Zusammenfassung
In einer knappen Schilderung der Entwicklung kann man sich selbstverständlich nur „global“ äußern, ohne auf die vielen Voraussetzungen und Bedingungen einzugehen, die bei einer detaillierten Darstellung unerläßlich wären. Knapp formuliert kann man sagen, daß die Entwicklung des britischen Unterhauses dem Wunsch der Monarchen des Mittelalters entsprang, von der Bevölkerung mehr Geld zu bekommen. Der Grundgedanke hierbei war, daß, wenn das Volk etwas ins Vertrauen gezogen würde, es eher möglich sein müßte, von diesem einen finanziellen Obulus zu erheben als dies vorher der Fall war. Es dauerte jedoch nicht lange, bis die Mitglieder des Unterhauses begannen, ihre Sorgen offen auszusprechen. Der nächste Schritt war dann, von diesen für das Versprechen, Abhilfe zu schaffen, Geld zu verlangen. So gaben sich denn auch anfangs die Abgeordneten mit dem Versprechen ihres Königs zufrieden, daß er eine Lösung für die vorgebrachten Probleme finden würde. Das Ergebnis war jedoch nicht immer zufriedenstellend für das Parlament, und dieses begann alsbald, eine Gesetzgebung auszuarbeiten, von der es hoffte, daß sie seinen Bedürfnissen entsprechen würde. Nachdem die Gesetze mit dem Oberhaus abgesprochen waren, wurden sie dem König unterbreitet. Diesem blieb dann nur noch die Möglichkeit, diese Gesetze abzulehnen oder ihnen zuzustimmen, er konnte jedoch nicht mehr über deren Inhalt verhandeln. Wenn seine finanziellen Nöte groß genug waren, gab der König daher manchem Gesetz seine Zustimmung, ohne jedoch ernstlich gewillt zu sein, auch für dessen Durchführung Sorge zu tragen.
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Fellowes, E. (1963). Die historischen Gründe für die Art der vom britischen Unterhaus ausgeübten Kontrolle. In: Die Kontrolle der Exekutive durch das britische Unterhaus. Arbeitsgemeinschaft für Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, vol 110. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02946-5_2
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