191.
Die „Mitbestimmung“ ist im Katalog der Motive der Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland eindeutig enthalten. Vor allem die Gewerkschaften fordern sie. Die Frage, ob auch die Arbeitnehmer selbst dieser Forderung das gleiche Gewicht beilegen, ist umstritten. In einer neuerdings durchgeführten Forschungsstudie steht die „Mitbestimmung“ beispielsweise nur an achter Stelle in der Rangskala (vgl. Briefs, G., Zwischen Logik und Dialektik der paritätischen Mitbestimmung, a. a. 0., S. 203 f.) : 1. Allgemeine soziale Sicherheit 2. Vollbeschäftigung, besserer Kündigungsschutz 3. Mehr Urlaub 4. Mehr Lohn 5. Bessere Ausbildung 6. Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand 7. Verkürzung der Arbeitszeit B. Verstärkte Mitbestimmung Bei der richtigen Interpretation dieser Rangordnung ist allerdings die Tatsache zu berücksichtigen, daß „Mitbestimmung“ auch als Mittel zur Erzielung der in der Tabelle vor ihr stehenden Ziele aufzufassen ist. Der „Mitbestimmung“ kommt somit im tatsächlichen Katalog der Forderungen der Arbeitnehmer u. U. eine größere Bedeutung zu, als es diese Aufstellung zunächst zum Ausdruck bringt.
Neuloh, O., Der neue Betriebsstil, Tübingen 1960, S. 304.
Vgl. hierzu Koenigs, F., Grundsatzfragen der betrieblichen Mitbestimmung, Hamburg 1954, S. 44 ff. Die zu verteilenden Werte resultieren letztlich aus der breiten Skala menschlicher Bedürfnisse.
Vgl. hierzu beispielsweise Maslow, A. H., Motivation and Personality, New York 1954, insbes. S. 80 ff.
Tondy, R. L., Theory of Human Behavior, in: Readings in Managerial Psychology, Hrsg. H. J. Leavitt, Chicago-London 1964, S. 6 ff.
Dahrendorf, R., Das Mitbestimmungsproblem in der deutschen Sozialforschung, 1964, S. 38.
Preiser, E., Die Zukunft unserer Wirtschaftsordnung, 1964, S. 32. Max Weber bezeichnet ein solches Verhalten als „wertrational“. Wird die Mitbestimmung dagegen lediglich als Mittel zum Zweck betrachtet, dann liegt ein „zweckrationales“ Verhalten vor.
Preiser, E., Die Zukunft unserer Wirtschaftsordnung, 1964., S. 32.
Vgl. zu den Begriffen der direkten Mitbestimmung und indirekten Mitbestimmung Fischer, G., Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 7. Aufl., Heidelberg 1957, S. 178.
Dahrendorf, R., Das Mitbestimmungsproblem in der deutschen Sozialforschung, 1957, S. 43.
Die beiden Formen der Mitbestimmung — die direkte und die indirekte Mitbestimmung — waren Gegenstand einer Forschungsstudie über die Möglichkeiten einer Einführung demokratischer Prinzipien in industriellen Unternehmungen Norwegens. In einer ersten Phase stand der Aspekt der Repräsentation von Belegschaftsmitgliedern im Verwaltungsorgan der Gesellschaften im Vordergrund. In der zweiten Phase wurden im Rahmen von drei Feldstudien die Möglichkeiten einer Verbesserung direkter Beteiligung der Arbeiter an der Festlegung von Arbeitbedingungen erforscht (vgl. Thorsrud, E. und Emery, F. E., Industrial Confiict and Industrial Democracy, in: Operational Research and the Social Sciences, Hrsg. J. R. Lawrence, London-New York-Sydney 1966, S. 439 if.).
Zur Bedeutung des Repräsentationsprinzips in der politischen Demokratie siehe z. B. Fetscher, I., Politikwissenschaft, in: Wissenschaft und Gesellschaft, Hrsg. G. Kadelbach, Frankfurt am Main 1967, S. 41 ff., hier S. 56 ff.
Fischer, G., Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 1967, S. 178.
Vgl. Mitarbeiten — Mitverantworten — Mitbestimmen, Hrsg. Walter-Raymond-Stiftung, Köln und Opladen 1966, S. 213 ff.
