Zusammenfassung
Besondere Betriebswirtschaftslehren sind Aussagensysteme über begrenzte Objektbereiche innerhalb der Betriebswirtschaftslehre. Aus dieser nur inhaltlich festlegbaren Einengung leitet sich ihre relativ zu verstehende „Besonderheit“ ab. Reflexionen über die Besonderheit in diesem relativen Sinne führen zu Überlegungen, wie sie vor wenigen Jahren im Rahmen der Betriebswirtschaftslehre über die zweckmäßige inhaltliche Bestimmung und gegenseitige Abgrenzung dieser speziellen Aussagensysteme angestellt wurden.
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Literatur
Die Welt besteht aus Dingen, die bestimmte Eigenschaften aufweisen und in den unterschiedlichsten Relationen zueinander stehen. „Der allgemeine philosophische Name für alles, was ist oder sein kann, ist,Seiendes’: eben-sowohl Dinge wie Eigenschaften und Relationen werden danach,Seiendes’ genannt.“ I. M. Bochenski, Die zeitgenössischen Denkmethoden, München (Bern) 1954, S. 9.
N. Hartmann, Der Aufbau der realen Welt, 2. Aufl., Meisenheim am Glan 1949, S. 371. Vgl. zum Folgenden insbesondere S. 368–383.
Vgl. E. Gutenberg, Die Unternehmung als Gegenstand betriebswirtschaftlicher Theorie, Berlin und Wien 1929, S. 26.
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© 1966 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Philipp, F. (1966). Das „Besondere“ als Grundlage der Besonderen Betriebswirtschaftslehren in ontologischer und erkenntniskritischer Sicht. In: Wissenschaftstheoretische Kennzeichen der Besonderen Betriebswirtschaftslehren. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02939-7_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-02939-7_2
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