Michels, R., Political Parties, A Sociological Study of the Oligarchical Tendencies of Modern Democracy, London 1915, S. 393.
Vgl. auch Dahrendorf, R., Betriebliche Sozialordnung, in: Handwörterbuch der Sozialwissenschaften, 2. Band, Stuttgart-Tübingen-Göttingen 1959, S. 65
Küng, E., Mitbestimmung — die gesellschaftliche und wirtschaftliche Ordnung, in: Mitarbeiten — Mitverantworten — Mitbestimmen, 1959, S. 87 ff., hier S. 93 ff.
Müller, H., Diskussionsbeitrag zur Entscheidungsfindung im Unternehmen, Grenzen des demokratischen Prinzips, in: Mitarbeiten — Mitverantworten — Mitbestimmen, 1959, S. 166 f.
Pfiffner, J. M. und Sherwood, F. P., Administrative Organization, Englewood Cliffs, N. J., 1960, S. 339.
Vgl. hierzu z. B. die Diskussionsbeiträge in: Mitarbeiten — Mitverantworten — Mitbestimmen, a. a. O., S. 120 ff., hier S. 151 ff.
Nell-Breuning, O., Mitbestimmung und Partnerschaft auf der Ebene von Betrieb und Unternehmung, in: Wege zum sozialen Frieden, Hrsg. H. D. Ortlieb und H. Schelsky, Düsseldorf 1954, S. 121 ff., hier S. 125.
Engels, W., Betriebswirtschaftliche Bewertungslehre im Licht der Entscheidungstheorie. Köln und Opladen 1962, S. 94.
Heyl von, C. A., Diskussionsbeitrag zur Entscheidungsfindung im Unternehmen — Grenzen des demokratischen Prinzips, in: Mitarbeiten — Mitverantworten — Mitbestimmen, 1962., S. 167 ff., hier S. 168.
Heinen, E., Das Zielsystem der Unternehmung, 1962, S. 18vgl. hierzu auch: derselbe, Betriebswirtschaftliche Kostenlehre, Band 1, Begriff und Theorie der Kosten, 2. Aufl., Wiesbaden 1965, S. 25; Koch, H., über eine allgemeine Theorie des Handelns, in: Zur Theorie der Unternehmung, Festschrift zum 65. Geburtstag von E. Gutenberg, Hrsg. H. Koch, Wiesbaden 1962, S. 369 ff., hier S. 404 ff.; Schmidt, R.-B., Die Delegation der Unternehmerleistung, ZfhF 1963, S. 65 ff., hier S. 67; derselbe, Die Instrumentalfunktion der Unternehmung — methodische Perspektiven zur betriebswirtschaftlichen Forschung, ZfbF 1967, S. 133 ff.; Bidlingmaier, J., Zur Zielbildung in Unternehmungsorganisationen, ZfbF 1967, S. 146 ff.
Vgl. Heinen, E., Das Zielsystem der Unternehmung, 1967, S. 19
Schmidt, R.-B., Die Kapitalerhaltung der Unternehmung als Gegenstand zielsetzender und zielerreichender Entscheidungen, in: Organisation und Rechnungswesen, Festschrift für E. Kosiol, Hrsg. E. Grochla, Berlin 1964, S. 415 ff.
Heinen, E., Das Zielsystem der Unternehmung, 1964., S. 51.
Derselbe, Das Zielsystem der Unternehmung, 1964, S. 253.
Vgl. Fischer, G., Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 1964, S. 178 ff.
Empirische Studien weisen häufig darauf hin, daß sich der Einfluß des Arbeitsdirektors in der Regel auf die Bereiche der Personal- und Sozialpolitik beschränkt. Vgl. hierzu Voigt, F., a. a. 0., S. 207 ff. Voigt weist aber auch mit Nachdruck auf die Interdependenz der Entscheidungsbereiche hin, wenn er schreibt, „daß viele Maßnahmen des Arbeitsdirektors von seiner Ressortposition aus nur strategisch zu verstehen (sind). So wird beispielsweise häufig zunächst Einspruch gegen an sich richtig erkannte Invesitionen erhoben und dann auf dem Wege des Kompromisses eine Verbesserung im sozialen Bereich ausgehandelt ...“ (Voigt, F., a. a. 0., S. 275).
Dieses Problem trat auch im System der Arbeiterselbstverwaltung in Jugoslawien auf, wie Untersuchungen hierüber zeigten. Es wurde deutlich, daß „die Arbeiterselbstverwaltung in Jugoslawien dann, wenn sie die Wahl hatte, sich eher für höhere Löhne und längeren Urlaub als für zusätzliche Investitionen aussprach. Die staatliche Planung hat mehrfach besondere Anreize schaffen müssen, damit Investitionen in dem geplanten Umfang zustande kamen“ (Voigt, F., a. a. O., S. 276). Zu den Systemen der Arbeiterselbstverwaltungen in den Ländern Ost- und Südosteuropas vgl. vor allem Raupach, H., Mitsprache und Selbstverwaltung der Belegschaften von industriellen Betrieben in sozialistischen Volkswirtschaften Ost- und Südost-Europas, in: Mitarbeiten — Mitverantworten — Mitbestimmen, a. a. O., S. 36 ff.
Vgl. Heinen, E., Das Zielsystem der Unternehmung, a. a. O., S. 21 ff.; Kosiol, E., Einführung in die Betriebswirtschaftslehre, Die Unternehmung als wirtschaftliches Aktionszentrum, Wiesbaden 1968, S. 241 ff.
Vgl. auch Albach, H., Zum Einfluß der Belegschaft auf die Willensbildung in den Betrieben der Bundesrepublik Deutschland und der sogenannten Deutschen Demokratischen Republik, 1968, S. 430 ff.
Fischer, G., Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 1968, S. 177 f. Vgl. hierzu auch Voigt, F., a. a. 0., S. 101 ff.
Hax, K., Mitbestimmung als organisatorisches Problem in der Unternehmungswirtschaft, 1965, S. 286 f.
vgl. derselbe, a. a. 0., S. 288.
Die Tatsache, daß der Machtbereich der Arbeitnehmer auch von Bestimmungen des Aktiengesetzes determiniert wird, war Anlaß zur Kritik am neuen Aktiengesetz 1965 von seiten der Arbeitnehmerschaft. Durch die Neuregelung der Machtverteilung innerhalb und zwischen den Organen Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung wurde automatisch die Mitbestimmung tangiert, was ursprünglich nicht die Absicht des Gesetzgebers war. So führte z. B. die Stärkung der Stellung der Hauptversammlung notwendigerweise zu einer gewissen Schwächung des Aufsichtsrats, in welchem die Mitbestimmung verankert ist. Die Hauptversammlung hat im Aktiengesetz von 1965 im Vergleich zum Aktiengesetz von 1937 einen größeren Einfluß auf die Gewinnverwendungsentscheidungen (vgl. § 58 AktG 1965). Ein weiteres Beispiel für die veränderte Mitbestimmungssituation sind die Bestimmungen des § 111 Abs. 4. Danach kann der Vorstand bei Geschäften, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, den Aufsichtsrat im Falle der Versagung einer solchen Zustimmung insofern übergehen, als er die Hauptversammlung anruft. Diese kann dann ihrerseits mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen die Zustimmung des Aufsichtsrats ersetzen. Vgl. zu der Frage „Mitbestimmung und Aktienrechtsreform 1965“ im einzelnen: Farthmann, F., Das neue Aktienrecht, Auswirkungen auf die Mitbestimmungspraxis, WWI-Mitteilungen 1966, S. 1 ff.
Albach, H., Die Organisation des Entscheidungsprozesses nach dem Aktiengesetz 1965, Neue Betriebswirtschaft 1966, S. 30 ff., hier S. 32 f.; Aktiengesetz, Textausgabe des Aktiengesetzes vom 6. September 1965 und des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz vom 6. September 1965, Hrsg. B. Kropff, Düsseldorf 1965, siehe hier vor allem die Begründung zum Regierungsentwurf eines Aktiengesetzes, S. 18.
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Fäßler, K. (1970). Die betriebliche Mitbestimmung als gesellschaftspolitisches Problem. In: Betriebliche Mitbestimmung. Die Betriebswirtschaft in Forschung und Praxis, vol 6. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02958-8_2
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